Flugverspätung - Fluggesellschaft will uns mit einem 25 € Gutschein abspeisen

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
finnsoenke
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 43x hilfreich)
Flugverspätung - Fluggesellschaft will uns mit einem 25 € Gutschein abspeisen

Hallo zusammen,

unsere Flugreise nach Mallorca verspätete sich -aufgrund einer defekten Maschine- von 18.25 auf 23.25 Uhr; mit der Folge dass wir erst nachts genauer gesagt eigentlich erst am nächsten Tag in unseren Hotel eintrafen.

Es handelte sich um eine Pauschalreise 1 Woche 4 Sterne Hotel mit All inklusive.

Nach unseren Urlaub habe ich dann die Reise- = Fluggesellschaft um Erstattung des gebuchten Tages gebeten. Schließlich haben wir ja erst einen Tag später unseren Urlaub geniessen können. Nachts um 3.30 Uhr einchecken ist ja auch nicht die wahre Freude......

Die Gesllschaft wollte uns dann mit einem 25 € Gutschein abspeisen -Anmerkung dieser kann auch nur bei derselbigen G. eingelöst werden- sie zeigten sich in diesen Falle großzügig nämlich nach deren Rechnung hätten wir nur einen Anspruch auf 16 € gehabt.

Hat das so seine Richtigkeit??

Danke und Gruß :???: Finnsoenke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich sehe hier gute Chancen, EUR 250/Nase einzufordern.
Ab 3h Verspätung stehen dem Fluggast Diese zu, falls die Verspätungsursache keine höhere Gewalt war. Technische Defekte sind i.d.R. keine höhere Gewalt. Das gilt auch bei Pauschalreisen.
Die Forderung stellt man aber nicht beim Reiseveranstalter, sondern bei der ausführenden Fluglinie - am Besten per Einschreiben mit Fristsetzung.



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#2
 Von 
finnsoenke
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo Steffen Meier,

vielen Dank.

Genau dies hatte ich auch recherchiert. 250 € je Kopf.....

Reiseveranstalter wie Fluglinie sind eins (Werbepartner Hannover 96).

Ich denke dass ich meinen Rechtschutz in Anspruch nehmen muss. Schaun mer mal.

Gruß Finnsoenke

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

quote:
.....Reiseveranstalter wie Fluglinie sind eins.....

Der Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft gehoeren zwar letztendlich zum gleichen Touristikkonzern, sind aber innerhalb dieses Konzerns eigenstaendig.

Aus diesem Grunde muessen Sie zweigleisig vorgehen. Beim Reiseveranstalter koennen Sie gemaess Frankfurter Tabelle ab einer Verspaetung von 4 Stunden je weitere Stunde 5 % des anteiligen Tagesreisepreises geltend machen.

Auf einen Reisegutschein muessen Sie sich nicht einlassen, allerdings muessten Sie dann akzeptieren, dass der RV genau berechnet und erstattet.

Sollte die Verspaetung des Fluges durch die Fluggesellschaft zu verantworten sein, hat Sie diese entsprechend der EU-Fluggastverordnung zu entschaedigen. Diese Ansprueche muessen Sie gegen die Fluggesellschaft geltend machen.

Richten Sie sich darauf ein, dass die Fluggesellschaft alle Tricks ausschoepft um sich um eine Zahlung zu druecken.

Insofern waere es vernuenftig einen Anwalt einzuschalten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 17.10.2011 14:37

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#4
 Von 
finnsoenke
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 43x hilfreich)

Hi bernardoselva,

danke für den Hinweis, ich werds jetzt nochmal über die Fluggesellschaft probieren, Versuch schadet nichts. Bei meiner Rechtsschutzversicherung hätte ich eh einen Eigenanteil von 100 € also muss das alles auch Hieb- und Stichfest sein. Aber der Hinweis mit den eigenständigen Gesellschaften könnte ja der Weg welcher sein. Zumal die "andere" Gesellschaft mit deinen Berechnungsbeispiel gekommen ist. Paßt also!!!!!
Paralell hat meine Kollegin die mit ihrer Clique zufällig im selben Flieger saß derzeit die Angelegenheit über einen Rechtsanwalt laufen.

Na denn, ich berichte.

Gruß finnsoenke



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#5
 Von 
finnsoenke
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe vergangenes WE Schreiben von der TUI erhalten das man die Angelegenheit prüft und ich mich ein wenig gedulden solle.

Merkwürdigerweise erhielt ích das Schreiben von der Zentrale aus Hannover, hatte jedoch den GF der Flugesellschaft in Langenhagen angeschrieben. Die werden wohl jetzt nicht zu einem anderen Ergebnis kommen, da ich mal davon ausgehe das trotz "getrennter" Gesellschaften solche Dinge in einer "gemeinsamen" Datenbank erfasst werden! :???:

Warten wir mal ab, wenn die weiterhin auf ihren Standpunkt stehen bleiben kommt in jedem Fall meine Rechtsschutzversicherung zum Zuge.

Ich werde berichten.......:)

Gruß finnsoenke

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#6
 Von 
finnsoenke
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 43x hilfreich)

...liegt jetzt schon ein paar Jährchen zurück aber will euch das Endergebnis nicht vorenthalten. Nachdem meine Arbeitskollegin und deren Freundinnen pro Person einen 250 € Gutschein erhielten habe ich darauf aufgesattelt und meinen Unmut bei TUI geäußert und nach kürzester Zeit erreichte uns ein 500 € Gutschein für mich und meine Frau! Diesen haben wir für unseren nächsten Flugurlaub gut nutzen können. :dance:
Sorry für die späte Rückmeldung :sweat:

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