Hallo,meine Mutter hat vor kurzen einen Schlaganfall erlitten und wird (laut Ärzten) nicht mehr lange leben. Mein Vater ist schon vor drei Jahren gestorben. Jetzt die Frage:Meine Mutter hat ein Depotkonto mit Fonds dessen Anteilsrücknahme laut Bank "bis auf weiteres" ausgesetzt wurde. Falls Mutti stirb, bin ich dann der einzige Erbe. Wird mir Jobcenter dieses Vermögen anrechnen obwohl ich es "bis auf weiteres" nicht ausgezahlt bekommen kann ? Gruß Peter
Hallo, ich kenne mich mit Fond's nicht aus. Du bist der Erbe, ob und wie weit die dann Ausgezahlt werden müssen kann ich leider nicht sagen!Fakt jedoch ist: Besteht ein Auszahlungsanspuch, unter Berücksichtigung der Freibeträge ist dieser auch zu nutzen! Dies wäre dann unter H4 anzurechnen! Wäre es in der Tat nicht möglich, an dieses Depot ran zu kommen, wäre auch eine Anrechnung nicht möglich!
Also an das Depot käme ich ran, da aber die Bank die Anteilsrücknahme bis auf weiteres ausgesetzt hat, was im Klartext bedeutet, dass sie die Fondsanteile nicht zurück kauft, hätte ich theoretisch das Vermögen (auf Papier) käme aber nicht ran. Dieser Zustand kann laut Gesetz bis zu zwei Jahre dauern.Müsste das Jobcenter mir also H4 weiterzahlen bis ich da ran käme oder einen Job fände ? Oder würde das H4 dann als Darlehn weitergezahlt werden und ich müsste es dann zurück zahlen, wenn ich an das Geld käme ?Gruß Peter
Im Moment sind noch einige Fonds gesperrt und man kann nur unter Verlust verkaufen oder gar nicht. Das kann dir die Bank bestätigen. Ab dann ist es eher eine Frage für das Sozialrecht und nicht mehr des Erbrechts.