Flugzeitenänderung bei Pauschalreise

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
ninchen07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugzeitenänderung bei Pauschalreise

Hallo zusammen,

wir haben im vergangenen Jahr eine Kreuzfahrt über TUI Cruises gebucht. Da online nicht mehr die gewünschten Flugzeiten verfügbar waren haben wir die gesamte Reise im Reisebüro unseres Vertrauens gebucht.
Der Hinflug ist mit 2:30 Uhr und der Rückflug mit 18:15 Uhr, jeweils Abflugzeit, auf unseren Reiseunterlagen bestätigt.
Als wir online das Schiffsmanifest ausgefüllt haben, mussten wir festellen, dass sich beide Flugzeiten erheblich verändert haben, sodas wir in Summe mehr als 10 Stunden weniger Urlaub haben. So geht unser Hinflug jetzt erst um 6:55 Uhr und der Rückflug bereits um 10:55 Uhr. Mit dem späteren Hinflug kann ich mich ja noch arrangieren, aber durch den frühen Rückflug kann der Tag gar nicht mehr genutzt werden.
Ich habe TUI bereits angeschrieben und gebeten, uns auf einen späteren Rückflug umzubuchen, der online noch Verfügbarkeiten hatte. Das hat TUI abgelehnt, da sie auf diesem Flug keine Kontingente haben.
Auch auf meine Schreiben mit den Hinweisen auf die BGH Urteile vom 10.12.2013 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X%20ZR%2024/13" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13: Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"">X ZR 24/13 und vom 16.09.2014 – X ZR 1/14 hat TUI die Flugzeiten nicht verändert und lediglich darauf verwiesen, dass Flugzeitenänderungen jederzeit möglich sind und akzeptiert werden müssen.

Mir ist natürlich bewusst, dass ich bei Reisen immer nur Nächte buche, jedoch wirbt TUI ja mit der Station/Sehenswürdigkeit am Anreisetag - wenn ich das doch aber gar nicht nutzen kann ist ja auch die Werbung irreführend. Und eine Änderung der Rückflugzeit um 7 Stunden scheint mir anhand der BGH Urteile nicht rechtens.

Wie sollte ich hier weiter vorgehen, macht es Sinn der TUI ein Schreiben von einem Anwalt zu senden? Wie ist hier die Kosten-/Nutzengegenüberstellung?

Danke im Voraus für zahlreiche Meinungen :-)

LG

Nina

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wann findet die Reise denn statt und welches Routing ist gebucht.

Ist der Flug ab Deutschland eine Leistung die der Pauschalreise zuzurechnen ist oder haben Sie im Reisebuero den Anschluss-Flug separat gebucht?


Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
ninchen07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bernardoselva,

die Reise ist Ende Februar und wir haben alles als ein Paket gebucht. Bestätigung einschließlich der Flugzeiten ist auch von Tui Cruises ausgestellt.
Wir fliegen von Hannover nach Las Palmas und ebenso wieder retour.

LG

Nina

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Dann scheiden Ausgleichszahlungen aus der Fluggastrechteverordnung aus, da über 2 Wochen vorher angekündigt. Vielleicht weiß jemand näheres zur Reisepreisminderung.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)


Es wäre interessant zu erfahren, ob bei der Buchung bereits eine genaue Flugnummer gebucht wurde oder lediglich ein Transport.
Wenn genaue Flugnummer: Hat sich der Flug mit dieser Flugnummer verschoben oder wurde die Flugnummer jetzt verändert und der ursprüngliche Flug existiert noch?


Meiner Ansicht nach müsste es zumindest möglich sein, die gesamte Reise kostenlos zu stornieren, da erheblich von der gebuchten Leistung abweichend. Wenn aber die genaue Flugnummer gebucht wurde, könnte man den Veranstalter auch auffordern, den Vertrag zu erfüllen und die Passagiere auf dem gebuchten Flug zu befördern.
Es ist die Frage, wie viel Energie man da reinstecken will.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von ninchen07):
.....Bestätigung einschließlich der Flugzeiten ist auch von Tui Cruises ausgestellt.....

Steht da verbindliche Flugzeiten oder ist da vermerkt, dass es sich um vorlaeufige Flugzeiten handelt?

Sie fuehren die Entscheidung des BGH an. Grundsaetzlich ist das korrekt. Aber bei den strittigen Faellen war es so, dass auf der Bestaetigung notierte Flugzeiten auf den Tickets, die man den Reisenden ca. 2 Wochen vor Abflug uebersandte, ploetzlich ohne Vorankuendigung veraendert waren.

Bei Ihnen ist es jedoch so, dass man Sie etliche Wochen vor Reiseantritt ueber die Flugzeitenaenderung informierte. Das wuerde Sie auf jeden Fall dazu berechtigen den Reisevertrag ohne Kosten fuer Sie zu kuendigen.

Wenn Sie die Urteile praezise lesen, dann waere festzustellen, dass es da jeweils ein Hintertuerchen gibt, denn die Urteile besagen, dass besondere Gruende nach wie vor zu Flugzeitenaenderungen fuehren koennen. Darueber muesste ein Richter im Einzelfall entscheiden - Ausgang ziemlich ungewiss!

Ansonsten hat sich im Reiserecht durchgesetzt, dass je Stunde aber 5. Stunde 5 % des anteiligen Tagesreisepreises als Entschaedigung zu zahlen sind.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Habt ihr das alsPaket gebucht ?
also Himmel und Meer bei Tuicruises direkt ?
das ist meist preiswerter, als alles einzeln zu buchen.
oder jedes einzeln- dann sieht das anders aus.
Frag mal in deinem Reisebüro was das soll ?

Ist es am An und Abreistag nicht egal, wenn da gewechselt wird ?- bei Pauschalreisen!
Ich kenne diese Zahlungen nur, wenn die Verschiebung am selben Tag stattfindet....

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Lesen hilft gewaltig!!!!!!!!!!

Zitat (von muecke1401):
.....Habt ihr das alsPaket gebucht ?......

Siehe #1 und #2

Zitat (von muecke1401):
......oder jedes einzeln- dann sieht das anders aus....

Was sieht da anders aus?

Zitat (von muecke1401):
.......Frag mal in deinem Reisebüro was das soll ?.....

Was was soll?

Zitat (von muecke1401):
......Frag mal in deinem Reisebüro was das soll ?.......

Antwort Reisebuero: Flugplanaenderung! Und dann???

Zitat (von muecke1401):
......Ist es am An und Abreistag nicht egal, wenn da gewechselt wird ?- bei Pauschalreisen!.....

Siehe #1 und #5

Zitat (von muecke1401):
........Ich kenne diese Zahlungen nur, wenn die Verschiebung am selben Tag stattfindet....

Welche Zahlungen kennen Sie?????? Koennen Sie einmal formulieren, was Sie mit diesem Satz meinen?

Sorry, Ihrem Beitrag kann ich keinerlei Substanz abgewinnen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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