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Fonds-Widerruf zulässig - aber möglicherweise teuer

AFP VOM 12.7.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1401 Aufrufe
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Immobilienfond

BGH-Urteil zum Ausstieg aus geschlossenen Immobilienfonds

Den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in den eigenen vier Wänden können Verbraucher gegebenenfalls widerrufen. Die Anleger müssen sich dann allerdings an bereits aufgelaufenen Verlusten anteilig beteiligen und gegebenenfalls auch Geld nachschießen, wie der Bundesgerichtshof am Montag entschied. Die Karlsruher Richter setzten damit eine gleichlautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. (AZ: II ZR 292/06)

Laut EU-Recht können Verbraucher ein "Haustürgeschäft" innerhalb von sieben Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wurde ein Verbraucher nicht über dieses Recht aufgeklärt, beginnt diese Frist nicht zu laufen. Dem Urteil zufolge kann diese Regelung auch auf einen Beitritt zu einer Personengesellschaft angewandt werden, wenn deren Ziel vorangig darin besteht, Kapital wie etwa in einem Fonds anzulegen.

Im Streitfall nutzte dies ein Anleger, der 1991 bei einem Vertreterbesuch durch eine Steuerberatungsgesellschaft als "Investor-Gesellschafter" einem geschlossenen Immobilienfonds beigetreten war. Durch eine Zahlung von umgerechnet knapp 200.000 Euro wurde er Teilhaber an einem Grundstück samt Gebäuden in Berlin. Bei einem "geschlossenen" Fonds ist die Zahl solcher Teilhaber begrenzt, hier auf 46 Gesellschafter. Über die Jahre machte der Fonds aber nur Verluste. Der Anleger kündigte daher seine Mitgliedschaft 2002. Daraufhin rechnete ihm die Fondsverwaltung vor, er müsse noch 16.320 Euro nachschießen.

Der BGH bestätigte nach Vorlage des Falles beim EuGH nun das Widerrufsrecht, aber auch die Nachzahlung. Demnach muss der Anleger Fonds-Verluste anteilig mittragen, auch über den Wert seiner Einlage hinaus. Andernfalls würden die verbliebenen Fonds-Gesellschafter einseitig mit den Folgen einer Kündigung belastet, obwohl sie mit dem widerrufenen Haustürgeschäft gar nichts zu tun haben.

12. Juli 2010 - 15.23 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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