Forderung blau.de, Inkasso Real Solution

1. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)
Forderung blau.de, Inkasso Real Solution

Hallo,

habe im August eine Rechnung bei blau.de nicht bezahlt. Bisheriges Vorgehen war, Nachricht per Mail und dann Bezahlung. Im August habe ich keine Mail erhalte und auch keine SMS dazu. Der Betrag war allerdings im Postfach bei blau,de zu sehen, aber da habe ich nie reingeschaut, da ich mich auf die Mail verlassen habe. Im August gab es auch drei gestückelte Rechnungen, ansonsten in den vergangenen Monaten immer nur eine. Bin Kunde bei bau.de und habe in den letzten 11/2 Jahren immer pünktlich bezahlt.
Ca. 21.09. habe ich von Inkassobüro Real Solution eine Mahnung bekommen mit Hauptforderung ca. 11 Euro und 2,4 Mahngebühren blau.de und 0,05 Zinsen dun 27 Euro Gebühren Inkasso.
Daraufhin mit blau.de gesprochen, die können nichts mehr machen lt. deren Auskunft und haben erwähnt, dass sie eine Mahnung am 25.08. rausgeschickt haben, habe ich aber echt nicht erhalten.
Daraufhin habe ich den Betrag: Hauptforderung 11 Euro und Mahnung 2,40 (obwohl nicht erhalten) und Zinsen 0,05 mit der entsprechenden Rechnungsnummer und dem Vermerk zweckgebunden an blau,.de überwiesen. Jetzt habe ich in die Rechnungen reingeschaut und gesehen, dass blau.de den Betrag angenommen hat, aber mit die Rechnung die am 12.10. fällig ist, verrechnet. Dafür war die Überweisung ja nicht gedacht, habe extra zweckgebunden drauf geschrieben.
Was kann ich da machen, möchte ja und habe ja bezahlt (war echt untergegangen). Möchte nur die Inkassogebühren nicht zahlen, da ich es eine Frechheit finde, dass die Kosten so aufgebläht werden und blau.de da keine Geduld hat und sofort ein Inkasso einschaltet.
Was kann ich da machen? Kann ich die Inkassogebühren abwenden oder deutlich reduzieren oder muss ich die unbedingt bezahlen? Welche Schritte muss ich unternehmen? Blau.de sagt, dass sie nicht mal mehr in meine Unterlagen reinschauen können dun ich einzig und allein mit Inkasso klären kann.
Danke.

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35 Antworten
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#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wenn du keine Mahnung erhalten hast, warst du auch nicht im Verzug. Ergo auch keine Inkasso-Kosten. Ich würde deshalb dem Inkasso nur einen kurzen Widerspruch schreiben, dass man nicht im Verzug war und die Weitergabe/Speicherung der Daten/tel. Kontaktaufnahme verbietet.

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#2
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist wahrscheinlich nicht so einfach. Hätte da wahrscheinlich die Pflicht in meine Rechnungen unter "Mein Blau" nachzuschauen? Ich habe ja mittlerweile den Betrag für den blau-Anteil bezahlt, aber die haben den einer anderen Rechnung (die erst am 12.10. fällig ist) gutgeschrieben, obwohl ich zweckgebunden überwiesen habe. Jetzt stellen die auf stur und sagen, es geht nur über Inkasso und sie selber können nichts machen, erst nach Klärung mit Inkasso. Hotline ist nicht zuständig, Chat- Kontakt ist nicht zuständig, schriftliche Kontaktaufnahme das Gleiche.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist wahrscheinlich nicht so einfach.

Doch, das ist es.

Zitat:
Hätte da wahrscheinlich die Pflicht in meine Rechnungen unter "Mein Blau" nachzuschauen?

Selbst wenn: Wenn du nicht reinschaust, löst das trotzdem nicht den Verzug aus. Der Verzug wird ausgelöst, wenn man eine Mahnung erhält oder wenn eine der Bedingungen aus dem BGB erfüllt sind. Ich sehe hier keine Ausnahme aus dem BGB.

Zitat:
Jetzt stellen die auf stur und sagen, es geht nur über Inkasso und sie selber können nichts machen, erst nach Klärung mit Inkasso. Hotline ist nicht zuständig, Chat- Kontakt ist nicht zuständig, schriftliche Kontaktaufnahme das Gleiche.

Deren Problem, nicht deines. Natürlich könnten die was machen, wenn sie wollten. Wollen sie aber nicht.
Stur nur das überweisen, was durchsetzbar ist, immer zweckgebunden. Und dem Anbieter deutlich machen: "Solltet ihr es wagen, mir den Anschluss zu sperren, bin ich schneller bei einem Anwalt und per einstweiliger Verfügung bei einem Gericht, als ihr euch vorstellen könnt. Wenn ihr Inkassokosten wollt, dann werden ihr sie vor Gericht einklagen müssen. Und meine zweckgebundenen Überweisungen absichtlich falsch zu verrechnen hilft euch auch nichts."

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Wenn im Vertrag steht, dass die schriftliche Kommunikation ausschließlich über Mail bzw über den Service von blau.de läuft kann man sich nicht auf eine schriftliche Mahnung berufen.
Was im V-Zweck angegeben wurde sieht ersteinmal keiner. Wird ja nicht man. verbucht.
Nun zu der Frage was steht im Schreiben des IB bzw was sagt blau.de ... wurde die Forderung zur Einziehung abgetreten oder wurde verkauft? Im 2. Fall wäre die Kosten nämlich nicht zu tragen aber die HF muss nochmals ans IB gezahlt werden.

