>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
Sicherlich müssen Sie mit der kartenausgebenden Bank hart verhandeln.
Auf visa.com steht Folgendes:
http://usa.visa.com/personal/security/visa_security_program/zero_liability.html
"Visa’s cardholder protection policy requires all financial institutions issuing Visa products to extend provisional credit for losses from unauthorized card use within 5 business days of notification of the loss."
Diese Aussage bestätigt, dass eine Rückbuchung auch möglich ist, wenn "das Geld weitergeleitet wurde" bzw. dieser Fakt, ob Was weitergeleitet wurde, völlig irrelevant ist.
Für diese Fälle muss die kartenausgebende Bank Reserven vorhalten.
Die Aussage von travelagent: ""
auch bei dem kreditkartenunternehmen hat man pech, wenn dort der betrag schon weitergeleitet wurde.
"
ist damit eindeutig widerlegt.
So, nun stellt sich die Frage, was ist eine "unauthorized charge".
Die Federal Trade Commission hat auf dieser Seite genannt, wann eine Rückbuchung zulässig ist:
http://www.ftc.gov/bcp/edu/pubs/consumer/credit/cre16.shtm
"
What types of disputes are covered?
The FCBA settlement procedures apply only to disputes about "billing errors." For example:
[..]
* charges for goods and services you didn''t accept or weren''t delivered as agreed;
[..]
"
So wenn eine Airline Pleite geht, dann sind die Flüge
"weren''t delivered as agreed."
Wenn nun die kartenausgebende Bank herumzickt, dann würde ich Denen dieses Dokument unter die Nase halten.
Visa wird ja stets als weltweites Zahlungsmittel mit einheitlichen Standards vermarktet.
Wenn also eine amerikanische Behörde anordnet, wann Rückbuchungen zulässig, würde ich fragen, wieso die Regeln in Deutschland nun fundamental anders sein sollen.
Mit den Dokumenten von Visa und der Federal Trade Commission habt Ihr wesentlich stärkere Argumente in der Hand, wenn Ihr das Geld zurückhaben wollt.
-- Editiert von Steffen Meier am 13.10.2008 17:27
von Steffen Meier am 13.10.2008 17:37
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