Forderung / Schuldanerkenntnis bekommen von UMB

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
renaldo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung / Schuldanerkenntnis bekommen von UMB

Guten Abend Leute,

ich habe eine offene Rechnung in Höhe von 1800 €, die mittlerweile über ein Unternehmen eingefordert wird. Vor einiger Zeit wurde die Gesamtsumme innerhalb einer Woche gefordert. Ich habe sofort schriftlich geantwortet und nach einer Ratenzahlung gefragt, da ich zurzeit keine solche Summe auf einmal zahlen kann. Jetzt kam ein Brief mit der Antwort, dass man die Ratenzahlung akzeptieren würde.

Allerdings erhebt das Unternehmen Zinsen ab Forderungsübernahme. Diese seien, laut Brief, in den ausgewiesenen Raten "bereits berücksichtigt".

Sie schreiben: "wir wollen entgegenkommen und sind ausnahmsweise mit der Ratenzahlung einverstanden".. "Voraussetzung für das Zustandekommen der Ratenzahlungsvereinbarung ist, dass Sie uns unverzüglich das beigefügte Schuldanerkenntnis unterschrieben an die.. zurücksenden."

"Die Zahlungsvereinbarung wird hinfällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise länger als 5 Tage in Verzug kommen. In diesem Fall werden wir unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eröffnen. Dadurch werden sich die Kosten für Sie erheblich erhöhen."

Jetzt zum beigefügten Schuldanerkenntis, welche ich an die UMB zurücksenden soll:

Die Summe soll mit einer Ratenzahlungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhöht werden. Außerdem wird der Schuldbetrag mit 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz (§ 288 BGB ) seit Forderungsübernahme verzinst. Was bedeutet das nun für mich?

Und weiter: "Kommt der Unterzeichner mit einer Rate länger als 5 Tage in Verzug, wird der Restbetrag auf einmal und sofort fällig." Dürfen die das?
"Dieses Schuldanerkenntis ist vom Rechtsgrund losgelöst und gilt als selbstständiges Schuldversprechen gemäß § 780 BGB . Auf die Einrede der Verjährung wird ausdrücklich verzichtet." Was heißt hier vom Rechtsgrund losgelöst?

Jetzt meine Frage: Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich das zurücksende? Könnten die mir die Forderung noch weiter erhöhen? Wegen dieser Ratenzahlungsvereinbarung sind ja nochmal 10 € drauf gelegt worden. Wie hoch sind die Prozentpunkte in Euro, wenn ich jeden Monat fristgerecht überweise?

Ich habe leider öfter gelesen, dass man bei sowas immer vorsichtig sein muss, daher mache ich mir Sorgen, wenn ich das unterschrieben an die UMB sende. Leider bleibt mir nicht viel anderes übrig, da die Forderung durchaus gerechtfertigt ist, da ich meinerseits Mist gebaut habe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

10€ Einigungsgebühr ist ein absolutes Schnäppchen. Ich vermute mal, dass du entweder eine 0 vergessen hast oder die 10€ nur die Zinsen sind welche seitdem dazu gekommen sind.
5% über dem Basiszinssatz sind völlig normal und absolut ok.

Ich würde das Schuldanerkenntnis zurückschicken und den Passus mit Paragraph 780 ... streichen. Zinsen und Eigungsgebühr bis ca 110€ sind vollkommen iO.

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#2
 Von 
renaldo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
10€ Einigungsgebühr ist ein absolutes Schnäppchen. Ich vermute mal, dass du entweder eine 0 vergessen hast oder die 10€ nur die Zinsen sind welche seitdem dazu gekommen sind.
5% über dem Basiszinssatz sind völlig normal und absolut ok.

Ich würde das Schuldanerkenntnis zurückschicken und den Passus mit Paragraph 780 ... streichen. Zinsen und Eigungsgebühr bis ca 110€ sind vollkommen iO.


Vielen Dank für die Antwort erstmal!
Nein tatsächlich sind es "10,00 EUR Ratungszahlungsgebühr (bei einer Laufzeit bis zu 12 Monaten) bzw. 20,00 EUR (bei einer Laufzeit länger als 12 Monate)."

Passus mit § 780 streichen und dann unterschrieben zurückschicken? Was betrifft dieser Paragraph und ist es legitim diesen einfach durchzustreichen? Was bedeutet das eigentlich für mich?

