Flugstornierung durch Airline

21. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Scholli90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugstornierung durch Airline

Hallo hier mal kurz mein Problem.

Ich habe am 06.02.16 einen Hin- und Rückflug mit Smartwings von Prag nach Teneriffa und zurück über Seat24.de für mich und meine Freundin gebucht.

Gestern wollte ich nocheinmal die Flugdaten zwecks Mietwagenbuchung checken. Dabei fiel mir auf, dass der Rückflug online noch nicht bestätigt wurde. Als ich per Kontaktformular bei Smartwings nachfragte, ob eine Buchung auf meinen Namen und den meiner Freundin vorliegt, kam die Antwort, dass es nur eine Buchung für den Hinflug (08.08.) gibt. Den Rückflug (17.08.) welcher auch in der Bestätigungsemail der Agentur Seat24.de aufgeführt ist, gibt es nicht. Nach ein paar weiteren Mails stellte sich heraus, dass der Flug am 22.02.16 storniert wurde und dies der Agentur mitgeteilt wurde. Ich solle mich bei denen melden und die müssten mir einen Alternativflug oder eine Rückerstattung anbieten.
Gesagt getan, heut mit dem Agentur (Seat24) telefoniert und dieser meinte, dass er von einer Stornierung nichts wüsste, er sich darum kümmere ( mit der Airline in Kontakt tritt etc.), dies aber 6-7 Werktage dauert und er sich danach telefonisch oder per Mail bei mir meldet.
In der Zwischenzeit hab ich mich etwas genauer über Seat24 belesen und festegestellt, dass dieses Unternehmen nicht grade mit Service glänzt und einigen Anfragen einfach unkommentiert und unbeantwortet lässt.

Nun meine Frage, wer ist für einen Alternativflug oder eine etwaige Rückerstattung der Kosten verantwortlich, sollte Seat24.de sich nicht melden oder mir keine passende Alternative anbieten können?

Vielen Dank schon einmal im voraus.

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der erste Ansprechpartner ist Smartwings.
Smartwings muss Ihnen den Transport von Teneriffa nach Prag sicherstellen. Die können sich aus dem Transportvertrag nicht einfach herausstählen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

es war Ihnen vor Buchung aber bekannt, dass der Vermittler ein Onlineportal aus Finnland ist und das die Fluggesellschaft ihren Sitz in Tschechien hat. Es gilt zwar grundsaetzlich die EU-Fluggast-VO 261/2004, aber die Gerichtsstaende haetten mich von vornherein abgeschreckt..

Die VO aber besagt das die Airline rechtzeitig vor Reiseantritt (mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt) Fluege streichen kann. Die Airline muss in solchen Faellen Ihnen Ersatzfluege anbieten, sofern sie selbst solche anbietet und diese auch verfuegbar sind. Andernsfalls ist man zur Erstattung der bezahlten Flugkosten verpflichtet.

Wenn ich Ihre Zeilen korrekt interpretiere, haben Sie seitens der Fluggesellschaft ueberhaupt keine Flugbestaetigung erhalten, sondern lediglich von dem finnischen Iglubewohner (Vermittler) = Den Rückflug (17.08.) welcher auch in der Bestätigungsemail der Agentur Seat24.de aufgeführt ist, gibt es nicht eine Bestaetigung. Solch eine Bestaetigung ist aber keine verbindliche Flugbestaetigung, sondern lediglich die Bestaetigung, dass Ihr Buchungswunsch bei dem Onlineportal eingegangen ist.

Sie koennen ueber einen Anwalt versuchen den Gerichtsstand nach Deutschland zu verlegen, die EU-Verordnungen dazu lassen so etwas durchaus zu. Grundsaetzlich waere das aber zuvor von einem Anwalt zu klaeren ob das in Ihrem Fall zutreffend ist.

In letzter Zeit setzt sich aber immer mehr in der Rechtsprechung durch, dass die Airlines fuer Bockmist der Buchungsportale nicht unbedingt einzustehen haben. Wenn Ihre Fluggesellschaft nachweisen kann, dass man das Portal am 22.02. bereits informierte, dass der Flug annulliert wurde, dann koennte ich mir vorstellen, dass man 'Bockmist des Portals' unterstellen koennte, dann waere die Airline somit aussen vor.

Ich wuerde an Ihrer Stelle eine Rueckzahlung des Flugpreises verlangen, an wen haben Sie denn ueberhaupt gezahlt, und meine Fluege ueber ein serioeses deutsches Unternehmen buchen.


