Forderung der Real Inkasso - wie am Geschicktesten reagieren?

1. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
zony86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung der Real Inkasso - wie am Geschicktesten reagieren?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Meine Freundin hat noch alte Schulden, um die ich mich jetzt kümmern werde.
Es handelt sich um eine Forderung der Landesbank Berlin aus dem Dezember 2009, abgegeben an die Firma Real Inkasso.
Seit 2010 bezog sie Erwerbsunfähigkeitsrente und nahm vor einem Monat wieder eine Tätigkeit auf.
Daraufhin hat sie bei der Inkassofirma angerufen, um einen Vergleich bzw. Ratenzahlung zu erwirken.
Auf einen Vergleich lässt sich der Laden nicht ein, Raten á 100€ wären in Ordnung, wie ich eben lesen musste sind "mit der Ratenzahlungsvereinbarung Vergleichskosten von 166,60 verbunden".
Dieser Satz motivierte mich, mal in die Kostenstaffelung des Falls zu blicken.

Die Hauptforderung beläuft sich auf 2292,39€.
Dann lese ich 3x2,14€ Kontoführungsgebühr; soweit ich weiß unzulässig.
272,87€ Inkassokosten; Nach meiner Recherche waren die Wertgebühren 2010 bei 161 bzw. 48,30 (1,0 / 0,3). Unzulässig?
Danach noch 18€ vorgerichtliche Mahnkosten, Zinsen auf die Hauptforderung und Posten in Centhöhe.
Im März 2010 wurden 215,39€ RA-Gebühren Mahnverfahren berechnet. Soweit ich weiß auch nicht berechtigt.
40,50 Gerichtskosten des Mahnverfahrens
95,80 "VB"
80,97€ gem. §13 RVG , VV 3309, 7002 PfÜB
15€ GK-PfÜB
21,95 Gerichtsvollzieherkosten
92,96 3/10 RA-Geb. ZV/EV Kombiauftrag
19,50 Gerichtsvollzieherkosten
15€ GK EV-Protokoll anfordern

So sah die Rechnung im November 2010 aus, seitdem ist wohl nicht mehr viel passiert.
Im August 2015 wurde die Kostenstaffelung erstellt, auf die ich mich gerade beziehe. Dort kamen noch einmal 86,04€ Kostenzinsen und 558,86 Zinsen auf die Hauptforderung.

In solchen Sachen kenne ich mich nicht gut aus, habe lediglich vorab ein paar Seiten im Web durchstöbert.
Wie geht man denn hier am Besten vor?
Es scheint auch einen Vollstreckungsbescheid des AG Hamburg zu geben, dieser soll vom 22. April 2010 sein.

Danke schonmal!

Nachtrag: Ich habe auch von der Verjährung von Zinsen gelesen. M.E. ist auch das hier anwendbar, da laut der mir vorliegenden Unterlagen kein erneuter Vollstreckungsbescheid beantragt wurde.
Sie verdient übrigens 1107€ Netto, läge also knapp über der Pfändungsfreigrenze.
Muss sie da etwas befürchten, wenn man auf die Abzocke von Real Inkasso nicht eingeht?

-- Editier von zony86 am 01.05.2016 11:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Hallo zony,


die Forderung ist tituliert - was willst du da noch machen.
Nicht titulierte Zinsen unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zony86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Hallo zony,

die Forderung ist tituliert - was willst du da noch machen.
Nicht titulierte Zinsen unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


Gruß charly


Als Laie wäre dieser Titel für mich ungültig, da er ohne Ende mit unberechtigten Kosten erhöht wurde.
Aber sicherlich rechnen die Inkassobetrüger damit, dass die Leute nicht fristgerecht widersprechen und somit rechtskräftig wird.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Die 215,39€ RA-Gebühren Mahnverfahren sind zu erstatten, im Gegensatz zu vielen der Inkasso-Fantasiegebühren.



Zitat:
Aber sicherlich rechnen die Inkassobetrüger damit, dass die Leute nicht fristgerecht widersprechen und somit rechtskräftig wird.

Korrekt.
Das kann übrigens jeder so machen, nicht nur Inkassos.

Man hatte 2x die Gelegenheit im Nahmverfahren zu widersprechen. Wenn man die nicht nutzt gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten das nochmal "auf Anfang" zu setzen.



Zitat:
Dort kamen noch einmal 86,04€ Kostenzinsen und 558,86 Zinsen auf die Hauptforderung.

Die sollte man prüfen, das ist verdächtig viel.



Zitat:
"mit der Ratenzahlungsvereinbarung Vergleichskosten von 166,60 verbunden".

Deshalb trifft man sauch keine Ratenzahlungsvereinbarung sondern zahlt einfach Raten mit eindeutigem Verwendungszweck.



Zitat:
Es scheint auch einen Vollstreckungsbescheid des AG Hamburg zu geben, dieser soll vom 22. April 2010 sein.

Den sollte man sich mal besorgen, um zu wissen was genau überhaupt tituliert wurde.



Zitat:
Sie verdient übrigens 1107€ Netto, läge also knapp über der Pfändungsfreigrenze.
Muss sie da etwas befürchten, wenn man auf die Abzocke von Real Inkasso nicht eingeht?

Ja klar, sind ja mindestens 28 EUR die man jeden Monat pfänden kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vergesst mal das Gebühren Tam Tam ;)

Warum keinen Vergleich aushandeln ?

Der score der Freundin dürfte im grottigen Bereich sein ?!
Beste Chancen für einen günstigen Vergleich

Ist es zu Pfändungsversuchen gekommen und falls ja : Fruchtlos ?

-- Editiert von thehellion am 01.05.2016 23:37

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
... Ist es zu Pfändungsversuchen gekommen und falls ja : Fruchtlos ? ...


Zitat (von zony86):
... 80,97€ gem. §13 RVG , VV 3309, 7002 PfÜB
15€ GK-PfÜB
21,95 Gerichtsvollzieherkosten
92,96 3/10 RA-Geb. ZV/EV Kombiauftrag
19,50 Gerichtsvollzieherkosten
15€ GK EV-Protokoll anfordern ...


Der Kostenaufstellung nach gab es sowohl Pfändungs-, als auch Vollstreckungsversuch.

2x Hilfreiche Antwort

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