Forderung Kohl/unitymedia

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mounty15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Kohl/unitymedia

Ich habe heute von der Firma Kohl eine Förderung von unitymedia vom 7.10.2013 und vom 04.12.2013 erhalten. Insgesamt beläuft sich der Betrag auf 218,12€.
Der Vertrag mit unitymedia wurde zum 1.8.2013 gekündigt. Die E-Mail mit dieser Kündigung liegt mir noch vor, sowie die Bilder des mitgeschickten Personalausweises. Leider fehlt mir die schriftliche Bestätigung von unitymedia der Kündigung. Was für Chancen habe ich? Muss ich zahlen? Macht es Sinn das ganze einem Anwalt zu übergeben?
Ist es nicht schon verjährt?

Danke für die Hilfe!

-- Editier von Mounty15 am 27.09.2017 21:45

-- Editiert von Moderator am 27.09.2017 22:22

-- Thema wurde verschoben am 27.09.2017 22:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tauchen im Inkassoschreiben folgende Worte auf?
- Vollstreckungsbescheid
- Mahnbescheid
- Tituliert
Bzw. ist ein Gericht genannt?

Falls nicht, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass es verjährt ist. Auch der Betrag deutet eher auf eine Verjährung hin, denn wenn zwei Forderungen samt Inkassokosten tituliert würden, wäre alleine Gerichts-/Inkassokosten schon deutlich über 200€

Ich würde dem Inkasso folgendes Schreiben "Wertes Inkasso. Die Forderung ist verjährt. Zudem war der Vertrag bereits per 1.8.2013 gekündigt. Ich kann daher nicht nachvollziehen, was sie überhaupt von mir wollen."

Mehr würde ich nicht schreiben. Danach sollte ruhe sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Mounty15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Tauchen im Inkassoschreiben folgende Worte auf?
- Vollstreckungsbescheid
- Mahnbescheid
- Tituliert
Bzw. ist ein Gericht genannt?

Falls nicht, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass es verjährt ist. Auch der Betrag deutet eher auf eine Verjährung hin, denn wenn zwei Forderungen samt Inkassokosten tituliert würden, wäre alleine Gerichts-/Inkassokosten schon deutlich über 200€

Ich würde dem Inkasso folgendes Schreiben "Wertes Inkasso. Die Forderung ist verjährt. Zudem war der Vertrag bereits per 1.8.2013 gekündigt. Ich kann daher nicht nachvollziehen, was sie überhaupt von mir wollen."

Mehr würde ich nicht schreiben. Danach sollte ruhe sein.


Das habe ich gemacht, es kam eine weitere Zahlungsaufforderung von Kohl. Es ginge nicht um den Vertrag der sei gekündigt gewesen sondern um die Geräte die ich nicht oder nicht Frist gerecht zurück geschickt habe. Habe ich aber. Natürlich hab ich nach 4 Jahren keine Post Quittung mehr. Gilt hier trotzdem die Verjährung oder kann Kohl jetzt ankommen und sagen die Geräte sind ja nicht eingegangen also setzen wir ne Forderung aus Januar 2014 an? Auf meinen Hinweis mit der Verjährung wurde gar nicht eingegangen.

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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ankommen können die gerne mit vielem allerdings eine Forderung aus 2014 ist ebenfalls verjährt.

Wertes Inkasso,
1.) Die Geräte wurden fristgerecht via DHL Paket an Unitymedia übersendet.
2.) Selbst wenn nicht, wäre eine etwaige Vertragsstrafe ebenfalls im Jahre 2013 fällig geworden.

Von daher:
Ich erhebe hiermit erneut die Einrede der Verjährung gegenüber Ihrer Forderung.

Weitere Schreiben dieser Art werden eine Beschwerde bei dem, für Sie, zuständigen Aufsichtsgericht zur Folge haben.
Eine Zahlung wird nicht erfolgen.

Gerne darf ich Sie auf den Rechtsweg verweisen, wobei ich Sie bereits jetzt darauf hinweise, dass ich einem etwaigen Mahnbescheid widersprechen werde und gleichzeitig den Übergang ins streitige Verfahren beantrage.

MfG
Mountiy15

Das sollte für Ruhe sorgen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ankommen können die gerne mit vielem allerdings eine Forderung aus 2014 ist ebenfalls verjährt.

Das stimmt so nicht. Das wäre sie erst Ende 2017.

Aber das, was das Inkasso macht, ist einfach nur Blödsinn. Der Vertrag endete im August 2013. Der Geräte-Rückversand wurde in 2013 geschuldet und nicht in 2014. Ich würde hier nochmal einmalig nachhaken.

Den Text würde ich auch so senden.

Signatur:

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ankommen können die gerne mit vielem allerdings eine Forderung aus 2014 ist ebenfalls verjährt.

Das stimmt so nicht. Das wäre sie erst Ende 2017.




Sry,
Du hast vollkommen Recht mein Fehler

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Geräte-Rückversand wurde in 2013 geschuldet


Ich würde eher sagen: der Geräterückversand ist ab August 2013 geschuldet. Für eine Verjährung ist das aber unwichtig, denn die Verjährungsfrist beginnt am Anfang des auf die Rückforderung folgenden Jahres.

Zitat (von Mounty15):
Natürlich hab ich nach 4 Jahren keine Post Quittung mehr.


Wieso natürlich? Solch wichtige Unterlagen hebt man auf. Kann auch in eingescannter Form sein. Ohne Nachweis ist die eigene Rechtsposition deutlich schwächer.

Berry

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
denn die Verjährungsfrist beginnt am Anfang des auf die Rückforderung folgenden Jahres

Die beginnt nicht am Anfang des Folgejahres. Die beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Entstanden ist sie in 2013. Und damit ist es seit 1.1.2017 verjährt.
Und ja, das steht so im BGB.
Zitat:
Wieso natürlich?

Weil mit Erreichen der Verjährung so ein Blödsinn nicht aufgehoben werden muss.

Da ist auch völlig egal, ob das nun verschickt wurde oder nicht. Beweisen muss der TE hier exakt gar nichts.

-- Editiert von mepeisen am 08.10.2017 14:29

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