Flugverspätung - welche Rechte?

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Flugverspätung - welche Rechte?

Hallo ihr Wissenden,

Aktuell sitze ich am Flughafen Orlando und warte auf meinen Flug nach DUS, der Verspätung hat.
Bereits beim Einchecken hat man mir einen Infozettel in die Hand gedrückt, mit Informationen zur EU Verordnung 261/2004.

Leider sind die Ausführungen sehr schwammig, oder ich verstehe sie nicht so richtig. Mein Flug wird, Stand jetzt, drei Stunden Verspätung haben. Dort steht etwas von Ausgleichszahlung, allerdings erst ab 4 Stunden Verspätung, richtig? In einem anderen Absatz Steht dann aber wiederum irgendetwas von nur drei Stunden, dann aber nur 50% Ausgleichszahlung? Was gilt denn nun?

Allerdings geht es mir im Moment primär gar nicht um irgendeine Ausgleichszahlung, sondern eher um die Verpflegungsleistungen, von denen auch etwas erwähnt wird. Dort steht wörtlich:
"Wenn absehbar ist, dass der Flug eine große Verspätung haben wird, hat der Reiseteilnehmer das Recht, von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten die sind Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit..."

Das ist doch sehr schwammig. Was ist eine große Verspätung? Zählen hier auch die vier Stunden? Was ist ein angemessenes Verhältnis zur Wartezeit? Normalerweise würde ich mein Abendessen ja auf dem Flug bekommen, aber durch die drei Stunden Verspätung wäre das für mich zu spät und ich müsste schon vorher etwas essen. Würde mir das erstattet werden? Sei pünktlich um Abflug hätte ich diese Ausgaben ja nicht.

Falls jemand genauere Aussagen treffen kann, was mir bei welcher Verspätung Zustände, wäre ich sehr dankbar.

Schalkefan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Fluggesellschaft hat bei einer Abflugverspaetung von mehr als vier Stunden die gebuchten Passagiere zu betreuen, sie muss z.B. fuer eine zwischenzeitliche Verpflegung und fuer Getraenke sorgen. Sie hat auch z.B. den Betroffenen zu ermoeglichen, dass man zwei Telefonate fuehrt um andere Personen, beispielsweise Abholer, ueber die Verspaetung in Kenntnis zu setzen.

Die Fluggesellschaft hat eine Ausgleichszahlung von 600,-- Euro je Ticket zu zahlen, wenn die Ankunftsverspaetung hoeher als 3 Stunden bei Fluegen ueber 3500 km ist.

Das nennt man dann eine grosse Verspaetung.

Werden waehrend des Fluges Verspaetungszeiten aufgeholt und das Flugzeug landet mit einer Verspaetung von weniger als 3 Stunden dann muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung leisten. Sie muss auch keine Zahlung leisten wenn der Grund der Verspaetung nicht in ihrem Einflussbereich zu suchen ist.

Ich gehe davon aus, denn so wie Sie es formulieren wird es sich um eine deutsche Fluggesellschaft handeln. Wuerde es sich um eine Fluggesellschaft handeln, die nicht in der EU registriert ist, dann kommt die EU-Fluggast-VO 261/2004 nicht zur Anwendung.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Danke für die super Verständliche Antwort!.
Tatsächliche Abflu/Ankunftverspätung war identisch mit 3,5 Std.
Also entnehme ich: Ersatz Verpflegung Nein ( da weniger als 4 Std). Ausgleichszahlung ja (wenn durch Airline verschuldet), da mehr als 3 Std.
Ob ich die Ausgleichszahlung anfordere, weiss ich noch nicht. Irgendwie habe ich da "moralische Hemmungen", schliesslich habe ich die Leistung ja in Anspruch genommen. Ich denke Irgendwie, wenn das jeder macht, muss das für eine Airline doch eine enorme finanzielle Belastung sein, die auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird, oder anderswo eingespart wird (z.B. bei der Sicherheit, Wartung etc...) und schliesslich hat man als Verbraucher ja am Ende nichts von einer finanziell schlecht stehenden Airline.. (in meinem Fall ist es die im Moment ohnehin schon gebeutelte deutsche Airline aus der Hauptstadt). Oder sind meine Bedenken grundlos?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
.......Irgendwie habe ich da "moralische Hemmungen",.......

