Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 
Folterverbot soll auch für Sheikh Mohammed gelten - 1/1
AFP vom 06.03.2003   |   3905 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Folterverbot soll auch für Sheikh Mohammed gelten

- Menschenrechtler bezweifeln aber "humane" Behandlung

Khalid Sheikh Mohammed, die vermutete "Nummer drei" von El Kaida, werde in der US-Haft "human" behandelt, beteuert das Weiße Haus. Doch es gibt nicht wenige, die dies bezweifeln. Amnesty International sah sich jedenfalls nach der spektakulären Festnahme in Pakistan veranlasst, die USA vor der Anwendung der Folter zu warnen. Der Appell kommt nicht von ungefähr - schließlich reißen die Berichte über Misshandlungen von mutmaßlichen Terroristen in US-Haft nicht ab.

Die Diskussion über die Anwendung von Folter beim Verhör, die in Deutschland unlängst durch Richterbund-Chef Geert Mackenroth ausgelöst worden war, wird in den USA bereits seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 geführt. Aus Anlass der Festnahme Sheikh Mohammeds versicherte jedoch vor einigen Tagen der Sprecher des Weißen Hauses, Ari Fleischer, dass in allen Vernehmungen der Standard der "internationalen Gesetze und Abkommen" gelte.

Der "New York Times" will dagegen aus Regierungskreisen erfahren haben, dass bei den Vernehmungen des mutmaßlichen El-Kaida-Chefplaners vermutlich Methoden wie Schlafentzug und pychologische Manipulation angewendet würden. Schließlich sei dies ein Häftling, der möglicherweise von geplanten Anschlägen wisse und damit über Informationen verfüge, "die amerikanische Leben retten können", rechtfertigte ein US-Regierungsvertreter solche Verhörmethoden, die nach seinen Worten aber noch nicht unter den Begriff der Folter fallen.

Amnesty International hebt jedoch hervor, dass es nach internationalem Recht auch verboten sei, einen Häftling psychologisch zu foltern. Die internationale Antifolter-Konvention definiert Folter als "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden". Die USA hatten die Konvention 1994 verabschiedet, und der Kongress in Washington verabschiedete anschließend ein Gesetz, wonach US-Bürger für die Anwendung der Folter mit 20 Jahren Gefängnis bestraft werden können.




Dennoch wird etwa die US-Militärbasis Bagram in Afhanistan, wo möglicherweise auch Sheikh Mohammed in Gewahrsam ist, schon seit längerem als Folterstätte verdächtigt. Die "Washington Post" berichtete im Dezember, dass Häflinge dort in größter Hitze in Stahlcontainern festgehalten würden. Wer die Zusammenarbeit verweigere, müsse stundenlang stehen, knien oder in anderen schmerzhaften Positionen ausharren, während er Tag und Nacht blendend-hellem Licht ausgesetzt sei. Zwei Häftlinge kamen Ende des vergangenen Jahres auf der Basis unter bisher unklaren Umständen ums Leben.

Im US-Gefangenenlanger in Guantánamo auf Kuba, wo seit mehr als einem Jahr rund 650 mutmaßliche El-Kaida- und Taliban-Kämpfer festgehalten werden, versuchten bereits 19 Häftlinge, sich das Leben zu nehmen - was ebenfalls Fragen nach den Lagerbedingungen und Verhörmethoden aufwirft. Wohin Sheikh Mohammed gebracht wurde, ließ die US-Regierung zunächst im Unklaren. Neben Guantánamo und Bagram befindet sich das dritte Hauptgefängnis für mutmaßliche El-Kaida-Terroristen am US-Stützpunkt auf der Insel Diego García im Indischen Ozean.

Um sich die Hände nicht zu schmutzig zu machen, sollen die USA nach Presseberichten jedoch manche Terror-Verdächtige anderen Staaten überlassen haben, in denen die Folter gängige Methode ist. Fragelisten sollen mitgereicht worden sein. So soll etwa der im Zusammenhang mit dem 11. September 2001 gesuchte Deutsch-Syrer Mohammed Haydar Zammar mit Wissen der US-Behörden in Syrien in Haft sein.

Sollten die USA tatsächlich die Folter von mutmaßlichen Terroristen in anderen Staaten billigend in Kauf nehmen, wäre aber auch dies nach Ansicht von Experten ein Verstoß gegen internationales Recht: Die Vereinigten Staaten wären dann genauso verantwortlich, "als wenn sie selbst gefoltert hätten", so Yale Kamisar, Experte für Strafrecht an der Universität Michigan, in der "New York Times".

6. März 2003 - 03.33 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94208
beantwortete Fragen
19
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal