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Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge

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Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge

Mir passiert es jetzt zum wiederholten mal, dass eine Fluggesellschaft ihren Flugplan "umgebaut" hat und ein von mir gebuchter Flug am geplanten Abflugtag und überhaupt an allen Samstagen in der Folgezeit gestrichen wurde.

Die Fluggesellschaft hat mich darüber per e-mail informiert, bis zum geplanten Abflug sind es noch 4 Wochen. Einen Alternativflug mit einer anderen Gesellschaft hat man mir nicht ahgeboten, ich soll jetzt die kostenpflichtige Hotline der Fluggesellschaft anrufen.

Ich befürchte, dass man mir anbietet den Flugpreis zu erstatten (38 Euro für einen Hin/Rückflug Stuttgart-Warschau) und die Sache damit erledigt sein soll. Für 38 Euro bekomme ich aber diese Leistung bei keiner anderen Fluggesellschaft mehr.

Kann sich die Fluggesellschaft so einfach aus der Verantwortung ziehen oder kann ich die Mehrkosten für einen adäquaten Ersatzflug mit einer anderen Fluggesellschaft als z.B. Schadenersatz geltend machen?

Letztes mal, das war vor 1 Jahr und bei einer anderen Fluggesellschaft habe ich die Annulierung von 3 mal 2 Flügen und die Flugpreiserstattung einfach so akzepiert. Auf den Stornokosten für Hotels bin ich sitzengeblieben. Diesmal möchte ich nicht so klein beigeben, zumal ich die Strecke nach Warschau 1-2 mal im Monat immer samstags fliege und ich befürchte, dass diese Flüge nun alle annuliert werden.


von Vielflieger am 19.12.2005 17:33
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
Was steht dazu in den Geschäftsbedingungen der Airline?

Denn wenn dort vorgesehen ist, das Flugplanänderung möglich und zur Stornierung führen und Sie diese AGBs akzeptiert haben, können Sie gar nichts machen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"


von murgab123 am 20.12.2005 12:20
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
Zunächst mal danke für das Interesse an meinem Problem.

Die ABB's der Fluggesellschaft habe ich auszugsweise eingefügt.

Flugzeiten werden demzufolge nicht garantiert. Ich hätte auch kein Problem damit zu einer früheren oder späteren Zeit an diesem Tag zu fliegen. Aber eben an diesem Tag und nicht an einem anderen.

Falls die Änderung im Flugplan nicht annehmbar ist, will sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug bemühen. Da die Günstig-Airline ja ihre Ziele nur einmal pro Tag ansteuert gehe ich davon aus dass hier ein Flug mit einer anderen Gesellschaft in Frage kommt - oder nicht?

Zum Thema Flugannulierungen lese ich nur, dass gegebenfalls die EU Verordnung greift. Danach hätte ich, so sehe ich das, jetzt vier Wochen vor Abflug nur Anspruch auf die Information der Flugannulierung und Angebot eines Ersatzfluges. Mehr lese ich aus der EU-Verordnung nicht heraus.

Auszug aus der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (Die Günstig-Airline)

9.1 Flugpläne

9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Buchungsbestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins, eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einenentsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes.

9.1.3 Beachten Sie bitte bei Ihrer Reiseplanung, dass wir ein Spezialanbieter für direkte Städteverbindungen zu günstigen Preisen sind. Anschlussflüge und den damit verbundenen Service bieten wir daher grundsätzlich nicht an. Sollten Sie dennoch einzelne unserer Flüge miteinander oder mit Flügen anderer Luftfahrtgesellschaften kombinieren wollen, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko.

9.2 Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen

9.2.1 Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Sie und Ihr Gepäck ohne Verspätungen zu befördern. Um dies zur bestmöglichen Zufriedenheit unserer Fluggäste sicherzustellen, insbesondere um die Annullierung von Flügen zu vermeiden, sind wir unter außergewöhnlichen Umständen berechtigt, einen Flug in unserem Auftrag von einer anderen Fluggesellschaft durchführen zu lassen und/oder mit einem anderen Flugzeug durchzuführen.

9.2.2 Wenn Ihr Flug annulliert wird, sich der Abflug um mindestens zwei Stunden verspätet oder wir Sie gegen Ihren Willen nicht befördern, haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Ihre Rechte in diesem Fall, insbesondere die genauen Voraussetzungen sowie Art und Umfang dieser Leistungen, richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004. Schriftliche Auskunft darüber erhalten Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig.

9.2.3 Unsere Haftung für weitergehende Schäden bleibt dadurch unberührt und bestimmt sich nach Artikel 15.

Also mir fehlt hier einfach die Erfahrung abzuschätzen ob Flugzeitänderungen auch Datumsänderungen sein dürfen und was ich darunter zu verstehen habe, dass die Fluggesellschaft alle notwendigen Maßnahmen ergreift um mich und mein Gepäck pünktlich zu transportieren.

Schließlich ist sogar die Rede davon auch andere Fluggesellschaften bzw. Flugzeuge für die Beförderung einzusetzen um Annulierungen zu vermeiden.

Genau das will ich ja wenn mich der Günstigflieger nicht hinfliegt, soll's halt ein anderer machen.

Oder versteh ich das falsch?


von Vielflieger am 20.12.2005 18:25
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
Na da sagt doch

9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

alles, oder?


von murgab123 am 21.12.2005 11:38
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
Nein. Das sagt nach meiner Auffassung nur, dass die Flugzeit nicht garantiert ist. Über die Durchführung des Fluges überhaupt steht an dieser Stelle nichts.