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#5
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Ob die Forderungen zur Einziehung abgetreten oder verkauft wurden kann ich nicht sagen. Blau meint, dass sie keine Akteneinsicht mehr haben, bis das nicht mit der Inkassofirma geregelt ist und ich soll mich an die Inkassofirma wenden und es dort klären..
Im Brief von der Inkassofirma steht "...Telefonica vormals blau hat uns mit dem Einzug des von Ihnen geschuldeten Betrages beauftragt, da sie Ihre Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt haben."
weiter in Text "...Unsere Auftraggeberin macht Forderungen aus dem mit Ihnen geschlossenen Mobilfunkvertrag zur Kundennummer 00xxxxxxxx (Rufnummer +49177xxxxxxx) geltend. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges schulden Sie neben der fälligen Hauptforderung auch die aufgeführten Nebenforderungen unserer Auftraggeberin. Wir fordern Sie daher auf, die Gesamtforderung in Höhe von EUR 41,17 innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf unser Konto zu überweisen."

Die Kosten setzten sich zusammen aus:
Hauptforderung 11,72 EUR
Verzugszinsen 0,05 EUR
Mahnkosten der Auftraggeberin 2,40 EUR
Inkassovergütung analog 0,5 Gebühr 2300/7001/7002 VV RVG 27,00 EUR
Gesamt 41,17 EUR

In dem Satz von der Inkassofirma stehet "...schulden Sie neben der fälligen Hauptforderung auch die aufgeführten Nebenforderungen unserer Auftraggeberin."
Verstehen die dann hier drunter nur die Hauptforderung, Verzugszinsen und Mahngebühren? oder auch die Inkassogebühren? Wären die Inkassogebühren dann eine Forderung der Auftraggeberin?

Habe, wie bereits geschrieben, die Hauptforderung, Verzugszinsen, Mahngebühren (obwohl kein Brief erhalten) bereits "zweckgebunden" an blau überwiesen.

Lt. "mepeisen" sollte ich den Betrag an die Inkassofirma überweisen. Ist es jetzt ein Fehler oder sollte ich den Betrag nochmal auch an Inkassofirma überweisen, die Zahlung an blau.de ist ja nicht verloren, momentan nur einer anderen Rechnung zugeordnet, obwohl die andere Rechnung auf der Überweisung stand.

Muss ich etwas im Vorgehen ändern, muss ich jetzt zusätzlich die Inkassofirma auch verständigen wegen der bereits getätigten Überweisung an blau? Habe eine Mail an blau.de vorbereitet in der ich nochmal schildere, dass die Zahlung getätigt wurde, dass die Buchung auf die falsche Rechnung erfolgte und ich um Richtigstellung bitte und blau.de die Inkassofirma verständigt, dass die Rechnungen alle beglichen sind.


-- Editiert von terra123mitglied am 02.10.2016 10:48

-- Editiert von terra123mitglied am 02.10.2016 10:49

-- Editiert von terra123mitglied am 02.10.2016 10:50

-- Editiert von terra123mitglied am 02.10.2016 10:50

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Wichtig ist das was Du(!) in den verwendungszweck des ueberweisungtr. eingetragen hast.
Was die dann machen kann egal sein.
Ausserdem ist der ablauf automatisiert. Macht sich niemand dort Gedanken ueber Details

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Lt. "mepeisen" sollte ich den Betrag an die Inkassofirma überweisen

Da hast du mich falsch verstanden.
Stur einfach die NEUEN Rechnungen weiter an blau.de überweisen. Da aber auch nur das, was wirklich neu ist. Nicht die angeblichen Fehbeträge der alten Rechnung.
Die alte ist bezahlt. Egal, ob die das nun falsch verrechnen oder nicht.

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#8
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Neuester Stand vom 06.10.

Habe bisher keinen weiteren Kontakt mit Real Solution gesucht.
Habe alle Rechnungen an blau.de überwiesen, einschließlich der von der Inkassofirma geforderten Rechnung. Diese Zahlungen habe ich alle auf das blau.de Konto überwiesen. Alle Zahlungen sind am 28.09. von meinem Konto als Überweisung gelistet.
Mit blau.de stand ich in Kontakt per Mailverkehr mit dem Beschwerdemanagement. Habe dem Beschwerdemanagement alle Zahlungen aufgelistet, die ich getätigt habe incl. der Mahnung 2,40 EUR (obwohl ich keine Mahnung bekommen habe) und den Verzugszinsen 0,05 EUR.
Die Zahlung der geforderten Rechnung von 11,72 EUR, obwohl zweckgebunden (habe ich auf den Überweisungsschein so drauf geschrieben) wurde für eine andere Rechnung verwendet, die erst am 12.10. fällig ist. Auch dies habe ich reklamiert und blau.de aufgefordert, die Überweisung auf die von mir angegebene Position umzubuchen. Blau.de hat auch behauptet (dies am 05.10.), dass seit Anfang August keine Zahlungen mehr eingegangen sind, obwohl nachweislich und es auch in der blau-Rechnungsaufzählung anders dargestellt wird (dort wird eine Rechnung am 30.09. als eingegangen geführt). Am nächsten Tag wurde dies als Missverständnis dargestellt.
Ich habe von blau.de gefordert, alle Überweisungen dem Zweck entsprechend richtig einzubuchen, mir zu bestätigen, dass alle Rechnungen beglichen wurden und die Inkassofirma zu verständigen, dass alles erledigt ist.

Hier die heutige Antwort von blau.de:
"Sehr geehrte Frau xxxx,

vielen Dank für die Zusendung der Überweisungsbelege.

