Hallo Forumsmitglieder, ich bin ein Neuling hier, in jederlei Hinsicht und bitte um Verständnis wenn irgendetwas nicht richtig formuliert oder geschrieben ist. Zu meiner Frage:
Auch wenn das Thema wegen Fl***erschiebungen des Öfteren schon diskutiert wurde, möchte ich doch nochmal um einen Rat bitten.
Wir haben im November letzten Jahres (2016) eine Reise
nach Ägypten gebucht, mit folgenden Flugzeiten:
13.08.17 LEJ HRG 13:20 17:50 mit Air Berlin
27.08.17 HRG LEJ 18:50 23:25 mit Air Berlin.
Diese wurden auch mit der ersten Rechnung bestätigt!
Nun kam am 25.04.2017 um 02:51 Uhr eine Mail, dass sich die Zeiten und die Airline ändern würden und zwar auf:
13.08.17 LEJ HRG 20:30 01:15+1 mit Almasria Airlines
27.08.17 HRG LEJ 14:30 19:30 mit Almasria Airlines.
Eine weitere Mail kam nun am 24.05. mit der Mitteilung, dass sich die Flugzeiten wiederum ändern würden und jetzt auf:
13.08.17 LEJ HRG 21:45 02:30+1 mit Almasria Airlines
27.08.17 HRG LEJ 15:45 20:45 mit Almasria Airlines.
Diese Flugzeiten waren schon, laut Flugplan auf der Homepage des Abflughafens vom 02.05.2017 bekannt!!
Uns geht es dabei nicht um die Rückreise, sondern um den Hinflug, der sich ja nun um mehr als 8h verschiebt.
Somit sind wir ja auch erst irgendwann zwischen 03:30 - 04:00 im Hotel, wenn alles gut geht.
Da ich nichts im Netz gefunden habe, was über eine mögliche Entschädigung bei so einer langen Ankündigung, immerhin 3 1/2 Monate, möglich ist, nun meine Fragen.
- Kann ich auf ein anderen Flug umbuchen (kostenlos),
- Kann ich eine Reisepreisminderung verlangen nebst Erstattung Verpflegung für
den ersten Tag (Ankunft in HRG ja erst um 02:30 Uhr und noch nicht Hotel),
- Kann ich die Reise stornieren und wenn noch möglich, neu buchen. Wie hoch wären die Stornokosten?
- Wie soll ich mich jetzt gegenüber dem RV verhalten. Telefonisch kontakt aufnehmen oder gleich eine Reisepreisminderung verlangen, wenn eine Umbuchung bzw. Stornierung nicht möglich ist.
Vielen Dank schon mal.
Flugverschiebung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
ZitatKann ich die Reise stornieren und wenn noch möglich, neu buchen. Wie hoch wären die Stornokosten? :
Ja, §651e BGB . Wegen möglicher Stornokosten, die hier wegen Unzumutbarkeit der Änderungen nicht anfallen dürften, wird man sich mit dem Reiseveranstalter auseinandersetzen müssen.
ZitatKann ich eine Reisepreisminderung verlangen nebst Erstattung Verpflegung für :
den ersten Tag (Ankunft in HRG ja erst um 02:30 Uhr und noch nicht Hotel),
Ja. Forderung an den Reiseveranstalter jetzt schon mit Frist formulieren. Bei Weigerung oder keiner Antwort, Minderung selbst erklären oder Rücktritt.
ZitatKann ich auf ein anderen Flug umbuchen (kostenlos), :
Nicht selbst. Forderung an den Reiseveranstalter jetzt schon mit Frist formulieren. Bei Weigerung oder keiner Antwort, Minderung oder Rücktritt.
ZitatWie soll ich mich jetzt gegenüber dem RV verhalten. Telefonisch kontakt aufnehmen oder gleich eine Reisepreisminderung verlangen, wenn eine Umbuchung bzw. Stornierung nicht möglich ist. :
Schriftlich per Einschreiben.
Hallo,
da Sie offensichtlich eine Pauschalreise gebucht haben gilt der Pauschalreiserecht-§ 651 a ff BGB
. Danach hat der Reiseveranstalter die Leistungen so zu erbringen, das sie frei von Maengel sind.
Es war allgemein bekannt, dass mit dem Wechsel des Winterflugplanes auf den Sommerflugplan Ende Maerz 2017 die Fluggesellschaft air berlin saemtliche Urlauberfluege einstellt.
Als Sie am 24.04.2017 ueber die veraenderten Daten informiert wurden, wie haben Sie sich da verhalten? Haben Sie dem zugestimmt?? In besonderen Faellen kann auch Stillschweigen als Zustimmung ausgelegt werden.
Wurde den neuen Bedingungen, die am 24.04.2017 erklaert wurden, zugestimmt, dann gilt die neuerliche Flugzeitenaenderung als geringfuegig, da die Veraendungen nur ca. 1 Std. betragen. Das wuerde bedeuten, dass Ihnen weder ein kostenloser Ruecktritt noch Preisreduzierungen zustehen wuerden.
Ansonsten wuerde Ihnen das Recht zustehen, dass Sie die gesamte Buchung kostenlos stornieren koennten. Oder ab der 5. Stunde der Aenderung der Flugzeiten haetten Sie einen Rueckzahlungsanspruch je Stunde von 5 % auf den anteiligen Tagesreisepreis.