Warum Hemmungen? Schliesslich steht das so in der EU-Fluggast-VO 261/2004. Die Fluggesellschaften haben sich daran zu halten. Auf der anderen Seite haben Sie sich rechtzeitig zum checkin einzufinden, kommen Sie zu spaet, verweigert man Ihnen die Befoerderung.

Zitat (von Schalkefan):
......muss das für eine Airline doch eine enorme finanzielle Belastung sein, die auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird.....,

Noeee, nur dann, wenn man zu unpuenktlich fliegt.

Zitat (von Schalkefan):
......z.B. bei der Sicherheit, Wartung etc......

Daliegen Sie aber voll daneben! Schludert eine Fluggesellschaft, dann ist die Betriebserlaubnis futsch und die Flieger bleiben am Boden.

Zitat (von Schalkefan):
......Oder sind meine Bedenken grundlos?.....

Ja, das sind sie.

Fordern Sie bei der Fluggesellschaft das ein, was Ihnen zusteht. Sie werden sich wundern wie einfallsreich die auf ein Mal werden um sich herauszureden. Sollte man Ihren Anspruch ablehnen, rechnen Sie damit, dann wenden Sie sich an soep-online.de, das ist die zugelassene Schlichtungsstelle fuer derartige Streitigkeiten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
Sir Bronko
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)

Es gibt auch Internetportale, wo man in solchen Fällen die Erstattung kostenlos regeln lassen kann.

Man reicht die Dokumente ein und die beauftragen dann einen Anwalt mit der Durchsetzung der Erstattungsansprüche. Natürlich zahlen sie dann nur einen gewissen Prozentsatz der Erstattungssumme aus. Denn leben wollen die ja auch.

Das Ganze hat aber den Vorteil, dass man keinerlei Prozessrisiko eingeht. Die führen (wenn nötig) für einen Passagier den Prozess und berufen sich dann darauf hinsichtlich der anderen Passagiere.

Einfach mal im Internet suchen.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Sir Bronko):
......Es gibt auch Internetportale, wo man in solchen Fällen die Erstattung kostenlos regeln lassen kann.......

Kostenlos??? Sorry, da muss ich aber laecheln! Diese so genannten Dienstleister nehmen nur solche Sachen an, die von Anfang an klar sind, also zu einer Ausgleichszahlung fuehren. Und dann kassiert man fette Provisionen von bis zu 30 % und protzt dann damit rum, wie erfolgreich man doch in der Beitreibung der Zahlungen, die aus der EU-Fluggast-VO 261/2004 resultieren, ist. Das ist Augenwischerei und der doofe Verbraucher faellt reihenweise auf diese Dienstleister herein.

Sobald die Angelegenheit kompliziert wird und evtl. ein Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang droht, dann lehnt man die Uebernahme des Falles ab, da man die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite scheut.

Empfiehlt die Schlichtungsstelle zugunsten des Verbrauchers kann man grundsaetzlich davon ausgehen, das man erfolgreich Klage erhebt, wenn die Airline sich nicht an die Empehlung orientiert und rumzickt. Und schwupp di wupp hat man die Provision eingespart.

Meint die Schlichtungsstelle das ein Vorgehen gegen die Airline wenig Erfolg haben wird, wird da auch so ein Dienstleister einen abwimmeln.

Meiner Auffassung nach sind diese Dienstleister so ueberfluessig wie ein Furunkel am Allerwertesten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Sir Bronko):
wo man in solchen Fällen die Erstattung kostenlos regeln lassen kann.

Zitat (von Sir Bronko):
Natürlich zahlen sie dann nur einen gewissen Prozentsatz der Erstattungssumme aus.


Finde den Fehler......

Den Rest hat bernardoselva sehr treffend zusammengefasst.

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