Ich bedauere, dass Missverständisse entstanden sind.

Mit Ihrer letzten Zahlung vom 02.08.2016 ist die vor Übergabe an das
Inkassounternehmen gemeint. Die Übergabe dorthin erfolgte am 20.09.2016.
Ihre Zahlungen sind nach Inkassoübergabe getätigt worden und werden
dementsprechend für kommende Rechnungen verwendet.

Wie bereits mitgeteilt, erfolgt die Bearbeitung der offenen Forderungen
ausschließlich über die Real Inkasso GmbH & Co. KG.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx xxxxxx
Beschwerdemanagement-Team"


Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Alle Rechnungen sind beglichen, aber an blau.de direkt überwiesen.
Inkassofirma weiß davon nichts (nehme ich an).
Bei blau.de werden die Zahlungen zum Teil "zweckfremd" eingesetzt (habe auf die Überweisung "zweckgebunden" geschrieben, werden aber für eine andere Position verwendet).
Blau.de verweist immer nur auf die Real Solution.


Spielt das eine Rolle? Kann mir blau.de da was dazu sagen? Kann ich das aus dem Schreiben von der Inkassofirma an mich rausfinden?

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Nun zu der Frage was steht im Schreiben des IB bzw was sagt blau.de ... wurde die Forderung zur Einziehung abgetreten oder wurde verkauft? Im 2. Fall wäre die Kosten nämlich nicht zu tragen aber die HF muss nochmals ans IB gezahlt werden.


Angeschrieben wurde ich von der Inkassofirma folgendermaßen (am 21.09.):
"Sehr geehrte Frau xxx,

die Firma Telefonica vormals blau hat uns mit dem Einzug des von Ihnen geschuldeten Betrages beauftragt, da Sie Ihre Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind.
Unsere Auftraggeberin macht Forderungen aus dem mit Ihnen geschlossenen Mobilfunkvertrag zur Kundennummer 00xxxxxxxx (Rufnummer +49177xxxxxxx) geltend. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges schulden Sie neben der fälligen Hauptforderung auch die aufgeführten Nebenforderungen unserer Auftraggeberin. Wir fordern Sie daher auf, die Gesamtforderung in Höhe von 41,17 innerhalb 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf unser Konto zu überweisen."



Möchte nicht noch mehr in Verzug kommen und die "Bearbeitungsgebühren/Inkassogebühren" noch mehr in die Höhe wachsen lassen.
Danke für die Hilfe.

Hat mit diesem Fall nichts zu tun - Des Weiteren habe ich zwei Positionen mit Abbuchungen durch blau.de, de ich nicht zuordnen kann und ich die angegebenen Rechnungsnummern auch in meinem Blau.de-Konto nicht finden kann. da wollen sie mir eine Rückmeldung geben.

-- Editiert von terra123mitglied am 06.10.2016 17:36

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Wie ich oben schrieb: Ich würde stur bleiben. Du hast zweckgebunden bezahlt. Deine Zahlungen an blau.de waren schuldbefreiend, egal was die behaupten.
Solange niemand klar stellt, dass das Inkasso die Forderung gekauft hat, solange kannst du problemlos schuldbefreiend an blau.de zahlen...

Zitat:
die "Bearbeitungsgebühren/Inkassogebühren" noch mehr in die Höhe wachsen lassen.

So etwas ist sowieso unmöglich. Inkassogebühren bzw. RVG-Gebühren sind absolute Beträge für "Angelegenheiten". Hier wäre die Angelegenheit die außergerichtliche Forderung. In Deutschland gibt es nicht pro Schreiben eine jeweils neue Gebühr.

Maximal würde ich denen noch schreiben: "Werter Anbieter. Es ist mir egal, was das Inkasso schreibt oder ob sie mich ans Inkasso verweisen, denn mit solchen Wegelagerern unterhalte ich mich grundsätzlich nicht. Ich habe zweckgebunden überweisen. Wenn Sie dies nicht akzeptieren, müssen Sie mir das Geld umgehend zurück zahlen. Es ist ihnen nicht möglich, meine zweckgebundenen Zahlungen einfach willkürlich auf andere Dinge zu verbuchen. Gerne kann ich auf ihre Kosten einen Anwalt hinzu ziehen, der ein Gericht beauftragt, Ihnen das BGB zu erklären. Natürlich wissen Sie bereits, dass Sie im unrecht sind, deswegen kürzen wir das hier doch einfach ab: Buchen sie das so, wie ich es haben will und wir sparen uns den Gang vor Gericht."

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#10
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke mal für die Antworten.
Muss/soll ich die Inkassofirma nochmal darüber informieren, dass alle Rechnungen beglichen sind oder soll ich überhaupt nichts an die Inkassofirma schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry,
muss mich doch nochmal melden. Da ich keinerlei Erfahrungen mit solchen Themen habe, bin ich mir ziemlich unsicher.

Habe wie gesagt, die Hauptforderung, Mahngebühr (obwohl keine Mahnung erhalten) und die Verzugszinsen an blau.de überwiesen (mit dem Vermerk "zweckgebunden" auf dem Überweisungsschein).
Blau.de hat die Zahlung trotz "zweckgebunden", mit einer anderen "zukünftigen" Rechnungsposition verrechnet. Blau.de weigert sich auch mir zu bestätigen, dass die Forderungen beglichen sind. Sie schreiben immer wieder, dass ich das Ganze nur mit der Inkassofirma kläre kann

Die Inkassofirma habe ich darüber nicht informiert. (Habe blau in dem Mailverkehr gebeten, die Inkassofirma zu informieren, was sie wahrscheinlich nicht machen).

