Flugverspätung dadurch Anschlußflug verpasst

15. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
jens1987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung dadurch Anschlußflug verpasst

Hallo,

ich habe mit meiner Partnerin eine Pauschalreise nach Hurghada gebucht der Flug ging von Berlin nach Istanbul und dann mit einer anderen Maschine nach Hurghada mit derselben Fluggesellschaft Türkisch airline.Unser Flugzeug startete aber schon in Berlin mit 50 minuten verspätung,sodass wir 23.40 uhr in Istanbul gelandet sind und 0.05 wäre unser anschlußflug.Aber dadurch das das Flugzeug erstmal zum Gate gefahren ist und bevor man aus dem flugzeug raus kommt standen wir 0.03 vor dem gate wo unser weiterflug stattgefunden hätte aber der war schon geschlossen.Unser Weiterflug nach Hurghada war dann genau 24 Stunden später,also kamen wir erst einen Tag später in unsere Hotelanlage an.In Istanbul wurde uns ein Hotel gestellt und der Transfer dorthin.So hatten wir uns das nicht gedacht,hinzu kommt das meine Partnerin schwanger ist im Anfangsstadium und das solche Situationen(Stress) nicht grade förderlich sind.
Also meine Fragen wären,könnte man da gegen die Fluggesellschafft klagen?
Wieviel würde man dann als Entschädigung erhalten?
Ist ein Anwalt vom Vorteil?
Kennt jemand einen guten Anwalt in Berlin?

Vielen Dank und liebe grüße

Jens

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

was auf jeden Fall zu erfolgen hat ist, dass Ihnen Ihr Reiseveranstalter den anteiligen Tagesreisepreis je Person zu erstatten hat, da Sie 24 Std. spaeter als geplant Ihren Zielort erreichten.

Doch dann wird es kompliziert. Nur durch die verhaeltnismaessig knappe Umsteigezeit in Istanbul verpassten Sie den Weiterflug, der ja offensichtlich puenktlich abflog.

Sowohl der BGH als auch der EUGH hatten entschieden, dass die endgueltige Ankunftszeit am Endpunkt des Fluges zaehlt. Bei diesen Urteilen waren die Umsteigeflughaefen jedoch innerhalb der EU gelegen und bei den Airlines handelte es sich um in der EU registirierte Fluggesellschaften.

Ob man sich auf diese Urteile auch stuetzen kann, wenn der Umsteigeflughafen ausserhalb der EU liegt und es sich bei der ausfuehrenden Fluggesellschaft um eine nicht in der EU registrierte handelt, wuerde ich nicht unterschreiben.

Versuchen sollten Sie es. Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft am Sitz Ihres Abflughafens und verlangen Sie eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der EU-Fluggastverordnung 261/2004. Diese Ansprueche duerfen Sie nicht beim Reiseveranstalter geltend machen!!!

Zitat:
.....hinzu kommt das meine Partnerin schwanger ist im Anfangsstadium und das solche Situationen(Stress) nicht grade förderlich sind.....

Sorry, wenn ich so etwas lese, dann gehen bei mir die Nackenfedern hoch. Hat Sie Jemand gezwungen in Aegypten Urlaub zu machen? Ganz sicher 'NEIN', das ist Ihre ureigene Entscheidung, fahren Sie doch besser an den Wannsee. Jede Flugreise ist irgendwo mit einem gewissen Stress verbunden, auch wenn alles puenktlich erfolgt koennen trotzdem auch heftige Turbulenzen waehrend des Fluges erfolgen, warum muten Sie so etwas Ihrer Partnerin zu??

Zitat:
....Wieviel würde man dann als Entschädigung erhalten?....

Euro 450,00 je reisende Person

Zitat:
......Ist ein Anwalt vom Vorteil?.....

Bei komplizierten Faellen ist das immer sinnvoll einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Hier wird Ihnen keiner einen Anwalt empfehlen, da muessen Sie schon selbst suchen, hier im Forum unter 'Anwaltssuche' z.B.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 17.06.2015 11:58

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
hinzu kommt das meine Partnerin schwanger ist im Anfangsstadium und das solche Situationen(Stress) nicht grade förderlich sind.


Als Schwangere nach Nordafrika fliegen - Sie wollen uns wohl auf den Arm nehmen!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Als Schwangere nach Nordafrika fliegen - Sie wollen uns wohl auf den Arm nehmen!

Da wäre ich dann doch an einer detaillierten Erklärung interessiert, warum sich das so verhement ausschließen soll.

Gibt es dort ansonsten keine Schwangeren? Ist eine Schwangerschaft in Nordafrika gar verboten? Oder ist eine Schwangerschaft ein derartiges Risiko, dass man auf keine Fall verreisen sollte, schon gar nicht nach Nordafrika?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
.....Oder ist eine Schwangerschaft ein derartiges Risiko, dass man auf keine Fall verreisen sollte, schon gar nicht nach Nordafrika?......

Bekanntlich ist eine Schwangerschaft keine Krankheit und stellt auch nur ein kleines Risiko dar. Was bei mir die Nackenfedern hochgehen laesst ist, dass bei bestehenden Schwangerschaften auf die Mitleidsdruese gedrueckt wird, wenn mal was schief geht und der Stress als unendlich hingestellt wird. Man wurde doch nicht zur Teilnahme an einer Reise gezwungen, was soll's also.

Genauso ist es wenn zu lesen ist, wir reisten mit unserem Saeugling, das war ein nicht zumutbarer Stress fuer den kleinen Hosen*******r. So etwas waege ich vor einer Reise ab und ggf. reise ich dann in den Schwarzwald oder so......


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, ich hätte in IST auf den nächsten möglichen Flug bestanden. Das wäre dann mit dem Allianzpartner Egypt gewesen, der 3-5 mal Täglich nach Kairo fliegt und von dort mehrmals täglich weiter.
Leider ist Turkish nicht bei der SÖP, sonst wäre das ganze recht einfach.
Somit
Einschreiben an die Turkish und 2x 450€ fordern. Abwarten, was die einem Anbieten.
Wenn nicht das gewünschte Resultat, sich beim LBA beschweren.
Gleichzeitig würde ich mich beim Pauschalreiseunternehmen melden, und den 1 Tag zurück fordern. Hier bitte beachten, dass das binnen 30 Tagen nach Rückkehr per Einschreiben geschehen muss.
Wenn alles nicht hilft, Anwalt einschalten.

2x Hilfreiche Antwort


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