Fluglotsenstreik
Von Rechtsanwalt Ralf Mydlak 3.8.2011 | Ratgeber - Reiserecht | 1002 Aufrufe Mehr zum Thema:Fluglotsen, Streik, Annulierung, Verspätung, Passagier
Welche Rechte hat der Reisende?
Die deutschen Fluglotsen wollen streiken. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kündigte einen ersten Streik noch in dieser Woche an. Dadurch können Flüge ausfallen. Da der Streik dann mitten in die Urlaubszeit fällt, stellt sich in besonderem Maße die Frage, welche Rechte Reisende bei einem Flugausfall haben.
Die Passagierrechte sind in einer EU-Verordnung festgelegt. Diese Vorschriften gelten für alle Fluglinien mit Sitz in der EU sowie für außereuropäische Fluglinien, wenn der Start innerhalb der EU geplant war.
Ralf Mydlak
Berlin-Charlottenburg
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Verspätet sich der gebuchte Flug um mehr als fünf Stunden oder fällt er ganz aus, besteht eine Wahlmöglichkeit: Betroffene können sich die Flugscheinkosten vollständig erstatten lassen oder aber bei Annulierung des Fluges eine anderweitige Beförderung verlangen.
Während der Wartezeit obliegt es grundsätzlich dem Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste zu betreuen. Die Betreuungspflicht schließt ggf. auch angemessene Übernachtungskosten mit ein. Wann Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen haben, hängt bei Verspätungen von der Wartezeit und der Flugstrecke ab. Der Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von zwei Stunden für Flüge bis zu 1500 Kilometer, nach drei Stunden für eine Strecke von 1500 bis 3500 Kilometer und nach vier Stunden bei einer Distanz von mehr als 3500 Kilometern. Wird der Flug annuliert oder bei einer Verspätung ab drei Stunden haben Fluggäste darüber hinaus einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro für Folgeschäden. Dies setzt aber voraus, dass die Streichung oder Verrspätung nicht auf "außergewöhnliche" Umstände zurückzuführen ist. Anders als bei der Aschewolke ist bei einem Fluglotsenstreik juristisch umstritten, ob dieser einen "außergewöhlichen" Umstand darstellt.
Fällt bei einer Pauschalreise der Rückflug aus, kann der Veranstalter den Reisevertrag kündigen, Er muss ihn aber auf jeden Fall nach Deutschland zurücktransportieren.
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