Im Schreiben von der Inkassofirma steht immer nur "blau hat uns mit dem Einzug des von Ihnen geschuldeten Betrages beauftragt" und "Unsere Auftraggeberin macht Forderungen ...geltend. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges schulden Sie neben der fälligen Hauptforderung auch die aufgeführten Nebenforderungen unserer Auftraggeberin. Wir fordern Sie daher auf, die Gesamtsumme 41,17 auf unser Konto zu überweisen."

1.) Sollte ich die Inkassofirma über die beglichenen Forderungen informieren und in welcher Art? (Inhalt, Mail, Brief)?

2.) Im Schreiben von der Inkassofirma steht ja (siehe oben kursiv), dass ich der Auftraggeberin Geld schulde und nicht Inkasso, soll aber das Geld auf das Inkassokonto überweisen und sie arbeiten im Auftrag von blau. Kann ich daraus schließen, dass die Forderung nicht an Inkasso verkauft wurde? Macht es einen Unterschied?

3.) Blau.de schriebt immer, dass ich das Ganze nur über die Inkassofirma regeln kann, nicht über blau.de. Was kann ich da machen? Reicht die Überweisung an blau.de aus? oder muss ich doch anders handeln?

4.) Stimmt das so, dass ich alles nur mit der Inkassofirma klären kann oder könnte blau.de, da die Forderungen ja beglichen sind, auch anders handeln?

Möchte da wirklich nichts falsch machen oder einen Termin verpassen.
Herzlichen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Kannst du machen, um dich besser zu fühlen, musst du nicht. Ich würde es erst mal per eMail machen (kostet nichts) und sollten sie nicht reagiere, dann per Brief. Reicht.
Ich würde es so formulieren: "Wertes Inkasso. Ich weise sämtliche Inkassogebühren und andere erfundenen Positionen mangels Verzug zurück. Ich habe die angeblich aufgelaufene Schuld längst zweckgebunden überwiesen. Sie werden ihrer Mandantin ausrichten, dass sie den Verwendungszweck der Überweisung zu respektieren hat, ansonsten wird sie mir umgehend das Geld zurück überweisen und so ihre Annahmeverweigerung dokumentieren. Gerne gehe ich auf Ihre Kosten zu einem Anwalt und notfalls vor Gericht, wenn sie diesen Unsinn nicht lassen, meine Überweisungen auf noch gar nicht fällige Beträge und Rechnungen zu verrechnen. Ich diskutiere nicht und ich lasse mich weder einschüchtern noch beeindrucken. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

2) Kann man nicht wirklich was draus schließen. Ist unterm strich egal. Wie gesagt: Solange nicht ausdrücklich erklärt wurde, dass die Forderung verkauft ist (und das hat dir niemand erklärt) war deine Überweisung schuldbefreiend.

3) Ja, die Überweisung hat ausgereicht. Und wenn blau.de schreibt, du sollst dich an den Papst wenden. Deswegen musst du das noch lange nicht tun. Solange blau.de die Forderung nicht verkauft und dir das ausdrücklich mitteilt, ist das Inkasso vollkommen egal. Man muss das Spiel nicht mitmachen.

4) blau.de kann anders handeln. Sie sind (offiziell) nach wie vor Inhaber der Forderung und haben das alleinige Bestimmungsrecht gegenüber dem Inkasso. Sie können es zurück pfeifen.
Sie wollen aber nicht. Vermutlich wegen den mit dem Inkasso unterzeichneten Verträgen. Kann dir aber total egal sein. Du hast keinen vertrag mit dem Inkasso. Du musst es demzufolge auch nicht respektieren und dich nicht mit ihm unterhalten, wenn du das nicht willst. Du musst auch nichts mit dem Inkasso klären, wenn du das nicht willst.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

@mepeisen und alle anderen
Danke für die Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
muss mich mal wieder melden.
Ich hatte ja schon mal geschrieben, dass es noch eine Zahlung mit einer mir unbekannten Rechnungsposition und unbekannter Kundennummer im August gab. Eine Abbuchung von meinem Konto, die gleiche Summe wurde auch im Oktober abgebucht. Daraufhin habe ich die Geschäftsleitung engeschreiben um mir die Positionen zu erklären.

Heute kam die Antwort von Telefonica (hier dabei blau, eplus, O2, etc.):
Sehr geehrte Frau xxxx,
für Ihr an die Geschäftsleitung gerichtetes Schreiben bedanken wir uns.
Gern haben wir die Abbuchungen in Höhe von 10,00 € für Sie geprüft. Den Kundendaten entnehmen wir, dass der Mobilfunkvertrag zur Rufnummer 491575 / 78xx xxx im Dezember 2014 im BASE Shop abgeschlossen wurde. Eine Kopie des unterschriebenen Kundenauftrages haben wir unserem Schreiben beigefügt.
Im Zuge der Integration von E-Plus haben wir die Marken- und Tarifwelt vereinigt und konzentrieren uns künftig auf die Marke O2. Dazu war es nötig, unsere Kunden schrittweise auf die technische Plattform von O2 zu überführen. Ihrem Vertrag wurde hierzu die O2 Kundennummer 602xxxxxxx zugewiesen.
Die vereinbarte Laufzeit Ihres Mobilfunkvertrages endet am 30. Dezember 2017. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Vertrag automatisch fortgeführt wird, wenn Sie nicht drei Monate vor diesem Termin schriftlich kündigen.
Es freut uns, dass wir so schnell und unkompliziert helfen konnten. Bei künftigen Fragen und Wünschen rund um Ihren Mobilfunkvertrag sind wir auch weiterhin gern für Sie da.
Freundliche Grüße,
i.A. J. Haxxxxxxxx
Sachbearbeiter Beschwerdemanagement


In der Anlage wurde noch der ursprüngliche Vertrag vom Dezember 2014 in Kopie beigelegt. Dieser Vertrag wurde gekündigt und auch in einem Chat mit blau.de bestätigt. Habe noch einen screenshot vom Chat.

Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen?
1.) Ich möchte meine zwei Überweisungen mit den jeweils 10,00 EUR zurück.
Kann ich das von der Bank rückbuchen lassen? Eine vom 16.08., die andere vom Anfang Oktober, glaube 03.10.
2.) Ich habe keinen Vertrag mit einer neuen Kundenummer oder neuer Telefonnummer abgeschlossen. Hier möchte ich eine Bestätigung, dass es so ist.
3.) Bestätigung zur Kündigung des "echten/alleinigen" Vertrages habe ich ja per Mail und auch per Screenshot (zur Not).
4.) In der "Inkassoangelegenheit" wurden die Beträge noch immer nicht "zweckgebunden" gebucht. Die "zweckgebundenen" Überweisungen wurden auf die falsche Position gebucht und die angeforderten Rechnungspositionen werden als offen geführt. Das Geld ist aber überwiesen, plus Mahnkosten, plus Verzugszinsen.

Wichtig wäre mir ein "stimmiges" Vorgehen wegen dem "neuen" Vertrag. Kann ich da auch einen Nachweis anfordern, die Rücküberweisung der abgezogenen Beträge, kann ich da auch die Vollmacht dazu verlangen (wurde mal für den alten Vertrag gegeben, dann rückgängig gemacht auf manuelle Überweisung).
Wen und wie schreibe ich da am besten an?

Vielen Dank für die Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
1.) Ich möchte meine zwei Überweisungen mit den jeweils 10,00 EUR zurück.
Kann ich das von der Bank rückbuchen lassen? Eine vom 16.08., die andere vom Anfang Oktober, glaube 03.10.

Die erste womöglich nicht mehr. Da heute die 8 Wochen rum sind. Morgen geht das vermutlich nicht mehr. Aber mal die Bank fragen.
Zitat:
2.) Ich habe keinen Vertrag mit einer neuen Kundenummer oder neuer Telefonnummer abgeschlossen. Hier möchte ich eine Bestätigung, dass es so ist.

Ganz am Anfang hast du geschrieben, dass du einen Vertrag hattest. Es ist unwichtig, unter welcher Kundennummer der existiert. O2 hat blau gekauft und die Verträge übernommen. Du schreibst, dass der alte Vertrag gekündigt wurde. Von dir? Wann?

Signatur:

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#16
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Vertrag wurde am 30.12.2014 abgeschlossen und am 29.02.2016 habe ich per Mail die Kündigungsbestätigung zum 30.12.2016 von blau.de bekommen. Die Mail habe ich noch im Archiv und jetzt gespeichert. Die Bestätigung habe ich auch per Chat bekommen und auch gespeichert. (Habe nochmal nachgeschaut habe, bis auf den August immer eine Erinnerung zur Rechnungsbegleichung bekommen, das nur so nebenbei.)

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also Stand heute existiert der Vertrag noch. Wieso also die zehn Euro zurückholen, wenn sie berechtigt sind?

Man kann ja durchaus denen mal den Kopf waschen. Nach dem Motto: Ich habe eine Kündigungsbestätigung zum Ende 2016.Ändert das mal ganz schnell, sonst .....

Aber deswegen sind die zehn Euro doch nicht unberechtigt oder? Erst ab Januar sind sie das.

Signatur:

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#18
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry, vielleicht war es etwas missverständlich erklärt.

Vertrag A.
Das ist der Vertrag, um den es bei der blau/Inkassoforderung geht. Dieser Vertrag wurde am 30.12.2014 abgeschlossen und läuft am 30.12.2016 aus. Dazu habe ich eine Kündigungsbestätigung von blau.de. Hier werde ich (wenn es klappt) per Mail informier und ich kann die Rechnungspositionen in "Mein Blau" sehen. Das ist auch die Geschichte mit zweckgebunden überweisen dun falschen Rechnungspositionen zugeordnet. Hier kann ich alle Positionen einsehen.

"Vertrag B oder verlängerter Vertrag A"
Im Zuge der Nachforschungen wegen den bezahlten/unbezahlten Rechnungen von Vertrag A, sind mir zwei Abbuchungen von Telefonica von meinem Konto aufgefallen, (August und Oktober, jeweils 10,00 EUR) - Die dort aufgeführte Kundennummer und Rechnungsnummern sind mir nicht bekannt. Daraufhin habe ich blau.de gebeten, mir diese Positionen zu erklären. Antwort siehe Schreiben weiter oben.
Im Schreiben wird behauptet, das der Vertrag bis 30.12.2017 läuft, das ich eine neue Kundennummer habe und es wird eine Telefonnummer (meine) aufgeführt die ich nicht kenn. Ich habe immer noch die erste vom 30.12.2014.
Ich habe im Februar gekündigt, warum sollte ich im August einen Vertrag verlängern/neu starten, wenn ich noch einen gültigen bis zum 30.12.2016 habe? Sehr wahrscheinlich ist es eine Doppelung (gewollt ode nicht?) im Zuge der Umstellung/Zusammenführung balu.de/O2/Telefonica.

