Forderung der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Adonis123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)
Forderung der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.

Hallo liebes Forum!

Es geht um eine Mahnbescheid von der paypal@ksp.de.
Folgender Sachverhalt:

Im September hat ein Kunde sein Zahlung reklamiert, obwohl es sich um einen virtuellen Artikel bzw. Dienstleistung handelte. Ich habe nur eine Woche Zeit bekommtn, darauf zu reagieren. Leider war ich gerade 2 Wochen im Urlaub.

Wie dem auch sei, dannach frisch aus dem Urlaub hab ich Paypal eine Nachricht geschrieben, Pipapo..dass ich das nicht einsehe etc etc.

Daraufhin hab ich keine Antwort bekommen. Jetzt hab ich heute eine Nachricht bekommen:

Zitat:

Forderung der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.A.
PayPal-Kundennummer: XXX
Ihre E-Mailadresse: XXX

Sehr geehrter Herr XXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, vertreten.

Diese hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von EUR 37,67 schulden und sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Forderung aus Ihrem oben genannten PayPal-Konto. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 120,00 sofort, spätestens bis

12.12.2013

auf unser Anwaltskonto: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 090173600, zu zahlen oder uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Die Überweisung können Sie online über den Zahlungsanbieter "SOFORT Überweisung" per Paycode vornehmen:

Folgen Sie dem Link Sodann können Sie mit dem bereits geöffneten Zahlformular per Onlinebanking (mit Ihren Daten und TAN) die sofortige Überweisung vornehmen.

Eine Registrierung beim Zahlungsanbieter SOFORT Überweisung" ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sofort.com.

Eine Einzugsermächtigung können Sie uns formlos durch die Mitteilung Ihrer Bankverbindung erteilen.

Entweder
- per Antwort auf diese Mail unter Angabe Ihrer Bankverbindung oder
- telefonisch kostenfrei unter 0800 / 1016783 oder
- über https://www.serviceportal.ksp.de/de/mitteilung-hinterlassen/


Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung EUR 37,67
Verzugszinsen EUR 0,23
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Gebühr * in Höhe von EUR 51,75
Auslagenpauschale EUR 10,35
--------------------
Gesamtbetrag EUR 120,00

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine Einzugsermächtigung vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen!

Wir haben Ihnen dieses Schreiben ebenfalls per Post an die im Adressfeld aufgeführte Anschrift übersandt. Sofern Ihr Name oder Ihre Anschrift nicht mehr aktuell sind, so informieren Sie uns hierüber.

Wenn Sie Fragen zu dieser Forderung haben, erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 (montags - donnerstags von 08:00 - 19:00 Uhr sowie freitags von 08:00 - 18:00 Uhr).

Im Internet finden Sie uns unter www.serviceportal.ksp.de. Hier können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren oder mit uns chatten.


Mit freundlichen Grüßen

KSP
Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.



1) Hab ich keine Information über ein Negativsaldo bekommen, auch wenn ich darüber schon bescheid wusste.

2) Seh ich das doch nicht ein, wenn ein Kunde trotz virtuellen Gutes die Zahlung unbegründet rückgängig machen kann und Paypal mir nicht geantwortet wird.

3) Was sind das für Mahnkosten? So hoch oO

Soll ich den Betrag bezahlen oder Widerspruch einlegen? Wie würde denn solch einer aussehen?



-- Editiert Adonis123 am 06.12.2013 21:43

-- Editiert von Moderator am 09.12.2013 09:16

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde nicht zahlen. Bei virtuellen Gegenständen gibt es keinen Käuferschutz.

Bestenfalls kurz antworten "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich werde einem Mahnbescheid widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Paypal klagt selten bis nie. Die meiden Gerichte wie die Pest.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

30x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde vollumfänglich und begründungslos widersprechen

In den einschlägigen urteilsdatenbanken ist keine einzige (!) Klage im Zusammenhang mit paypal zu finden

Daselbe in den Foren

Kein einziger User hat je über Klagen im Zusammenhang mit paypal berichtet

Das maximale Szenario scheint die Paypal Kontokündigung zu sein

Ansonsten ist nach einem MB Widerspruch immer Schluß

Lasse mich aber gerne korrigieren

Hat jemand irgendwelche verwertbaren Infos das es jemals zu einer Klage gekommen ist ?


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

20x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das einzige, was ich kenne, sind Klagen gegen Paypal (teilweise auch erfolgreich). Dort gibt es einen Händler-Verein bzw. eine Webseite, die das sammelt. Dass Paypal selbst jemals aktiv geklagt hätte, ist mir unbekannt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

12x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass Paypal/KSP Herrn XXXX verklagen wird.

