Hallo liebe Gemeinde,
ich möchte mal mein Fall schildern.
Ich war 8 Jahre verheiratet, bin im märz ausgezogen und wir haben uns eigentlich im Guten getrennt und Sie verzichtete auch auf die Forderung des Trennungsunterhaltes. Ich war in unserer gemeinsamen Ehe der Alleinverdiener da das Geld ausreichend war. im letzten jahr unserer Ehe nahm sie einen Job auf 400Euro Basis. den Job macht sie nun weiter und bekommt den rest von der Arge aufgestockt.
nun bekam ich ein schreiben von der arge, dass geprüft wird ob ich Trennungsunterhalt
zahlen kann. kindunterhalt wird selbstverständlich in voller höhe bezahlt.
jetzt meine frage
wird mich in meinem Fall die Arge defintiv bis auf 1200 Euro wirklich "nackig" machen????
Nettoeinkommen liegt bei ca 2000Euro und ich zahle ca 200 Euro Kredit ab
auf dem schreiben von der arge gibt es ein punkt sinngemäß " freiwillige" Zahlung... kann man sich auch mit der frau über einen betrag einigen über dem kopf der arge hinaus?
Vielen Dank für die Hilfe
Forderung der ARGE Trennungsunterhalt
7. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. September 2017 | 09:09
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung der ARGE Trennungsunterhalt
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#1
Antwort vom 9. September 2017 | 10:38
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Vater18,
Ich gehe mal davon aus das du ein bereinigtes Netto von 1800€ hast.(wegen des Kredites usw.).
davon ziehst du noch den Kindesunterhalt ab.
Du könntest also ca. 200€ Trennungsunterhalt zahlen.
Wo gibt es denn in Deutschland ARGEN? oder ist damit das Jobcenter gemeint?
Ja, eine Überprüfung ist rechtens.
vG
edy
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