Viele Gruesse
bernardoselva





-- Editiert von bernardoselva am 22.06.2016 13:41

-- Editiert von bernardoselva am 22.06.2016 13:52

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scholli90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):

Wenn ich Ihre Zeilen korrekt interpretiere, haben Sie seitens der Fluggesellschaft ueberhaupt keine Flugbestaetigung erhalten, sondern lediglich von dem finnischen Iglubewohner (Vermittler) = Den Rückflug (17.08.) welcher auch in der Bestätigungsemail der Agentur Seat24.de aufgeführt ist, gibt es nicht eine Bestaetigung. Solch eine Bestaetigung ist aber keine verbindliche Flugbestaetigung, sondern lediglich die Bestaetigung, dass Ihr Buchungswunsch bei dem Onlineportal eingegangen ist.


Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Seitens der Fluggesellschaft habe ich keine Bestätigung erhalten, lediglich auf "Check my Trip" waren beide Flüge bestätigt.
Per Mail habe ich auch durch Smartwings erfahren, dass eine Buchung für den Hinflug vorliegt, nur eben der Rückflug storniert wurde.
Es gibt z.B. am Freitag den 19.08. einen Rückflug via Smartwings von Teneriffa nach Prag. Die Frage ist nur wer von den beiden mich da umbuchen muss bzw. ob diese Möglichkeit überhaupt besteht.

Viele Grüße

Sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
manana
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Prüfen Sie auch gleich nochmal, ob der Hinflug am 8.8.16 weiterhin besteht. Auf der Homepage der Airline gibt es da kein Angebot. Kann natürlich auch sein, dass keine Kapazitäten mehr vorhanden sind. Findet der Hinflug für Sie statt, versuchen Sie doch evtl. den Rückflug auf den 19.8.16 umzubuchen, soweit möglich. Der wird dort als verfügbar angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scholli90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hinflug besteht noch. Hab ich schrifltich von Smartwings per Mail. Und in Check my Trip ist er auch als bestätigt angegeben. Von daher wird dieser nur ausgebucht sein.
Wenn das mit dem umbuchen so einfach wäre.... Smartwings verweist auf den Veranstalter, Seat24.de muss angeblich erst bei Smartwings anfragen, da die von der Annullierung nichts wissen etc... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Per Mail habe ich auch durch Smartwings erfahren, dass eine Buchung für den Hinflug vorliegt, nur eben der Rückflug storniert wurde.


Na, wenn Smartwings schriftlich zugibt, den Flug storniert zu haben, heisst es doch, dass es den Flug ursprünglich so zu buchen gab,

Zitat:
lediglich auf "Check my Trip" waren beide Flüge bestätigt.


Gibt es dafür einen Screenshot?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Scholli90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):

Na, wenn Smartwings schriftlich zugibt, den Flug storniert zu haben, heisst es doch, dass es den Flug ursprünglich so zu buchen gab

Ja das hab ich schriftlich per Mail, dass am 22. Februar die Stornierung erfolgte. (Gebucht hatte ich am 6.)

Zitat:
Gibt es dafür einen Screenshot?

Leider nein.

Hab bisher auch noch keine weitere Rückmeldung von seat24.de erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Scholli90):
Seitens der Fluggesellschaft habe ich keine Bestätigung erhalten


Gar nichts? Mit was checkt man denn ein?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Scholli90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):

Gar nichts? Mit was checkt man denn ein?


Sie reisen mit einem elektronischen E-Ticket. Drucken Sie die Buchungsbestätigung aus, die Sie von uns per E-Mail erhalten haben. Aus der Bestätigung gehen alle nötigen Informationen hervor: die Buchungsnummer, die Flugnummer, die Zeitpläne etc. Die Bordkarte erhalten Sie ganz normal beim Check-in auf dem Flughafen, wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Seitens der Fluggesellschaft habe ich keine Bestätigung erhalten


Steht denn in der E-Mail von seat24 irgendwo eine E-Ticketnummer?

Zitat:
Hab bisher auch noch keine weitere Rückmeldung von seat24.de erhalten.


Da wird auch keine Rückmeldung kommen. Sie müssten schon schriftlich und nachweislich mit seat24 kommunizieren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
In letzter Zeit setzt sich aber immer mehr in der Rechtsprechung durch, dass die Airlines fuer Bockmist der Buchungsportale nicht unbedingt einzustehen haben. Wenn Ihre Fluggesellschaft nachweisen kann, dass man das Portal am 22.02. bereits informierte, dass der Flug annulliert wurde, dann koennte ich mir vorstellen, dass man 'Bockmist des Portals' unterstellen koennte, dann waere die Airline somit aussen vor.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gerichtsurteile existieren, wonach eine Fluggesellschaft im Sinne der EU Fluggastverordnung für normale Nur-Flugbuchungen leistungsfrei wird, wenn es nur nachweist, irgendeinen Vermittler über eine Stornierung informiert zu haben - wo der Fluggast aber nichts mitbekommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Scholli90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:

Steht denn in der E-Mail von seat24 irgendwo eine E-Ticketnummer?


