Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?

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Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?

Hallo zusammen,
hab mal eine Frage zu Flugbuchungen.
Meine Schwester wohnt in Kanada und ist bisher immer mit Zoom-Airline (Kanadischer Billigflieger) nach Europa geflogen, da recht günstig. Sie hat auch neulich im August einen Flug gebucht und wie das Pech so spielt, hat die Airline 5 Tage später! Konkurs angemeldet, die Homepage gesperrt und alle Mitarbeiter rausgeschmissen. Erreichbar war niemand mehr. Ich musste jetzt für sie ans Werk und versuchen, ob man das Geld (ca. 280 Euro) wieder bekommt. Mein Nachbarsreisbeüro hat gemeint, ohne Sicherungsschein no chance! Im Internet hab ich ne Info gefunden, dass man evtl. über die Kreditkartengesellschaft was machen kann - da sind wir jetzt grad dran.
Nun meine Frage. Die Airlines geben doch nie nen Sicherungsschein raus, oder? Also bei Expedia, opodo, etc. weiß ich, dass sie gegen Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz versichert sind und ich dort unbedenklich nen Flug buchen kann. Wir buchen jedoch meistens bei Delta oder Emirates direkt. Sollte ich das jetzt lieber nicht mehr machen??
Wäre nett, wenn jemand Bescheid weiß. Vielen Dank!


von Personalerin am 24.09.2008 12:44
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
Bei Fluggesellschaften gibt es meines Wissens nach keine Sicherungsscheine - diese Versicherung ist eine "Erfindung" für Reiseveranstalter.

Im Konkursfall lässt man sich direkt beim Handelsregister der jeweiligen Fluggesellschaft als Gläubiger ein. Als Privatkunde steht man allerdings nicht sehr weit oben auf der Liste.

Die von Ihnen/Dir genannten Reisebüros können übrigens weder in diesem fiktiven noch in einem konkreten Fall mit eine Sicherungsschein aufwarten: 1. sind sie Reisebüro und nicht Reiseveranstalter und 2. haben Sie als Vermittler mit anderen Insolvenzen als der eigenen nichts am Hut.

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" http://www.travelantis.de"


von AntoniaW am 24.09.2008 18:58
Status: Stift (45 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
Ihr seid meines Erachtens auf dem richtigen Weg, nämlich das Geld über die Kreditkartengesellschaft zurückzubekommen. Insbesondere in den USA so habe ich gehört führt das zum Erfolg. Und probieren geht bekanntlich über studieren. Viel Erfolg.

-- Editiert von Vielflieger am 26.09.2008 20:42:41


von Vielflieger am 26.09.2008 20:40
Status: Junior (63 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
--- editiert vom Admin


von guest123-2083 am 04.10.2008 16:34
Status: Unsterblich (849 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
flugtickets sind bisher nicht gegen insolvenzversichert.
auch bei dem kreditkartenunternehmen hat man pech, wenn dort der betrag schon weitergeleitet wurde.

das kk unternehmen muss nicht die vertragserfüllung überprüfen.



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"Travelagent
www.astrotravel.de"


von Travelagent am 09.10.2008 23:08
Status: Senior (153 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
"
auch bei dem kreditkartenunternehmen hat man pech, wenn dort der betrag schon weitergeleitet wurde.
"

Das ist großer Blödsinn und zeigt, dass Travelagent keine Ahnung hat.
Die Kreditkartengebühren (die die Akzeptanzstelle zahlen muss) werden insb. dafür verwendet, die Kunden für Pleiten zu schützen.
d.h. wenn die Fluggesellschaft den Betrieb einstellt und insolvent geht, dann erstattet das kartenausgebene Kreditinstitut dem Kunden den gesamten Betrag für die Flugticket - egal, ob die Fluglinie noch Geld hat oder nicht.


von Steffen Meier am 12.10.2008 18:27
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
Hallo,

waere ja wirklich schoen, wenn man die Kreditkarten-Gesellschaft in Anspruch nehmen koennte, wenn der Lieferant, hier die Fluggesellschaft, in Insolvenz geht.

Ob in einem solchen Fall die Kreditkartengesellschaft zur Rueckbuchung verpflichtet ist, wage ich zu bezweifeln. Denn im Grunde genommen ist die Zahlungsabwicklung korrekt verlaufen. Das Disagio, was die Kreditkartengesellschaft fuer den Buchungsvorgang einbehaelt, ist der Reibach der Kreditkartengesellschaft und keine Versicherung gegen Insolvenz o.ä., so kenne ich das.

Aber, man laesst sich ja gerne ueberzeugen. Mag sich Steffen Meier beweiskraeftig dazu aeussern.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 13.10.2008 11:28
Status: Legende (241 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
Kunde hat mit Kreditkarte gezahlt.
Der Händler (Airline) liefert nicht.

--> Laut Visa/MasterCard Regularien ist nun eine Rückbuchung auf Antrag möglich.

Ob Geld auf dem Konto der Airline ist oder nicht, das ist irrelevant. Die Banken müssten dann das Geld sich aus der Insolvenzmasse besorgen.
Der Kunde bekommt sein Geld zurück.