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#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Bitte verifiziere noch einmal:
Geht es um EUR 10,- insgesamt oder um EUR 10,- pro Rate? Wie hoch sollen die Raten sein?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die 10€ Einigungsgebühr einmalig kann nicht sein. Das ist viel zu niedrig.
Den Passus mit dem Paragraphen komplett durchstreichen.
Kurze Frage reden wir hier von einem deutschen IB? Was ist ein UMB?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei solchen Schuldanerkenntnissen stellt sich immer die Frage: Wieso? Also vor allem aus Sicht des Gläubigers/Inkassos. Wieso muss er seine Schuld mit einem Schuldanerkenntnis absichern?

Daher vielleicht noch ein paar kritische Nachfragen zusätzlich zu Shihaya: Wer ist der Gläubiger? Von wann ist die Forderung? Was genau meinst du mit "Mist gebaut"?

Vor allem: Wie ist der exakte Wortlaut dessen, was du unterschreibst? Denn Inkassos versuchen manchmal in für Schuldner unscheinbaren Sätzen Unfugsgebühren zu verstecken und sobald du unterschreibst sind dann plötzlich nicht mehr nur 10€ Rateneinigungsgebühren drin, sondern noch viel mehr.

Ansonsten stimme ich durchaus zu: Wenn keine weiteren Fallstricke vorhanden sind und die Ursprungsforderung OK ist, könnte man das so unterschreiben. Ob die 10€ dann OK sind oder nicht, würde man vielleicht akzeptieren, wenn man das Geld nicht hat und Sicherheit braucht, dass es weder weiter geht noch mit weiteren Gebühren durch Gerichtsverfahren u.ä. angereichert wird.

-- Editiert von mepeisen am 22.09.2017 10:26

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von renaldo123):
"Dieses Schuldanerkenntis ist vom Rechtsgrund losgelöst und gilt als selbstständiges Schuldversprechen gemäß § 780 BGB .
Zitat (von renaldo123):
Was bedeutet das eigentlich für mich?


Dass bedeutet, dass Du die Schuld unwiderruflich anerkennst. Mit anderen Worten, Du kannst danach nicht mehr argumentieren, dass Du nicht der Schuldner bist oder andere Argumente vorbringen.




Zitat (von renaldo123):
und ist es legitim diesen einfach durchzustreichen?
Legitim wäre es durchaus, denn Du musst auf das Angebot nicht eingehen. Ich habe, wenn es sich bei den 10 € oder 20 € um eine einmalige Zusatzgebühr handelt den Eindruck, dass es diesem Gläubiger darum geht, die Zusatzgebühren so gering wie möglich zu halten, er seine eigenen Rechte aber auch durchaus legitim gesichert sehen will.

Jede Abänderung der Erklärung bedeutet, dass Du das Angebot des Gläubigers ablehnst und ihm ein anderes Angebot unterbreitest. Bedenke dabei, dass Dir der Gläubiger keine Ratenzahlung zugestehen muss. Daraus folgt, dass Du ohne vorherige Rücksprache nicht sicher sein kannst, dass er auf ein verändertes Angebot eingeht.

Wenn die Schuld als solche zu Recht besteht und auch die Höhe ok ist, kannst Du es unbesorgt unterschreiben. Eine Hintertür ist nicht ersichtlich.

Berry

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#7
 Von 
renaldo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Bitte verifiziere noch einmal:
Geht es um EUR 10,- insgesamt oder um EUR 10,- pro Rate? Wie hoch sollen die Raten sein?

Gruß

Shihaya


Die Rate läge bei 150 € / mtl.

Zitat "Der Unterzeichner erkennt hiermit an, der dem Gläubiger .. , vertreten durch die UMB GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer, einen Betrag in Höhe von 1.807,73 EUR zzgl. einer Ratenzahlungsgebühr von 10,00 EUR (bei einer Laufzeit bis zu 12 Monaten) bzw. 20,00 EUR (bei einer Laufzeit länger als 12 Monaten) zu schulden."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn das der einzige Satz ist, könnte man das so unterzeichnen. Die 10€ sind, wenn UMB beispielsweise die R+V vertritt, grundsätzlich nicht erlaubt (Konzerneigene Forderung). Aber alle Alternativen (Mahnbescheid usw.) kosten dich halt deutlich mehr.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind in den 1800 bereits inkassogebühren enthalten und falls ja wieviel ?
Wie ist Dein score ?
Forderung tituliert ?
Andere Schulden ?

Evtl wäre ein Vergleich besser

-- Editiert von thehellion am 23.09.2017 14:27

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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