Folgekosten nach fristloser Kündigung

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

411 Aufrufe

Folgekosten nach fristloser Kündigung

Hallo ans Forum,
als Vermieter habe ich ein Problem mit meinen Mietern. Sie haben seit 3 Monaten keine Miete mehr bezahlt und deshalb möchte ich eine fristlose Kündigung aussprechen. Meines Wissens muß der Ex-Mieter den bisherigen Mietzins weiterhin bezahlen, bis ich einen Nachmieter gefunden habe.

Was kann ich tun, wenn der Mieter sich trotzdem weigert, die Zahlungen zu tätigen.

Ein Problem ist, dass mein Mieter unterhalb der Pfändungsgrenze verdient.





von Matterhorn68 am 02.07.2009 13:20
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Folgekosten nach fristloser Kündigung
--- editiert vom Admin


von guest-12326.10.2009 09:38:46 am 02.07.2009 13:23
Status: Unsterblich (3306 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 131 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Folgekosten nach fristloser Kündigung
--- editiert vom Admin



von guest123-2381 am 02.07.2009 13:31
Status: Stift (56 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 6 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Folgekosten nach fristloser Kündigung
--- editiert vom Admin


von guest-12326.08.2009 09:27:24 am 02.07.2009 13:45
Status: Legende (464 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 33 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Folgekosten nach fristloser Kündigung
--- editiert vom Admin


von guest-12326.10.2009 09:38:46 am 02.07.2009 13:52
Status: Unsterblich (3306 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 131 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Folgekosten nach fristloser Kündigung
quote:
Spätestens nach der 2. ausgebliebenen Miete sofort fristlos und fristgerecht kündigen.

Warum diese doppelte Kündigung?


von Matterhorn68 am 02.07.2009 14:29
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Folgekosten nach fristloser Kündigung
Weil doppelt besser hält !

Die fristlose Kündigung kann durch Zahlung aller Aussenstände ungültig werden.

Deswegen auch eine fristgemässe Kündigung wegen dauerhaften Vertragsverstössen. Und ständig unpünktlich bzw. gar nicht zu zahlen sind ja wohl relevante Vertragsverstösse oder etwa nicht ?

Insbesondere auch deswegen, weil die zukünftige Prognose des Mietverhältnisses wohl eher schlecht ist.

MFG



von Barni Gröllheimer am 02.07.2009 17:21
Status: Unsterblich (896 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 20 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Mietrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 410 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 38 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Mietrecht, Pachtrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht, Pachtrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Nutzung Gemeinschaftsräume - Gewohnheitsrecht
beantwortet von RA Schiessl für €45
Modernisierungskosten
beantwortet von RAin Richter für €45
Pfändung der Mietkaution durch das Finanzamt??
beantwortet von RA Schiessl für €35
Wohnrecht
beantwortet von RA Mameghani für €25
Mehr Fragen lesen
Mietrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de

Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Erneuerung Heizungsanlage
beantwortet von Profi Bedau für €55
Fliesenmaße
beantwortet von Profi Stoffregen für €25
FBH
beantwortet von Profi Heuer für €100
Zu frag-einen-sachverstaendigen.de