Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Reiserecht » 

Fluglotsenstreik

Von Rechtsanwalt Ralf Mydlak
3.8.2011 | Ratgeber - Reiserecht | 1002 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Fluglotsen, Streik, Annulierung, Verspätung, Passagier

Welche Rechte hat der Reisende?

Die deutschen Fluglotsen wollen streiken. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kündigte einen ersten Streik noch in dieser Woche an. Dadurch können Flüge ausfallen. Da der Streik dann mitten in die Urlaubszeit fällt, stellt sich in besonderem Maße die Frage, welche Rechte Reisende bei einem Flugausfall haben.

Die Passagierrechte sind in einer EU-Verordnung festgelegt. Diese Vorschriften gelten für alle Fluglinien mit Sitz in der EU sowie für außereuropäische Fluglinien, wenn der Start innerhalb der EU geplant war.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Ralf Mydlak
Berlin-Charlottenburg
53 Bewertungen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Maklerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Verspätet sich der gebuchte Flug um mehr als fünf Stunden oder fällt er ganz aus, besteht eine Wahlmöglichkeit: Betroffene können sich die Flugscheinkosten vollständig erstatten lassen oder aber bei Annulierung des Fluges eine anderweitige Beförderung verlangen.

Während der Wartezeit obliegt es grundsätzlich dem Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste zu betreuen. Die Betreuungspflicht schließt ggf. auch angemessene Übernachtungskosten mit ein. Wann Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen haben, hängt bei Verspätungen von der Wartezeit und der Flugstrecke ab. Der Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von zwei Stunden für Flüge bis zu 1500 Kilometer, nach drei Stunden für eine Strecke von 1500 bis 3500 Kilometer und nach vier Stunden bei einer Distanz von mehr als 3500 Kilometern. Wird der Flug annuliert oder bei einer Verspätung ab drei Stunden haben Fluggäste darüber hinaus einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro für Folgeschäden. Dies setzt aber voraus, dass die Streichung oder Verrspätung nicht auf "außergewöhnliche" Umstände zurückzuführen ist. Anders als bei der Aschewolke ist bei einem Fluglotsenstreik juristisch umstritten, ob dieser einen "außergewöhlichen" Umstand darstellt.

Fällt bei einer Pauschalreise der Rückflug aus, kann der Veranstalter  den Reisevertrag kündigen, Er muss ihn aber auf jeden Fall nach Deutschland zurücktransportieren.

Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Bismarckstraße 80
10627 Berlin
Tel.: 030/313 20 44 od. 45
Fax: 030/312 60 25
Mail: info@ruge-mydlak.eu
Web: http://www.ruge-mydlak.de
Blog: http://ramydlak.blogspot.com
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?