Guten Tag,
ich pendel regelmäßig zwischen Würzburg und Aschaffenburg. Dafür habe ich ein sog. Schülermonatsticket (bin Student, aber das gilt auch hierfür).
Am 13.04. wurde ich kontrolliert und zeigte mein Ticket vor, sowie den Berechtigungsschein der DB das ich Student bin. Der Kontrolleur sah das der Berechtigungsschein abgelaufen war (habe ihn nicht verlängert da sich dafür nie ein Kontrolleur sonst interessierte). Ich konnte aber natürlich meinen aktuell gültigen Studentenausweis vorzeigen. (diesen muss man am servicepoint vorzeigen um den Berechtigungsschein zu erhalten. Es ist also quasi egal ob Studentenausweis oder Berechtigungsschein).
Dies hat der Kontrolleur nicht akzeptiert und wollte das ich den vollen regulären Fahrpeis von 24 Euro zahle.
Ich weigerte mich, darauf stellte er mir einen Fahrpeisnacherhebungsschein aus, auf dem nun ein erhöhter Fahrpeis von 48 Euro aus.
Da ich das nicht einsah habe ich erstmal nichts überwiesen.
Ohne eine Mahnung kam am 24.06 nun ein Schreiben eines Inkassounternehmens, sie würden von der DB beauftragt sein die Forderung einzuziehen. Der Betrag ist nun 109,27 Euro.
An die Deutsche Bahn kann ich mich praktisch nicht melden, weil ja die Akte beim Inkassounternehmen ist.
Meine Frage was ich hier noch machen kann und falls die Forderung der Bahn berechtigt gewesen sein sollte, ob nicht die Inkassokosten zu hoch sin.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes
-- Editier von Herminator123 am 13.07.2015 08:21
Forderung Deutsche Bahn
13. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juli 2015 | 08:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Deutsche Bahn
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:18
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Ein Inkasso hat ungefähr den gleichen Status wie die Zeugen Jehovas. Kann man auch genauso gut ignorieren. Oder man erklärt einmalig per Einschreiben, dass man mit der Fahrpreisnacherhebung nicht einverstanden ist, da man ein gültiges Ticket und einen Nachweis in Form eines aktuell gültigen Studentenausweises vorgezeigt hatte, der Kontrolleur dies aber nicht akzeptierte.
Mehr nicht.
Man kann natürlich nochmal zur Sicherheit in die Vertragsbedingungen der Bahn schauen, ob wirklich irgendwo steht, dass man einen aktuell gültigen Berechtigungsschein vorweisen muss und ob die Vorlage eines aktuellen Studentenausweises nicht erlaubt ist.
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