1.) Ich möchte nur klären, dass es keinen zweiten oder verlängerten Vertrag gibt und ich meine 20 EUR zurück haben möchte.
2.) Zu Vertrag A die Rechnungen entsprechend dem Überweisungszweck gebucht werden.

Habe in andern Foren schon mehrere Beiträge gefunden, in denen gleiches geschildert wird, dass O2 gerne ungewollt Verträge verlängert und es eine Ewigkeit dauert, bis (wenn überhaupt) diese Fälle geklärt werden.

Danke für die Unterstützung.

Die 10/20 EUR sind absolut unberechtigt, da ich für den bestehenden Vertrag ja monatlich manuell zahle. Dies wäre ein zweiter parallel laufender Vertrag (der so auch nicht existiert und der jetzige auch nicht verlängert wurde).


-- Editiert von terra123mitglied am 11.10.2016 21:10

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
zu der Forderung von den 11,72 EUR von blau.de durch Inkasso Real Solution. Die 11,72 ER habe ich ja schon Ende September zweckgebunden an blau.de überweisen. Werden dort nur nicht zweckgebunden geführt, sondern für zukünftige Rechnungen "aufgehoben".

Heute habe ich den zweiten Brief von Inkasso Real Solution erhalten. Die damals genannten 41,17 EUR werden jetzt mit 47,40 EUR angegeben, da die Inkassovergütung auf 32,40 angestiegen ist.

Hier das Schreiben von Real Solution:

„Sehr geehrte Frau xxxx,
da Sie sich auf unser Schreiben vom 21.09.2016 nicht gemeldet haben, gehen wir davon aus, dass Sie an einer außergerichtlichen Erledigung des Vorgangs nicht interessiert sind.
Wenn Ihnen ein Ausgleich der Gesamtforderung in einer Summe nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie können hierzu auch das beigefügte Antwortformular ausfüllen. Weir kommen Ihnen gern (z.B. durch eine an Ihre finanziellen Verhältnisse angepasste Ratenzahlungsvereinbarung) entgegen.
Sollten wir von Ihnen bis zum 21.10.2016 keinen Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von EUR 47.40 feststellen können oder keine Antwort von Ihnen vorliegen haben, werden wir unserer Auftraggeberin empfehlen, das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen und die Grundgebühren bis zum regulären Vertragsende als Schadenersatzforderung gegen Sie geltend zu machen."


Muss ich reagieren? Was kann als nächstes kommen?

Wie gesagt blau.de ist nicht bereit die zweckgebundene Zahlung entsprechend einzusetzen, es wird immer auf die ausschließliche Klärung mit Inkasso verwiesen?

Danke für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt blau.de ist nicht bereit die zweckgebundene Zahlung entsprechend einzusetzen, es wird immer auf die ausschließliche Klärung mit Inkasso verwiesen?

Es hat sich immer noch nichts an der Situation geändert. Antworten #1, #3, #9 gelten immer noch. Das jetzt bei jedem Brief wiederzukäuen macht keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du dem Inkasso inzwischen mal deine Sicht der dinge erläutert? Wenn nicht, würde ich folgendes vorschlagen: "Wertes Inkasso. Zum aller letzten Mal weise ich darauf hin, dass es keinen Verzug gab. Zum aller letzten Mal weise ich darauf hin, dass es ihrer Mandantin gesetzlich verboten ist, eine eindeutig zweckbestimmte Zahlung absichtlich falsch verrechnen, um so Inkassokosten auszulösen. Und zum aller letzten Mal weise ich darauf hin: Ich bezahle stur nur das, was vertraglich vereinbart ist und wenn mehr Geld gefordert wird, werden Sie klagen müssen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ziehen Sie Leine und suchen Sie sich andere Deppen, die sich abzocken lassen."

Signatur:

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#22
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von terra123mitglied):
Gern haben wir die Abbuchungen in Höhe von 10,00 € für Sie geprüft. Den Kundendaten entnehmen wir, dass der Mobilfunkvertrag zur Rufnummer 491575 / 78xx xxx im Dezember 2014 im BASE Shop abgeschlossen wurde. Eine Kopie des unterschriebenen Kundenauftrages haben wir unserem Schreiben beigefügt.

Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen?
1.) Ich möchte meine zwei Überweisungen mit den jeweils 10,00 EUR zurück.
2.) Ich habe keinen Vertrag mit einer neuen Kundenummer oder neuer Telefonnummer abgeschlossen. Hier möchte ich eine Bestätigung, dass es so ist.

Wichtig wäre mir ein "stimmiges" Vorgehen wegen dem "neuen" Vertrag. Kann ich da auch einen Nachweis anfordern, die Rücküberweisung der abgezogenen Beträge, kann ich da auch die Vollmacht dazu verlangen (wurde mal für den alten Vertrag gegeben, dann rückgängig gemacht auf manuelle Überweisung).
Wen und wie schreibe ich da am besten an?


Neben dem Inkassoproblem hast du ja auch noch das Problem mit dem "zweiten" Vertrag. Hier würde ich an deiner Stelle dem Beschwerdemanagement unter Bezugnehmen auf deren Schreiben antworten, dass ich den vorgelegten Kundenauftrag für die Rufnummer +49177xxxxxxx abgeschlossen habe, für welche mir auch bereits eine Kündigungsbestätigung zum 30.12.2016 vorliegt. Dass mir die Rufnummer 491575 / 78xx xxx gänzlich unbekannt ist, hier offenbar ein Fehler in deren System vorliegt, welches sie umgehend korrigieren sowie die für diese unbekannte Nummer unberechtigt eingezogenen Gebühren bis zum "Datum, welches 17 Tage in der Zukunft liegt" (14 Tage Frist und 3 Tage Postlaufzeit) erstatten sollen.