Unter einer Flugzeitänderung verstehe ich, dass der Flug eben nicht um 10.25 Uhr startet sondern um 8.25 Uhr oder 18.25 Uhr. Wäre auch kein Problem für mich.

Hier ist aber der Flug komplett aus dem Flugplan entfernt worden und zwar regelmäßig bis zum Ende des Winterflugplanes. Bliebe also nur der gleiche Flug einen Tag vorher oder einen Tag später. Einen Tag später scheidet aus, weil ich da zurückfliege und einen Tag vorher ist Freitag. Keine Ahnung, ob ich da wegkann.

Hat denn keiner sowas schon mal durchgefochten? Im Internet und in den Foren taucht das Problem öfters auf, aber wie die Einigung oder das Ergebnis aussieht steht fast nie da? Und wenn, dann hat sich's irgendwie eingerenkt, meist weil es sich um größere teure Reisen gehandelt hat und die Betroffenen auf eigene Faust ihre Ersatzflüge organisiert hatten oder ihre Flugdaten um Tage verschieben konnten.


von Vielflieger am 21.12.2005 13:36
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
9.1.2 und 9.2.2 der AGB´s sind hier wohl für Sie maßgebend.
Sie sollten sich die schriftliche Auskunft über die Verordnung der EG 261/2004 aushändigen lassen. Hier sind Ihre Rechte in bezug auf eine Annullierung klar definiert.
MfG
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "


von Julla am 22.12.2005 10:26
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
Die Verordnung der EG 261/2004 habe ich vorliegen und auch mehrfach gelesen.

Da der geplante Flug erst in vier Wochen stattfinden soll trifft wohl nur Artikel 5 (2) zu

********************************************

(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet
werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen
Beförderung.

********************************************

Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung habe ich nicht erhalten. Unbefriedigend ist auch der Begriff "Angaben" anstelle von "Angeboten".

Die Verordnung bringt mich nicht weiter. Sie hilft eher den Passagieren bei denen der Flug aufgrund von Streik, technischen Problemen, usw. eher kurzfristig annuliert wird.

Offenbar häufen sich aber Annulierungen durch Flugplanänderungen, Aufgaben von Flugstrecken und Flugtagen, gerade bei Billig Airlines, welche den Passagieren dann mindestens zwei Wochen vorher mitgeteilt werden.

Gibt es keine anderen Gesetze, welche diese Passagiere schützen?

Kann die Fluggesellschaft den Beförderungsvertrag einfach kündigen?


von Vielflieger am 22.12.2005 13:15
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
Das Bauchgefühl sagt ja, nein das darf doch nicht sein. Erst einen billigen Flug anbieten, so dass man den teueren Tarif der Lufthansa nicht wählt und dann den Flug canceln, wenn nicht genug mitwollen. Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass das so einfach geht. Kenne aber leider auch keinen Fall dazu.

Wenn der Flug allerdings aus wahrscheinlich wirtschaftlichen Gründen gestrichen wird, sagt mein Rechtsempfinden das der dadurch ja durchaus entstehende meist erhebliche Schaden (teurere Alternativangebote, Stornogebühren bei Hotelbuchungen etc.) nicht auf den Fluggast abgewälzt werden kann. Eigentlich muss es dazu auch Fälle geben...

(Mir wurde ein Flug von hlx verlegt. Ich habe den heute storniert und die Steuern und Gebühren zurückverlangt und bekomme diese nun auch.)


von tompetti am 22.12.2005 16:11
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
@tompetti:
> Mir wurde ein Flug von hlx verlegt. Ich habe den heute storniert und die Steuern und Gebühren zurückverlangt und bekomme diese nun auch.)

Und was ist mit dem Flugpreis? Behält den HLX ein trotz Verlegung? Um wie viele Stunden war das?


von wowo7 am 22.12.2005 21:18
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
Der Flugpreis (16,- Euro) bleibt bei hlx, weil die Flugzeitenänderungen unter 5 Stunden betrugen. Aus Kulanz wäre da etwas möglich gewesen, aber da ich die Änderung erst dummerweise bestätigt habe, ging der Weg jetzt eben so.

Nett ist das die am Telefon immer erst die Masche versuchen. "Stornieren geht nicht, Sie können aber umbuchen" und nur auf ausdrücklichen Wunsch die Steuern und Gebühren zurückzahlen.


von tompetti am 23.12.2005 09:24
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>Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge
Soweit ich mich auskenne muss die Fluggesellschaft Steuern und Gebühren immer zurückbezahlen, wenn du einen Flug stornierst. Dafür verlangt sie eine Bearbeitungsgebühr.

Annuliert die Fluggesellschaft selbst den Flug, dann muss sie dir den Ticketpreis ohne Abzug erstatten, allerdings solltest du darauf nicht eingehen, denn wie willst du sonst deinen geplanten Flug antreten.

Lies mal das hier:

32. Luftbeförderungsvertrag/Abflugverschiebung/Schadensersatz
§§ 631, 361, 325 a.F. BGB, WA
1. Wird der Abflug bei einer Luftreise (Fixgeschäft) um mehr als sieben Stunden verschoben, dann besteht für einen Reisenden ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
2. Der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung erfaßt auch die Taxikosten Flughafen – Heimatort ungeachtet einer dies ausschliessenden Regelung in den AGB des Luftfrachtführers, denn diese sind nicht Vertragsinhalt geworden, wenn auf sie nur mit dem Vermer „gem. den Vertragsbedingungen“ auf dem Flugschein hingewiesen worden ist.
AG Düsseldorf, Urt. vom 3. 7. 2001 – 52 C 93/01, NJW-RR 2002, 561



von Vielflieger am 27.12.2005 10:56
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