Hallo,
wollte mit meinem Sohn mit AUA von Peking nach Wien fliegen. Nach 3maligem Startversuch wurde der Flug offiziell storniert und die Maschine als defekt deklariert.
Am nächsten Tag wurde uns kurz vor dem angesetzten boarding mitgeteilt, dass für den Flug die gleiche Maschine eingeplant sei und diese noch nicht repariert wäre.
Nach 7-stündiger Wartezeit wurde dieser Flug ebenfalls offiziell storniert.
Aufgrund meines Sohnes wurden wir mit Priorität auf den nächsten Flug mit Air China gebucht, welcher nach weiteren 6 Stunden endlich abhob.
Sind hier gemäß Fluggastrecht € 600 pro Person und pro Flug anzusetzen (ges € 2400) , oder werden beide Flug Stornierungen mit € 600 abgegolten (ges € 1200) da ein Fluggerät, ein technisches Problem und eine Reise ?
Danke im voraus.
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-- Editiert von Moderator am 03.12.2014 09:42
-- Thema wurde verschoben am 03.12.2014 09:42
Flugstornierung 2fach durch technischen Defekt
2. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 2. Dezember 2014 | 23:24
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugstornierung 2fach durch technischen Defekt
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2014 | 09:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119645 Beiträge, 39758x hilfreich)
Und wer hat jetzt womit gegen StVo, StZVo, FeV etc verstoßen?
Ansonsten
Verschiebung beantragt
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 3. Dezember 2014 | 11:40
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
anzuwenden waeren hier die Bestimmungen der EU-Fluggastverordnung 261/2004.
1. Artikel 7 Ausgleichszahlung von Euro 600,00 je Ticket.
quote:
.....oder werden beide Flug Stornierungen mit € 600 abgegolten (ges € 1200) da ein Fluggerät, ein technisches Problem und eine Reise ?.....
Das haben Sie korrekt erkannt.
2. Artikel 8 = Erstattung oder Umbuchung. Man hat Sie auf einen anderen Flug umgebucht, hier hat die Fluggesellschaft geleistet.
3. Artikel 9 = Betreuungsleistungen. Die Fluggesellschaft hat nach Artikel 9 verschiedene Kosten (Betreuungsleistungen) zu uebernehmen. Da Sie das nicht erwaehnen, wird man das wahrscheinlich geleistet haben.
Hinsichtlich der Ausgleichszahlungen wird man sich mit allen Mitteln versuchen herauszureden. Darauf sollten Sie sich einstellen. Das wird ein langwieriger Prozess mit viel Korrespondenz.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"
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