Fluggesellschaft ignoriert Flusausfallentschädigung

4. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
langeflugreise
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fluggesellschaft ignoriert Flusausfallentschädigung

Hallo,

im letzten Jahr buchte ich bei einer großen Deutschen Fluggesellschaft einen Flug mit einem Stopp zum Umsteigen nach Übersee. Ausgeführt werden sollte der Flug von einer großen amerikanischen Fluggesellschaft.
Am Flughafen wurde dann während des Check-Ins der Flug ohne Angaben von Gründen annuliert.
Der Ersatzflug ging erst einen Tag später, so dass ich mit ca 24h Stunden Verspätung an meinem Zielort ankam.
Nun wieder in Deutschland habe ich unter Berufung auf die EU-Fahrgastverordnung der ausführenden Fluggesellschaft eine Frist (3 Wochen) für Zahlung der Entschädigung in Höhe von 600 Eur. gesetzt.
Dies geschah per Einschreiben, die Frist ist nun ohne Reaktion der Fluggesellschaft verstrichen.
WIe ist nun das weitere Vorgehen? Muss ich meinen Anspruch nun von einem Anwalt einklagen lassen?
Vielen Dank für Anregungen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

es ist nicht ungewoehnlich das die Airline versucht Sie am langen Arm verhungern zu lassen.

Ihre Infos sind recht duerftig. Welche Route haben Sie gebucht? Wieso buchen Sie bei einer deutschen Airline und fliegen dann mit einer US-Airline - Codeshare?

Hat die Airline sich ueberhaupt noch nicht gemeldet oder hat sie eine Entschaedigung bereits verweigert mit welcher Begruendung. So wie Sie schreiben, hat man offensichtlich ueberhaupt nicht geantwortet. Ist Ihnen denn der Grund der Annullierung bekannt?

Sie koennen, wenn die Airline ablehnt oder nicht reagiert ein Schlichtungsverfahren bei soep-online anstrengen, da sich die Airline in Verzug befindet. Das kostet zunaechst kein Geld und wird Ihnen aufzeigen ob Sie eine Chance auf Entschaedigung haben.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 04.07.2016 18:40

-- Editiert von bernardoselva am 04.07.2016 18:47

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
langeflugreise
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Die Strecke war DUS - STL, vermutlich codesharing. Spielt dies eine Rolle bei der Auswahl des Adressaten des Anspruchs?
Denn die ausführende Airline hat sich überhaupt nicht gemeldet, weder mit Gutscheinen oder sonstigem.
Der Grund der Annullierung ist nicht bekannt.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Können wir bitte mal Klartext sprechen:
Welche Flugstrecke; wer war die ausführende Fluggesellschaft?

Geht es um Düsseldorf - Chicago von American Airlines?
Welche Flug wurde annuliert? Düsseldorf-Chicago oder Chicago-St. Louis?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
langeflugreise
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten bernardoselva und vundaal76, mir war es leider nicht möglich mich schneller zu melden.
Flugstrecke war DUS - STL, mit Umsteigen in Charlotte. Annuliert wurde dann das erste Stück Düsseldorf - Charlotte, das sollte von American Airlines ausgeführt werden. Gebucht wurde der gesamte Flug bei Air Berlin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Hier stimmt was nicht:
American Airlines bedient definitiv nicht die Strecke Duesseldorf - Charlotte ohne Umsteigen.
Schauen Sie doch mal in Ihr E-Ticket nach. Es handelt sich doch bestimmt um Duesseldorf - Chicago.

Für einen niemals existenten Flug werden Sie keine Ausgleichszahlung verlangen können.

Wo haben Sie Ihr Einschreiben eigentlich hingesandt?

Zitat:
Sie koennen, wenn die Airline ablehnt oder nicht reagiert ein Schlichtungsverfahren bei soep-online anstrengen, da sich die Airline in Verzug befindet. Das kostet zunaechst kein Geld und wird Ihnen aufzeigen ob Sie eine Chance auf Entschaedigung haben.


Die SOEP kann hier gar nicht ausrichten.
American Airlines ist kein Vereinsmitglied des SOEP.

Die Schlichtung müsste direkt über das Bundesjustizministerium laufen.

-- Editiert von vundaal76 am 01.08.2016 22:47

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#6
 Von 
langeflugreise
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Es handelt sich doch bestimmt um Duesseldorf - Chicago.


Sie haben natürlich Recht, es handelte sich um diesen Flug. Diesen hatte ich auch in dem Einschreiben angegeben.
Aber die ausführende Airline ist doch grundsätzlich der richtige Adressat der Forderung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von langeflugreise):
......Aber die ausführende Airline ist doch grundsätzlich der richtige Adressat der Forderung?......

So ist es. Unterhaelt die Airline in Deutschland keine Niederlassung koennen Sie am Erfuellungsort klagen, das waere demnach Duesseldorf.

Zitat (von vundaal76):
......Die SOEP kann hier gar nicht ausrichten......

Wenn ich richtig informiert bin dann fuehrt die SOEP nicht nur Schlichtungsverfahren gegen Mitglieder durch, sondern generell. Waehrend sich Mitglieder der SOEP an den Empfehlungen eines Schlichtungsverfahrens orientieren, kann bei Nichtmitgliedern eine Anerkenntnis sicherlich durch das Nichtmitglied einfacher versagt werden. Das aber waere nur von Vorteil fuer den Beschwerdefuehrer.

Ich wuerde in jedem Fall ein solches Schlichtungsverfahren einleiten und gleichzeitig Anzeige gegen die Fluggesellschaft beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erstatten, da man nicht ueber den Grund der Annullation informiert wurde. Dazu waere man nach Artikel 14 EU-Fluggast-VO 261/2004 verpflichtet gewesen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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