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#23
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Wollte jetzt folgende Mail an Inkasso Real Solution schreiben.
Ist es angebracht, ist es zu viel, ist etwas dabei, was nicht sein sollte?

Wertes Inkasso.
Zum aller letzten Mal weise ich darauf hin, dass es keinen Verzug gab. Zum aller letzten Mal weise ich darauf hin, dass es ihrer Mandantin gesetzlich verboten ist, eine eindeutig zweckbestimmte Zahlung absichtlich falsch verrechnen, um so Inkassokosten auszulösen. Und zum aller letzten Mal weise ich darauf hin: Ich bezahle nur das, was vertraglich vereinbart ist und wenn mehr Geld gefordert wird, werden Sie klagen müssen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.

Erläuterung:
Die Forderungen von blau.de wurden direkt nach Bekanntwerden bereits vollumfänglich beglichen, die Überweisungen wurden zweckgebunden getätigt. Dies Ihnen mitzuteilen obliegt Ihrer Auftraggeberin. Ihre Auftraggeberin blau.de wurde aufgefordert zwecks Klärung der Sachlage und Bestätigung der geleisteten Zahlungen sich mit Ihnen in Verbindung zu setzten.
Mir scheint, dass Ihre Auftraggeberin im Zuge der Zusammenführung und Umstellung von eplus und O2 zu Telefonica (mit den Untermarken Base, blau.de, simyo, etc.) vermehrt Probleme in der Abrechnung und Buchführung hat. Dies können Sie auch gut in der aktuellen Medienberichterstattung nachlesen (Beispiele siehe unten). Meine Rechnung für den August wurde unüblich auf drei Rechnungen gesplittet, eine Mahnung wurde zu keiner Zeit verschickt, die zweckgebundenen Überweisungen wurden nicht dem Zweck entsprechend verwendet, unangekündigte Vertragsumstellungen, Umstellungen/Zusammenführung (in) der Kundendatenbanken zu Telefonica (bestätigt durch die Hotline von O2/blau.de/Telefonica, etc.) Da kann sich jeder selber ein Bild machen, zu welchen Schwierigkeiten es kommen kann. Dazu habe ich blau.de aufgefordert, die Sachlage bezüglich der angeforderten Rechnung (die bereits schon lange beglichen ist) richtig zu stellen.
Hier einige aktuelle Beispiele aus den Medien zu den aktuellen Problemen des Mobilfunkanbieters.

http://www.wiwo.de/unternehmen/it/nach-kundenbeschwerden-bundesnetzagentur-prueft-schritte-gegen-o2/14694108.html
Nach Kundenbeschwerden: Bundesnetzagentur prüft Schritte gegen O2
http://www.focus.de/finanzen/experten/thomas_hollweck/von-base-zu-o2-kunden-berichten-ueber-probleme-wegen-vertragsumstellung_id_5733838.html
Von BASE zu O2Kunden berichten über Probleme wegen Vertragsumstellung
http://www.chip.de/news/Endlich-O2-Provider-will-sein-groesstes-Problem-beheben_101913579.html
Endlich, O2! Provider will sein größtes Problem beheben

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxxxx xxxx.


Danke für die Hilfe.

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#24
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von terra123mitglied):
Meine Rechnung für den August wurde unüblich auf drei Rechnungen gesplittet,


Diesen Satz sehe ich als problematisch an, da man ihn dahingehend auslegen könnte, als hättest du die drei Rechnungen für den August bekommen. Die Erläuterung interessiert das Inkasso ohnehin nicht, daher solltest du sie gleich ganz weglassen.

Falls du sie unbedingt beibehalten willst, würde ich den ganzen Satz wie folgt ändern: Für den fraglichen Monat August habe ich weder eine Rechnung noch jemals eine Mahnung erhalten. Den fälligen Betrag habe ich umgehend nach Bekanntwerden beglichen, die zweckgebundenen Überweisungen wurden in der Folge jedoch nicht dem Zweck entsprechend verbucht, ...

Wobei du den Sachverhalt dann zum Teil doppelt beschrieben hast, da einiges davon im ersten Absatz der Erläuterung vorkommt. Von daher würde ich den Teil vor unangekündigte Vertragsumstellungen am besten komplett streichen.

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#25
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Außerdem sowas bitte nie per Mail, sondern per Einschreiben versenden...

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#26
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

@anonym117
Hatte die Mail bereits genau so abgeschickt. Ich meinte damit eher alles was beim Mobilfunkanbieter allgemein so schief gelaufen ist in letzter Zeit. Wurde auch viel in den Medien berichtet.
@The Mentalist
Hatte weiter oben die Info bekommen, dass man es auch per Mail machen kann. Habe auch eine Bestätigung bei Erhalt der Mail durch Inkasso bekommen. Gibt es auch noch andere Gründe für Einschreiben oder nur wegen der Bestätigung des Erhalts?

Danke an alle.

Heute kam die Antwort auf die Mail.

"Sehr geehrte Frau xxxx,

wir konnten trotz eingehender Überprüfung den von Ihnen angegebenen Zahlungsbetrag nicht feststellen.

Wir bitten daher um Übersendung einer Kopie des Kontoauszuges, dem die Belastung sowie das Empfängerkonto (Kontonummer und BLZ) zu entnehmen sind. Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, werden wir den Vorgang abschließend klären.

