Flugstornierung 2fach durch technischen Defekt

2. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Marky7
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugstornierung 2fach durch technischen Defekt

Hallo,

wollte mit meinem Sohn mit AUA von Peking nach Wien fliegen. Nach 3maligem Startversuch wurde der Flug offiziell storniert und die Maschine als defekt deklariert.

Am nächsten Tag wurde uns kurz vor dem angesetzten boarding mitgeteilt, dass für den Flug die gleiche Maschine eingeplant sei und diese noch nicht repariert wäre.
Nach 7-stündiger Wartezeit wurde dieser Flug ebenfalls offiziell storniert.

Aufgrund meines Sohnes wurden wir mit Priorität auf den nächsten Flug mit Air China gebucht, welcher nach weiteren 6 Stunden endlich abhob.

Sind hier gemäß Fluggastrecht € 600 pro Person und pro Flug anzusetzen (ges € 2400) , oder werden beide Flug Stornierungen mit € 600 abgegolten (ges € 1200) da ein Fluggerät, ein technisches Problem und eine Reise ?

Danke im voraus.

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-- Editiert von Moderator am 03.12.2014 09:42

-- Thema wurde verschoben am 03.12.2014 09:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119645 Beiträge, 39758x hilfreich)

Und wer hat jetzt womit gegen StVo, StZVo, FeV etc verstoßen?



Ansonsten
:forum:



Verschiebung beantragt





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

anzuwenden waeren hier die Bestimmungen der EU-Fluggastverordnung 261/2004.

1. Artikel 7 Ausgleichszahlung von Euro 600,00 je Ticket.

quote:
.....oder werden beide Flug Stornierungen mit € 600 abgegolten (ges € 1200) da ein Fluggerät, ein technisches Problem und eine Reise ?.....

Das haben Sie korrekt erkannt.

2. Artikel 8 = Erstattung oder Umbuchung. Man hat Sie auf einen anderen Flug umgebucht, hier hat die Fluggesellschaft geleistet.

3. Artikel 9 = Betreuungsleistungen. Die Fluggesellschaft hat nach Artikel 9 verschiedene Kosten (Betreuungsleistungen) zu uebernehmen. Da Sie das nicht erwaehnen, wird man das wahrscheinlich geleistet haben.

Hinsichtlich der Ausgleichszahlungen wird man sich mit allen Mitteln versuchen herauszureden. Darauf sollten Sie sich einstellen. Das wird ein langwieriger Prozess mit viel Korrespondenz.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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