Wenn man einem Unister Flugbuchungsportal einen nicht stornierbaren Flug bucht und dieser Flug aber aufgrund eines technischen Defekts und Wetter abstürzt, hat man das Anrecht auf die vollständige Erstattung des Flugpreises?
Gilt eine mögliche rechtliche Beurteilung auch in Slowenien?
-- Editier von vundaal76 am 14.07.2016 20:01
Flugbuchung bei Unister: Rückerstattung bei Flugzeugabsturz
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitat:dieser Flug aber aufgrund eines technischen Defekts und Wetter abstürzt, hat man das Anrecht auf die vollständige Erstattung des Flugpreises?
Eher die Erben ...
Zitat:Gilt eine mögliche rechtliche Beurteilung auch in Slowenien?
Möglicherweise ja.
Hallo,
ich verstehe nicht was Sie meinen, etwa: Wenn Sie einen Flug gebucht haben und die fuer den Flug vogesehene Maschine stuerzt auf einen anderen Flug ab. Dann koennen Sie selbstverstaendlich nicht ohne weiteres vom gebuchten Flug zuruecktreten, warum auch???? Die Fluggesellschaft wird eine Ersatzmaschine stellen.
Oder meinen Sie etwa, dass an Bord der Maschine von Venedig nach Leipzig, die in Slowenien verunfallte, ein Angehoeriger von Ihnen sass und Sie nun den Flugpreis erstattet bekommen wollen???? Das allerdings waere sehr makaber, ein solcher Gedankengang!!!! Ihnen aber mit Ihrer Prozesswut traue ich soetwas natuerlich zu.
Viele Gruesse
bernardoselva
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Das allerdings waere sehr makaber, ein solcher Gedankengang!!!!
Das Erben/Hinterbliebene durchaus einen Anspruch auf Schadenersatz haben ist doch normal?
Der kann dann sogar höher sein als der Ticketpreis.
Zitat......Das Erben/Hinterbliebene durchaus einen Anspruch auf Schadenersatz haben ist doch normal?...... :
Da rennt man aber bestimmt nicht dem Flugpreis hinterher!! Denn da wird eine Unfallversicherung existieren, das ist internationale Pflicht!!!!
Viele Gruesse
bernardoselva
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/unister-was-geschah-auf-der-letzten-reise-von-thomas-wagner-a-1103867.html
Da kann man nur den Kopf schütteln.
Unister war ja schon immer bekannt für - sagen wir mal "kreative Strategien".
Aber das der auf den den alten Währungstauschtrick reinfällt ...
Zitat......Da kann man nur den Kopf schütteln....... :
Und inwiefern tangiert dieser Spiegel-Artikel eine rechtliche Situation, die hier zu diskutieren waere.
Vundaal und Harry van Sell auf dem Weg in die Gossenniederungen der Boulevardpresse. Sensationsluestern wie man besser nicht sein kann!!
Viele Gruesse
bernardoselva
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