Sollte uns der zugesagte Zahlungsnachweis nicht innerhalb von 14 Tagen vorliegen, werden wir das Verfahren auftragsgemäß fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxxxxx"


Muss jetzt noch erwähnen (ist mir erst später aufgefallen), das ich zwar die richtige Rechnungsnummer auf der Überweisung an blau.de angegeben habe, aber die Kundennummer ist die von einer anderen Rechnung (auch an blau.de). (Habe damals die Rechnungsnummer vom anderen Überweisungsschein übernommen, da ich dachte die ist immer die gleiche.) Die Kundennummer ist bei blau.de dynamisch, da wurde für jede Rechnung eine andere Kundennummer vergeben (wurde mir auch an der Hotline bestätigt). Habe aber mindestens drei Mails an blau.de. in denen ich sie darauf hinweise, dass sie die Überweisung mit der richtigen Rechnungsnummer der zweckgebundenen Rechnungsposition richtig zuordnen sollen.

Ich habe auch noch die Mail in der mir blau.de bestätigt, dass der überwiesene Betrag für zukünftige Rechnungen verwendet wird. In der Mail stand "Ihre Zahlungen sind nach Inkassoübergabe getätigt worden und werden dementsprechend für kommende Rechnungen verwendet."

Auf dem Kontoauszug kann man die richtige Rechnungsposition sehen, die "falsche" Kundenummer. den richtigen Betrag und den Vermerk "zweckgeb". Habe auch noch eine Kopie des echten Überweisungsscheines auf dem steht "zweckgebunden". Hoffe es ist nicht so "schlimm", da der Überweisungsschein ja die richtige Rechnungsnummer ausweist und ich dies mindestens dreimal per Mail kundgetan habe.

Wie sollte ich mich verhalten?
Habe die Zahlung ja an blau.de überwiesen. Hoffentlich haben die es auch so verstanden.
Soll ich Inkasso eine Kopie des Kontoauszuges zuschicken?

Danke für weitere Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
bräuchte echt Hilfe/Unterstützung, da ich mir echt unsicher bin.

Soll ich Inkasso antworten und denen die Einzahlungsunterlagen zuschicken?
Soll ich in der Antwort nur schreiben, dass ich einbezahlt habe und blau.de die Zahlung nicht dem Zweck entsprechend verwendet?
Soll ich antworten im Sinne von... habe alles bezahlt, den Rest klärt ihr bitte mit ihrem Auftraggeber?

Wie sollte ich weiter vorgehen?
Danke nochmal für die Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich persönlich würde denen nicht antworten. Die haben dein erstes Schreiben erhalten.
Wenn du dir unsicher bist, würde ich dir eine Mail empfehlen. Ganz knapp. "Geld verschwindet nicht. Ihre Mandantin stellt auch keine meiner Überweisungen in Frage, daher ist es absoluter Blödsinn, wenn sie das Geld angeblich nicht wiederfinden. Ihre Mandantin hat das Geld absichtlich falsch verrechnet auf zukünftige Rechnungen und nur dadurch sind Fehlbeträge entstanden. Wenn Sie das nicht kapieren, werde ich mich gerne mal beim Aufsichtsgericht beschweren, denn offenbar haben sie nicht genug Sachkenntnis und Fachkenntnis, sich Inkassobüro nennen zu dürfen. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht mehr. Wenn Sie Kontoauszüge wollen, werden Sie mir 25€ Aufwandspauschale und Kopiekosten überweisen. Danach erhalten Sie auch Kontoauszüge."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
terra123mitglied
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
heute kam noch ein Brief von KODIAK, Rechtsanwaltsgesellschaft. Die haben die gleiche Anschrift wie Real Inkasso, nur die Hausnummer ist 30 statt 32 in Hamburg

Sehr geehrte Frau xxx,
wir sind in obiger Angelegenheit von der
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Beauftragt worden, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Eine auf uns lautende Vollmacht wird anwaltlich versichert. Zur Vermeidung weiterer Kosten möchten wir Ihnen zuvor die Gelegenheit geben, den offenen Saldo von nunmehr
65,45 Euro
bis zum 25.11.2016 auf das unten aufgeführte Konto unter Angabe des Verwendungszwecks 16/xxxxxxx-M xxx zu zahlen. Wie sich die Forderung im Einzelnen ergibt, können Sie der angehängten Forderungsaufstellung entnehmen.
Da Sie sich in Verzug befinden, haben Sie unserer Auftraggeberin auch die Kosten unserer Beauftragung zu erstatten. Diese Kosten sind in der Gesamtforderung bereits enthalten und auf Seite 2 im Detail erläutert.
Sollten wir bis zum 25.11.2016 keinen Zahlungseingang feststellen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten.
Mitfreundlichen Grüßen
B?xxx (unleserlich)
Rechtsanwalt.


(Zusatz von mir - Zu den nun etwas höheren Inkassokosten sind noch 18 Euro RA Kosten dazugerechnet worden.)

Telefonica hat meine Überweisung noch immer nicht zweckgebunden verbucht.
Muss/soll/kann ich jetzt dem RA antworten? Muss ich allgemein etwas tun?
Dem Inkasso habe ich - wie im Post oben empfohlen - nicht mehr geantwortet.
Würde mich echt auf eine Einschätzung freuen, da ich mich nicht auskenne mit solchen Sachen.
Danke für die Hilfe.


0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es hat sich nichts verändert. Ich würde nicht antworten. Was würdest du auch schrieben außer einem "Ich verweise auf die vorherigen Briefe, lest die doch endlich mal."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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