Achtung: Die Rückbuchung ist aber nur 3 Monate nach Abbuchung möglich.

Stellt Euch mal vor, jmd. missbraucht Eure Kreditkartennummer im Internet. Betrüger bestellt Waren im Internet, Händler liefern. In so einem Fall kann der Kunde auch zurückbuchen lassen.


von Steffen Meier am 13.10.2008 14:14
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
"Das Disagio, was die Kreditkartengesellschaft fuer den Buchungsvorgang einbehaelt, ist der Reibach der Kreditkartengesellschaft und keine Versicherung gegen Insolvenz o.ä., so kenne ich das."

Dieses Disagio ist auch dazu sagen, Schäden aus Betrügereien oder Pleiten auszugleichen. OK, es ist keine Versicherung. Das Argument für die Zahlung mit einer Kreditkarte ist genau die Sicherheit für den Kunden, dass dieser bei Betrug und Pleite das Geld zurückerhält.

Im letzten Jahr ist z.B. Oasis Hongkong und Zoom pleite gegangen. In allen Fällen wurde selbst von Insolvenzverwaltern empfohlen, das Geld über die Kreditkartengesellschaft sich erstatten zu lassen.

Also, was lernen wir daraus:
- Immer mit Kreditkarte Flüge buchen
- Zwischen Buchung und tatsächlichem Flug dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen.


von Steffen Meier am 13.10.2008 14:23
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
Hallo Steffen Meier,

sorry, Ihre Argumentation ueberzeugt mich nicht. Wenn es so ist, wie Sie behaupten, dann waere das ja toll. Und ich weiss, dass die Kreditkartengesellschaft Betraege rueckbucht, wenn Sie nicht gerechtfertigt erhoben werden; also z.B. bei Betruegereien. Das ist mir schon passiert und ich musste ziemliche Klimmzuege unternehmen um der Kreditkartengesellschaft zu belegen, dass eine Belastung meines Kontos nicht gerechtfertigt war. Erst dann wurde rueckgebucht.

Aber warum sollte die Kreditkartengesellschaft bei gebuchten Fluegen und in dem Fall, wenn die Fluggesellschaft dann spaeter (zwischen Buchung / Zahlung und Abflug) insolvent wird, den Flugpreis dann erstatten. Zu ueberwachen, dass auch die eigentliche Leistung, also die Befoerderung, erbracht wurde, duerfte, meiner Auffassung nach, nicht Aufgabe der Kreditkartengesellschaft sein.

Wenn es so waere, waere das natuerlich ausgesprochen Verbraucher freundlich. Darum sollten Sie einmal sagen, wo Ihre Behauptungen denn festgeschrieben sind? In den AGB von Kreditkartengesellschaften, dann habe ich vermutlich alte AGB, oder gibt es Urteile?, oder gibt es sonstige Vereinbarungen?

Klaeren Sie uns doch bitte auf.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"


von bernardoselva am 13.10.2008 14:54
Status: Legende (241 Beiträge)
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>Flugticket direkt bei Airline buchen - Geld weg bei Insolvenz?
Sicherlich müssen Sie mit der kartenausgebenden Bank hart verhandeln.

Auf visa.com steht Folgendes:
http://usa.visa.com/personal/security/visa_security_program/zero_liability.html
"Visa’s cardholder protection policy requires all financial institutions issuing Visa products to extend provisional credit for losses from unauthorized card use within 5 business days of notification of the loss."

Diese Aussage bestätigt, dass eine Rückbuchung auch möglich ist, wenn "das Geld weitergeleitet wurde" bzw. dieser Fakt, ob Was weitergeleitet wurde, völlig irrelevant ist.
Für diese Fälle muss die kartenausgebende Bank Reserven vorhalten.

Die Aussage von travelagent: ""
auch bei dem kreditkartenunternehmen hat man pech, wenn dort der betrag schon weitergeleitet wurde.
"
ist damit eindeutig widerlegt.

So, nun stellt sich die Frage, was ist eine "unauthorized charge".

Die Federal Trade Commission hat auf dieser Seite genannt, wann eine Rückbuchung zulässig ist:
http://www.ftc.gov/bcp/edu/pubs/consumer/credit/cre16.shtm
"
What types of disputes are covered?

The FCBA settlement procedures apply only to disputes about "billing errors." For example:
[..]
* charges for goods and services you didn''t accept or weren''t delivered as agreed;
[..]
"

So wenn eine Airline Pleite geht, dann sind die Flüge
"weren''t delivered as agreed."

Wenn nun die kartenausgebende Bank herumzickt, dann würde ich Denen dieses Dokument unter die Nase halten.
Visa wird ja stets als weltweites Zahlungsmittel mit einheitlichen Standards vermarktet.
Wenn also eine amerikanische Behörde anordnet, wann Rückbuchungen zulässig, würde ich fragen, wieso die Regeln in Deutschland nun fundamental anders sein sollen.

Mit den Dokumenten von Visa und der Federal Trade Commission habt Ihr wesentlich stärkere Argumente in der Hand, wenn Ihr das Geld zurückhaben wollt.

-- Editiert von Steffen Meier am 13.10.2008 17:27


von Steffen Meier am 13.10.2008 17:37
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