>Flugverspätungen und verpasste Anschlussflüge - Schadenersatz?
Vorweg, weder Alitalia noch AirFrance gehören zur StarAlliance sondern zu Skyteam.
1. Hinflug - alle Flugsegmente wurden von AirFrance durchgeführt. Ansprüche richten sich deshalb nur gegen AirFrance. Um Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung zu haben bzw. Schadenersatz zu erhalten ist zu prüfen, ob der Grund für die Nichtbeförderung im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt
Paris-Rom: Flughafensperrung in Rom
Rom-Paris: Pistensperrung in Rom
Paris-Algier: Streik in Paris
Allerhöchstens die Verspätung auf dem Flug von Paris nach Algier mag zu Schadenersatz führen, wenn a) AirFrance Personal selbst gestreikt hat und b) der Schaden erst durch diese Verspätung eingetreten ist.
Die erforderliche Hotelübernachtung in Paris sollte von AirFrance als Unterstützungsleistung nach EU-Verordnung bezahlt worden sein.
2. Rückflug - alle Flugsegmente wurden von Alitalia durchgeführt. Ansprüche richten sich deshalb nur gegen Alitalia.
Der verpasste Anschlussflug in Mailand berechtigt dann zu einer Ausgleichsleistung, wenn der Grund für den verpassten Weiterflug im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt. Dies ist sicher nicht einfach zu klären: Zubringerflug war nach Passagierangaben 15 Minuten verspätet, Umsteigezeit zu knapp kalkuliert, hohes Passagieraufkommen an den Sicherheitskontrollen führt zu verzögerter Abfertigung, Passagier hätte sich an den Schlangen vordrängeln können.....
Um Schadenersatz zu bekommen muss zunächst ein Schaden vorhanden sein, eventuell Verdienstausfall für den Folgetag. Aber ich sehe es als schwierig an, den Schadenersatzanspruch durchzusetzen.
Für die Übernachtungskosten in Mailand muss Alitalia in jedem Fall aufkommen.
Die Leistung wurde erbracht, wenn auch nur ersatzweise, weil es unmöglich war die Leistung wie geplant zu erbringen. Die Gründe für die Unmöglichkeit sind oben beschrieben und liegen meines Erachtes sämtlich außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. es wird schwer sein dies nachzuweisen. Deshalb wird es weder einen Schadersatz geben noch eine
Minderung des Flugpreises durchzusetzten sein.
Ich würde: trotzdem bei Alitalia wegen des Rückfluges die Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro für den verpassten Anschluss fordern und unterstellen, dass die Fluggesellschaft Schuld daran hat. Unter zusätzlicher sachlicher Schilderung des verpatzten Hinfluges besteht so die Chance auf dem Kulanzweg an Geld zu kommen.
Was die Umsteigezeiten angeht, wenn Umsteigeflüge gebucht werden können, sind die Umsteigezeiten von der Fluggesellschaft garantiert.
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Benvenuti a bordo!
-- Editiert von Vielflieger am 21.02.2008 10:14:30
von Vielflieger am 21.02.2008 09:56
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