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 30.05.2017 11:39
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo, danke für die Antworten. Da wir nicht allein fliegen, sondern mit unseren Kindern, die ebenfalls im selben Hotel, zur selben Reisezeit, vom selben Flughafen allerdings mit anderen Flügen (selbst gebucht aus Österreich), fliegen, kommt eine Stornierung eigentlich nicht in Frage. Wäre nur noch eine Umbuchung möglich, vorausgesetzt freie Kapazitäten?!
Auf der Anbieterseite (FTI.de wo wir gebucht haben) sieht es mau aus.
@bernardoselva
Ich habe am 27.04. 2x per Telefon, bei ERF24, versucht die erste Änderung zu reklamieren, ohne Erfolg. Ich wurde höflich aber sehr direkt abgewimmelt, mit dem Hinweis, ich könnte es ja Rechtsanwaltlich versuchen. Wobei die freundliche Dame mir keine Hoffnung gemacht hat. Auf eine E-Mail, die ich am selben Tag noch verschickt hatte, habe ich auch keine Antwort erhalten.
Nun verstehe ich nicht, wenn es rechtzeitig bekannt war dass AB seine Urlauberflüge streicht, warum der RV nicht gleich die aktuellen Flugzeiten verschickt?
Nun gut, sei es drum. Da ich nicht immer die Zeit habe mich mit den Callcentern rumzuärgern (12 Std. Dienste im Wechsel Tag/ Nacht), werde ich wohl die Flugzeiten annehmen und auf die Rückzahlung wegen Änderung der Flugzeiten plädieren.
@Retels
Gibt es denn irgendwelche Vordrucke/Formulare im Netz, die man herunterladen und verwenden kann, um seine Ansprüche geltend zu machen?
ZitatGibt es denn irgendwelche Vordrucke/Formulare im Netz, die man herunterladen und verwenden kann, um seine Ansprüche geltend zu machen? :
http://www.freizeitrevue.de/sites/default/files/Musterbrief_Reisepreisminderung.pdf
http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/PFl***erspaet.html
zweiter Link: *** durch u g v ersetzen
-- Editiert von Retels am 31.05.2017 11:31
Zitat.....bei ERF24..... :
Noch nie gehoert!!! Was ist das?? Ein Callcenter?? die im Moment eine Reise verhoekern und beim naechsten Anruf Clopapierrollen???
Zitat.....Auf eine E-Mail, die ich am selben Tag noch verschickt hatte, habe ich auch keine Antwort erhalten..... :
Warum auch??? Vertragspartner sind Sie und der Reiseveranstalter. An den haetten Sie sich zu wenden gehabt.
Zitat.....Nun verstehe ich nicht, wenn es rechtzeitig bekannt war dass AB seine Urlauberflüge streicht..... :
Die Planungen Reisen aufzulegen finden aber bereits im Wesentlichen ca. 1 Jahr vorher statt. Und im Juli / August 2016 stand das Konstrukt der air berlin - Nachfolge noch nicht. Und steht bis heute noch nicht gaenzlich fest, denn das Kartellamt zappelt da nach wie vor!
Jetzt komme ich wieder auf meinen Hinweis - warum buchen Sie nicht in Ihrem stationaeren Reisebuero??? Im November 2016 stand fest, dass air berlin alle Ferienfluege einstellt und diesen ganzen Bereich an die Niki (eine oesterreichische Fluggesellschaft), die mal zu air berlin gehoerte, uebertraegt. Allerdings wusste man im November noch nicht, ob Niki alle Fluege, wie schon vorgeplant, durchfuehrt.
Ich moechte fast drauf wetten, dass Sie bei einem guten stationaeren Reisebuero auf diesen Umstand bei Buchung hingewiesen worden waeren, da haetten Sie dann sofort entscheiden koennen, ob Sie diese Reise buchen oder auf einen anderen Veranstalter ausweichen.
Fuer solche qualifizierte Auskuenfte da taugt das Internet absolut nichts und wird, ich schaetze mal, auch kuenftig versagen. Es geht eben nichts ueber den persoenlichen Kontakt.
Viele Gruesse
bernardoselva
Hallo bernadoselva,
Ansprechpartner laut Briefkopf der Reiseunterlagen ist:
Bei Fragen zu Ihrer Buchung wenden
Sie sich bitte an die Buchungsstelle:
ERF24 TOURISTIC SERVICES GMBH
99092 Erfurt
GUSTAV-WEISSKOPF-STR. 3
Ein Unternehmen der FTI-Gruppe.
ZitatHallo bernadoselva, :
Ansprechpartner laut Briefkopf der Reiseunterlagen ist:
Bei Fragen zu Ihrer Buchung wenden
Sie sich bitte an die Buchungsstelle:
ERF24 TOURISTIC SERVICES GMBH
99092 Erfurt
GUSTAV-WEISSKOPF-STR. 3
Ein Unternehmen der FTI-Gruppe.
Übrigends hatte ich geschrieben, dass wir mit den Kindern fliegen, die in Östereich leben und von dort gebucht hatten.
Und jetzt?
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