Flugstornierung: Steuern und Gebühren???
Hallo,
meine Freundin und ich haben vor ca. 2 Monaten bei der 1 Euro Aktion von Germanwings zwei Flüge nach Wien für den 03.03.06 gebucht und zwei Rückflüge am 08.03.06 (zu je 19 Euro) von Wien nach Köln/Bonn. Dabei mussten wir schon feststellen, dass wir aufgrund der horenden Steuern und Gebühren auf einen Gesamtbetrag von knapp 148 Euro kommen, also über 100 Euro Steuer und Gebührenkosten.
Leider ist aber in der heutigen Nacht mein Großvater verstorben und die Beerdigung findet am 04.03.06 statt. Da ich einen Großteil meiner Kindheit bei meinen Großeltern verbracht habe ist es selbstverständlich, dass ich die Reise nicht antreten kann.
Nun habe ich mich wegen der Stornierung und evtl. Umbuchung schon erkundigt und anscheinend ist die Stornierung nicht möglich und die Umbuchung würde sich aufgrund von 25 Euro/pro Person und One-Way-Flug nicht lohnen.
Aber in einem Beitrag hier habe ich einen Hinweis gelesen, dass wenn man die Flüge nicht antritt, man die Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen kann.
Was muss ich dabei rechtlich beachten und sollte ich mich bereits vor dem Flugtermin bei Germanwings melden oder erst danach?
MfG
gerry812
von gerry812 am 28.02.2006 17:41
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>Flugstornierung: Steuern und Gebühren???
Erstattet werden müssen alle nicht uner "Fare" (Flugtarif) angeführten Abgaben, abzüglich einer möglicherweise in den Transporbedingungen der Gesellschaft vereinbarten Storno- oder Bearbeitungsgebühr.
Bei dem Beispiel Tarif € 1.-- - Taxen € 99.-- könnten zum Beispiel "abzüglich Bearbeitungsgebühr von € 50.--" dann auch nur € 50.-- erstattet werden (obwohl die Taxen an sich mehr wären).
Höhe der Taxen und sonstigen Abgaben sind je Flughafen und Land unterschiedlich. Da gibt es keine einheitlichen Sätze.
Gruß
Peter
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"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."
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