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Fonds erben mit Harz IV

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Fonds erben mit Harz IV

Hallo,

meine Mutter hat vor kurzen einen Schlaganfall erlitten und wird (laut Ärzten) nicht mehr lange leben. Mein Vater ist schon vor drei Jahren gestorben.

Jetzt die Frage:

Meine Mutter hat ein Depotkonto mit Fonds dessen Anteilsrücknahme laut Bank "bis auf weiteres" ausgesetzt wurde. Falls Mutti stirb, bin ich dann der einzige Erbe. Wird mir Jobcenter dieses Vermögen anrechnen obwohl ich es "bis auf weiteres" nicht ausgezahlt bekommen kann ?

Gruß
Peter

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von Peter-Harz am 16.06.2012 15:09
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Fonds erben mit Harz IV
Hallo,
ich kenne mich mit Fond's nicht aus. Du bist der Erbe, ob und wie weit die dann Ausgezahlt werden müssen kann ich leider nicht sagen!

Fakt jedoch ist:
Besteht ein Auszahlungsanspuch, unter Berücksichtigung der Freibeträge ist dieser auch zu nutzen! Dies wäre dann unter H4 anzurechnen! Wäre es in der Tat nicht möglich, an dieses Depot ran zu kommen, wäre auch eine Anrechnung nicht möglich!




von CBW am 16.06.2012 18:20
Status: Unsterblich (1682 Beiträge)
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>Fonds erben mit Harz IV
Also an das Depot käme ich ran, da aber die Bank die Anteilsrücknahme bis auf weiteres ausgesetzt hat, was im Klartext bedeutet, dass sie die Fondsanteile nicht zurück kauft, hätte ich theoretisch das Vermögen (auf Papier) käme aber nicht ran. Dieser Zustand kann laut Gesetz bis zu zwei Jahre dauern.

Müsste das Jobcenter mir also H4 weiterzahlen bis ich da ran käme oder einen Job fände ? Oder würde das H4 dann als Darlehn weitergezahlt werden und ich müsste es dann zurück zahlen, wenn ich an das Geld käme ?

Gruß
Peter

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von Peter-Harz am 16.06.2012 19:01
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fonds erben mit Harz IV
Besteht eine andere Möglichkeit die Fonds zu verkaufen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 16.06.2012 21:29
Status: Tao (21014 Beiträge)
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>Fonds erben mit Harz IV
Im Moment sind noch einige Fonds gesperrt und man kann nur unter Verlust verkaufen oder gar nicht. Das kann dir die Bank bestätigen.
Ab dann ist es eher eine Frage für das Sozialrecht und nicht mehr des Erbrechts.

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von TiA2010 am 16.06.2012 21:30
Status: Unsterblich (848 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Fonds erben mit Harz IV
Da die Fonds gar nicht zu verkaufen sind, stelle ich die Frage jetzt ins Sozialrechtboard.

Vielen Dank für alle Antworten

Gruß
Peter

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von Peter-Harz am 16.06.2012 23:07
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fonds erben mit Harz IV
quote:
Da die Fonds gar nicht zu verkaufen sind,

Sollten sie als nicht verwertbares Vermögen gelten und nicht angerechnet werden, solange sie unverkäuflich sind.





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von Harry van Sell am 16.06.2012 23:18
Status: Tao (21014 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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