-----------------
" "

-- Editiert Moderator am 09.12.2013 09:14

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Adonis123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Habe nun 1 Monat später eine Antwort erhalten:

quote:
Blablabla

"..kommen wir zurück auf ihr Schreiben vom 09.12.2013 und bitten darum etwaige Einwände gegen die hier geltend gemachte Forderung konkret darzustellen"

blablabla ausgleich blabla


Ist das eine "Hintertür" oder kann ich es ignorieren?Habe ja schon das erste Schreiben widersprochen.

-----------------
""

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Weise halt nochmal drauf hin. Würde das per eMail schicken, denn ob sie das erhalten oder nicht, wäre mir egal.

"Werte KSP. Paypal hat entgegen der eigenen Richtlinien hier trotz Zustellung bzw. Leisten einer Dienstleistung dem Käufer einen Käuferschutz ausgesprochen. Gemäß den Paypal-Käuferschutzrichtlinien ist der Fall aber gemäß Ziffer 1 und sinsbesondere 3.2 und 3.3 gar nicht vom Käuferschutz abgedeckt.
Weitere Ausführung werde ich nicht machen. Wenn ihre Mandantin meint, sie kann gegen ihre eigenen Richtlinien verstoßen und durch pure Willkür Beihilfe zum Betrug leisten, ist das ihr Problem, nicht meines."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

9x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Es geht um eine Mahnbescheid von der paypal@ksp.de.


Das ist kein Mahnbescheid, sondern eine Mahnung per E-Mail.
Ich würde auf die Droh Emails von Paypal/KSP gar nicht reagieren - wirklich nicht. Es ist völlig wurscht, was die schreiben. Paypal/KSP versucht Sie mürbe zu machen. Haben Sie keine Angst! Glauben Sie den Blödsinn in den Schreiben nicht!

Erst von ein gelber Brief vom Mahngericht kommt (das ist ein echter Mahnbescheid), dann vollständig widersprechen und ans Gericht zurückschicken.

-----------------
" "

9x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
hab ich Paypal eine Nachricht geschrieben

Nachweisbar? Wenn nur per unsicherer Mail das ganze per Brief/Fax wiederholen. Auf sachliche und gut begründete Briefe reagiert Paypal sogar sinnvoll. Alles was per Email läuft ist reines Glücksspiel - vielleicht weil es auch im Ausland "entschieden" wird.

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jasmin1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 17x hilfreich)

S.a.r.l. et Cie S.C.A ist eine Zeckenfirma, die sowohl den PayPal Kunden als auch PayPal das Geld aus der Tasche zieht.
Vermutlich besteht eine Verbindung zu RBoptions.

17x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

was will es uns sagen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

6x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Man weiß es nicht. Die Grundaussage würde ich aber unterstützen. Anbieter von "Binären Optionen" sind alle Abzocker. Letztlich ist das nur ein Glücksspiel, und zwar ein leicht manipulierbares mit schlechtesten Gewinnchancen.

Da es sich meiner Meinung nach um ein Glücksspiel handelt, hätte man wahrscheinlich gute Chancen, sich gegen entsprechende Paypal-Forderungen zu wehren. Ich glaube, das Thema Paypal und Glücksspiel gab's hier doch letztens.

Nur so am Rande: ich finde interessant, wie die Abzocker dazulernen. Wenn man bei bei Google "rboptions" zusammen mit Begriffen wie "erfahrungen", "betrug" oder "scam" sucht, findet man doch sehr viele von rboptions gesponserte Seiten, in denen dann steht, dass es gerade kein Betrug ist. Anscheinend eine sehr gute, bedarfsgerechte Suchmaschinen-Optimierung...

6x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Nachtrag: hier übrigens schön erklärt: :)
http://www.giga.de/webapps/paypal/tipps/paypal-europe-s.a.r.l.-et-cie-s.c.a-was-bedeutet-das/
Vielleicht hilft's ja.

rboptions scheint Paypal übrigens nicht zu akzeptieren. Vielleicht deshalb nicht verwunderlich, weil binary options in den USA nach meiner Kenntnis verboten sind. Naja, egal...



-- Editiert von Guybrush Threepwood am 02.08.2015 21:09

9x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
katrinamparo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe auch ein solches Schreiben erhalten und paypal angerufen.

O Ton Mitarbeiterin bei Paypal:

"keinerlei forderung gegen mich

nichts gefunden, was diese Forderung berechtigen würden"

Die Mitarbeiterin hat auch Adresse und Telefonnummer der infoscore abgeglichen, und sie haben eine gänzlich andere Anschrift und Rufmnummer als auf dem Schreiben angegeben.
Sie sagte auch, dass es ihr immer eindeutiger scheint, dass es schlicht und ergreifend ein Betrugsversuch ist.


8x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann gehe zur Polizei mit den Infos, die Paypal dir bestätigt hat :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb460068-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

"Forderung der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C." - IST EBAY PLUS !!!!

6x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb460068-24):
"Forderung der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C." - IST EBAY PLUS !!!!

Die Aussage ist nicht nur falsch, sondern auch sinnlos ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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