Ja es gibt eine e ticketnummer für den Hinflug. Auch einzusehen bei Check my trip
Für den Rückflug hab ich nur eine E-Ticketnummer in dem Reisedokument von Seat24.de

Zitat:
Da wird auch keine Rückmeldung kommen. Sie müssten schon schriftlich und nachweislich mit seat24 kommunizieren.


Hab das ganze Anliegen natürlich auch noch einmal schriftlich an seat24.de herangetragen.

Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gerichtsurteile existieren, wonach eine Fluggesellschaft im Sinne der EU Fluggastverordnung für normale Nur-Flugbuchungen leistungsfrei wird, wenn es nur nachweist, irgendeinen Vermittler über eine Stornierung informiert zu haben - wo der Fluggast aber nichts mitbekommen hat.


Somit wäre also Smartwings für den Ersatzflug verantwortlich?!

-- Editiert von Scholli90 am 23.06.2016 16:35

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ja es gibt eine e ticketnummer für den Hinflug. Auch einzusehen bei Check my trip
Für den Rückflug hab ich nur eine E-Ticketnummer in dem Reisedokument von Seat24.de


Wieviele Ziffern hat denn diese E-Ticketnummer?

Zitat:
Hab das ganze Anliegen natürlich auch noch einmal schriftlich an seat24.de herangetragen.


Mit einem Zugangsnachweis?

Zitat:
Somit wäre also Smartwings für den Ersatzflug verantwortlich?!


Ja! Ich würde Smartwings dazu auffordern, gemäß der EU Fluggastverordnung eine gleichwertige anderweitige Fl***erbindung anzubieten und Sie kostenlos auf diese Verbindung umzubuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Scholli90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:

Wieviele Ziffern hat denn diese E-Ticketnummer?

13
Zitat:

Mit einem Zugangsnachweis?

Ja und mittlerweile auch ne Antwort bekomme, dass es in intern in deren "Flugplanänderungsabteilung" weitergeleitet wurde.

Zitat:

Ja! Ich würde Smartwings dazu auffordern,...

Okay ich werde nochmal ein schreiben für Smartwings fertig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
........Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gerichtsurteile existieren, wonach eine Fluggesellschaft im Sinne der EU Fluggastverordnung für normale Nur-Flugbuchungen leistungsfrei wird......

Tja, was Sie sich so alles vor- oder nicht vorstellen koennen. Ich habe auch nicht behauptet, dass die Airfline leistungsfrei wird, sondern dass mittlerweile die Rechtsprechung darauf abzielt, dass man Airlines aus der Haftung nimmt, wenn Bockmist seitens des Vermittlers oder auch Reiseveranstalters vorliegt,. siehe hier: http://www.airliners.de/keine-airline-entschaedigung-angaben-veranstalters/37002

Im zitierten Fall handelt es sich zwar um eine Aenderung des Routings, wenn aber die Airline hier nachweisen kann, dass man am 22.02. dem Vermittler mitteilte, dass der Flug gestrichen wurde, dann duerfte das aehnlich zu bewerten sein wie in dem zitierten Urteil.

Zitat (von vundaal76):
.....irgendeinen Vermittler über eine Stornierung informiert zu haben.....

Irgendeinen?????? Bloedsinn!!! Man muss schon nachweisen, dass im Zusammenhang mit der Buchung der finnische Iglubewohner informiert wurde, von dem die Buchung stammt.

Zitat (von vundaal76):
.......wo der Fluggast aber nichts mitbekommen hat.......

Wie denn auch???? Bis auf die relevanten Daten, die zur Befoerderung notwendig sind, hat die Airline keine weiteren personenbezogenen Daten erhalten, kann also ueberhaupt nicht den Kunden informieren, da ihr keine Wege der Kommunikation bekannt sind.

Zitat (von Scholli90):
.......Somit wäre also Smartwings für den Ersatzflug verantwortlich?!......

Im Sinne der EU-Fluggast-VO 261/2004 sind der Fluggast und die ausfuehrende Airline Vertragspartner, nicht der Vermittler.

Seltsam erscheint mir jedoch, dass augenscheinlich ueberhaupt kein Rueckflug gebucht wurde, denn, wenn man zusammenhaengend Hin- und Rueckflug bucht, erscheint das unter einer Reservierungsnummer (Filekey) und unter einer E-Ticketnummer. Und das scheint ja hier offensichtlich nicht der Fall zu sein, denn:
Zitat (von Scholli90):
Ja es gibt eine e ticketnummer für den Hinflug.
.
Auf der anfaenglichen Buchungsbestaetigung muesste das Filekey und die 13stellige E-Ticketnummer stehen. Gibt es also keinen Rueckflug, dann wurde ein solcher auch nicht gebucht. Ist aber ein Hin- und Rueckflug gebucht worden, dann muss die Airline, sofern sie andere Fluege anbietet und auch verfuegbar hat, Sie entsprechend umbuchen. Darauf hatte ich aber schon in #2 hingewiesen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Gibt es schon was Neues?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen