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Folgekosten nach fristloser Kündigung

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Folgekosten nach fristloser Kündigung

Hallo ans Forum,
als Vermieter habe ich ein Problem mit meinen Mietern. Sie haben seit 3 Monaten keine Miete mehr bezahlt und deshalb möchte ich eine fristlose Kündigung aussprechen. Meines Wissens muß der Ex-Mieter den bisherigen Mietzins weiterhin bezahlen, bis ich einen Nachmieter gefunden habe.

Was kann ich tun, wenn der Mieter sich trotzdem weigert, die Zahlungen zu tätigen.

Ein Problem ist, dass mein Mieter unterhalb der Pfändungsgrenze verdient.




von Matterhorn68 am 02.07.2009 13:20
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von guest-12326.10.2009 09:38:46 am 02.07.2009 13:23
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von guest123-2381 am 02.07.2009 13:31
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>Folgekosten nach fristloser Kündigung
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von guest-12326.08.2009 09:27:24 am 02.07.2009 13:45
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>Folgekosten nach fristloser Kündigung
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von guest-12326.10.2009 09:38:46 am 02.07.2009 13:52
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>Folgekosten nach fristloser Kündigung
quote:
Spätestens nach der 2. ausgebliebenen Miete sofort fristlos und fristgerecht kündigen.

Warum diese doppelte Kündigung?


von Matterhorn68 am 02.07.2009 14:29
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>Folgekosten nach fristloser Kündigung
Weil doppelt besser hält !

Die fristlose Kündigung kann durch Zahlung aller Aussenstände ungültig werden.

Deswegen auch eine fristgemässe Kündigung wegen dauerhaften Vertragsverstössen. Und ständig unpünktlich bzw. gar nicht zu zahlen sind ja wohl relevante Vertragsverstösse oder etwa nicht ?

Insbesondere auch deswegen, weil die zukünftige Prognose des Mietverhältnisses wohl eher schlecht ist.

MFG


von Barni Gröllheimer am 02.07.2009 17:21
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