Flugstornierung durch Veranstalter

23. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.08.2010 08:20:49
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Flugstornierung durch Veranstalter

Hallo Zusammen!

Ich habe einige Fragen zu folgendem, eher seltenem Szenario. Auf der Internetseite eines großen deutschen Reisebüros, nennen wir ihn T, kann man für einen kurzen Zeitraum Flüge zu unterschiedlichen Zielen zu sehr sehr günstigen Preisen kaufen. Der Grund scheint ein Systemfehler beim Betreiber des Internetauftrittes zu sein.
R schlägt sofort zu und bucht 2 Flüge nach Amerika der Airline D für seinen Freund und sich für jeweils unter 100 Euro Hin und Zurück. R hat umgehend eine Bestätigungs-E-Mail von T erhalten, in der der Flug als "verbindlich gebucht" bestätigt wurde.
Soweit so gut. Nach kurzer Unerreichbarkeit der Internetseite scheint der Fehler behoben und die Flüge erscheinen wieder zu "normalen" Preisen, wenn man sie über die Internetseite sucht. Im Benutzerprofil von R sind nun aber noch weitere Flüge zu den sehr günstigen Konditionen als unverbindliches Angebot gespeichert. Sie lassen sich auch 4 Tage später noch buchen. R hat dann noch 2 weitere Flüge für 2 Freunde gebucht, auch für jeweils unter 100 Euro. Auch hierfür erhält R wieder eine Bestätigungsmail , die besagt, dass die Reise "verbindlich gebucht" sei. Im Benutzerprofil bekamen die Flüge eine Vorgangsnummer mit dem Status "gebucht".
Wiederum 2 Tage später bekommt R einen Anruf vom Reiseveranstalter T und ihm wird mitgeteilt, dass der nachträglich gebuchte Flug schon ausgebucht sei, und die Freunde von R die Tickets nicht bekommen. Im Benutzerprofil von R erscheinen diese Flüge seit dem Telefonat nun als "storniert".
R hat anschließend auf der Internetseite die gleichen Reisedaten eingegeben und nach einem Flug zum gleichen Ziel gesucht. Dort konnte man nun den gleichen Flug noch buchen, allerdings nun zu weit höheren Preisen. Aber scheinbar ist er nicht ausgebucht.
Meine Fragen sind nun: Darf der Reiseveranstalter T, der offenbar aufgrund eines selbst verschuldeten, technischen Fehlers, Flüge zu unrentablen Preisen verkauft hat, diese nachträglich ohne weiteres wieder stornieren?
Bzw. kann R vom Veranstalter T verlangen, ihm einen "Ersatzflug" für den gleichen Betrag zur Verfügung zu stellen, da die Reise ja schon "verbindlich bestätigt" wurde?
Vielen Dank für euer Interesse und jegliche Art von Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Lesen Sie auch diese Informationen:

http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/infoblatt1.DOC

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.08.2010 08:20:49
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Allerdings richten sich die Ansprüche, die in dem Dokument geschildert werden, ja gegen die Luftfahrtunternehmen, die sich gegen eine Beförderung verweigern. Die Stornierung in meinem Fall wurde ja durch einen Reiseveranstalter durchgeführt, der nur als Vermittler fungiert.
Kann ich also Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen?

1x Hilfreiche Antwort

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