Hallo Forum .
Ich habe ein Riesenproblem mit einem Schreiben der Creditreform.
Am 27.12.2014 bekam ich Post von der Creditreform Bonn.
In dem Schreiben werden 4050,71 € gefordert die aus einem Vollstreckungsbescheid vom 01.07.2002 vom Amtsgericht Coburg entstanden sind.
In dem Schreiben wurden keine Informationen geliefert worum es sich bei der Forderung handelt. Ich habe also einen Brief geschrieben in dem ich um die Zusendung aller relevanten Schriftstücke und die Kopie des Vollstreckbaren Titels gebeten habe.
Am 07.01.2015 bekam ich Antwort. Im Brief befand sich die Kopie eines Titels über 1858,02 € der aus Mietschulden enstanden ist und eine Kostenaufstellung der Creditreform mit 8 Positionen Schriftverkehr und einem Posten mit laufenden Zinsen in Höhe von 1740,97 €.
Es fehlten immer noch die Kopie der Abtretungsurkunde und die Kopie des Vertrages aus dem die Kosten entstanden sind , da ich nicht wüßte das ich in Diepholz eine Wohnung angemietet habe.
Ich setzte also erneut ein Schreiben auf in dem ich die Gläubigervollmacht nach § 174 BGB
im Original verlangt habe und die Nachweise der 8 Schriftwechsel die mit Summen zwischen 2,38 und 9,51 €veranschlagt wurden.
Außerdem habe ich in dem Brief gebeten zu erklären wie 1740,97 € Zinsen zu stande gekommen sind.
Als Antwort bekam ich am 10.02.2015 gleich zwei Schreiben.
Im ersten wurde die geforderte Summe auf Grund falscher Verzinsung auf 3774,75 € heruntergesetzt. Anbei eine Aufstellung über die Verzinsung der Jahre 2002 bis 2015 und eine Inkassovollmacht die am 03.02.2015 ausgestellt wurde.
Es fehlen immer noch die Kopie des Vertrages den ich abgeschlossen haben soll.
Im zweiten Brief wurde wieder nur gemahnt und mit dem großen Buchstaben geschriebenen Wort EILT in einer DRINGLICHEN ANGELEGENHEIT um Rückruf gebeten.
Inwiefern soll ich mich jetzt Verhalten. Mir kommt es sehr suspekt vor das die Inkassovollmacht erst am 03.02.2015 ausgestellt wurde.
Vielen Dank schon im Vorraus
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Forderung aus dem Jahre 2002.
17. Februar 2015
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Frage vom 17. Februar 2015 | 16:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung aus dem Jahre 2002.
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 17. Februar 2015 | 20:43
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 121x hilfreich)
Hallo
ich habe einige Erfahrung mit der Creditreform und nach meinen Erfahrungen ist das kein dubioses Inkassounternehmen. Wenn du hier einen Vollstreckungstitel in Kopie bekommen hast, dann existiert dieser Titel. Was du prüfen solltest auf diesem Titel, ist die Tatsache ob du das bist...ob du an dieser Adresse gewohnt hast, ob du diesen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid entgegen genommen hast.
Die Zinsen aller Jahre werden eigentlich aufgeführt, da die Unternehmen dies von sich aus nicht bereinigen müssen, erst wenn du dagegen Einspruch einlegst, werden diese abgezogen.
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#2
Antwort vom 18. Februar 2015 | 00:06
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:
Hallo
ich habe einige Erfahrung mit der Creditreform und nach meinen Erfahrungen ist das kein dubioses Inkassounternehmen
Kommt darauf an was man unter "dubios" versteht
Auf jeden Fall sollte man bei jedem Inkassobüro genaustens hinschauen um hier nicht gebührentechnisch über den Tisch gezogen zu werden
quote:
Inwiefern soll ich mich jetzt Verhalten. Mir kommt es sehr suspekt vor das die Inkassovollmacht erst am 03.02.2015 ausgestellt wurde.
Gib doch mal Infos zu Deinem Finanzstatus
Evtl lohnt es sich einen Vergleich auszuhandeln
Warum gab es Deiner Meinung nach 13 Jahre lang keine Vollstreckungsmaßnahmen ?
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#3
Antwort vom 18. Februar 2015 | 05:46
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
quote:
da ich nicht wüßte das ich in Diepholz eine Wohnung angemietet habe.
Wie Nicolechen schon andeutet: Warst du das? Ist der Titel an deine Adresse geschickt worden? Falls nicht und falls du das beweisen kannst, dass du dort, wo der Titel zugestellt wurde nie gewohnt hast (Einwohnermeldeauskunft erstellen lassen und Kopien davon anfertigen), würde der Weg so verlaufen:
Man erhebt sofort mit Hilfe des nun bekannten Aktenzeichens Einspruch beim zuständigen Mahngericht, von dem der Titel stammt und beantragt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Als Beweis legt man eine Kopie der Meldeauskunft zu und erklärt, dass der Titel nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde.
So ist das nun mal mit Personenverwechslungen. Wenn Inkassos das durchziehen verbrennen sie die Titel, wenn man sich korrekt wehrt.
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