Flugbuchung bei Unister: Rückerstattung bei Flugzeugabsturz

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
vundaal76
Status:
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(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)
Flugbuchung bei Unister: Rückerstattung bei Flugzeugabsturz

Wenn man einem Unister Flugbuchungsportal einen nicht stornierbaren Flug bucht und dieser Flug aber aufgrund eines technischen Defekts und Wetter abstürzt, hat man das Anrecht auf die vollständige Erstattung des Flugpreises?
Gilt eine mögliche rechtliche Beurteilung auch in Slowenien?

-- Editier von vundaal76 am 14.07.2016 20:01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
dieser Flug aber aufgrund eines technischen Defekts und Wetter abstürzt, hat man das Anrecht auf die vollständige Erstattung des Flugpreises?

Eher die Erben ...



Zitat:
Gilt eine mögliche rechtliche Beurteilung auch in Slowenien?

Möglicherweise ja.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe nicht was Sie meinen, etwa: Wenn Sie einen Flug gebucht haben und die fuer den Flug vogesehene Maschine stuerzt auf einen anderen Flug ab. Dann koennen Sie selbstverstaendlich nicht ohne weiteres vom gebuchten Flug zuruecktreten, warum auch???? Die Fluggesellschaft wird eine Ersatzmaschine stellen.

Oder meinen Sie etwa, dass an Bord der Maschine von Venedig nach Leipzig, die in Slowenien verunfallte, ein Angehoeriger von Ihnen sass und Sie nun den Flugpreis erstattet bekommen wollen???? Das allerdings waere sehr makaber, ein solcher Gedankengang!!!! Ihnen aber mit Ihrer Prozesswut traue ich soetwas natuerlich zu.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Das allerdings waere sehr makaber, ein solcher Gedankengang!!!!

Das Erben/Hinterbliebene durchaus einen Anspruch auf Schadenersatz haben ist doch normal?
Der kann dann sogar höher sein als der Ticketpreis.



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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
......Das Erben/Hinterbliebene durchaus einen Anspruch auf Schadenersatz haben ist doch normal?......

Da rennt man aber bestimmt nicht dem Flugpreis hinterher!! Denn da wird eine Unfallversicherung existieren, das ist internationale Pflicht!!!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/unister-was-geschah-auf-der-letzten-reise-von-thomas-wagner-a-1103867.html

Da kann man nur den Kopf schütteln.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Unister war ja schon immer bekannt für - sagen wir mal "kreative Strategien".


Aber das der auf den den alten Währungstauschtrick reinfällt ...



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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......Da kann man nur den Kopf schütteln.......

Und inwiefern tangiert dieser Spiegel-Artikel eine rechtliche Situation, die hier zu diskutieren waere.

Vundaal und Harry van Sell auf dem Weg in die Gossenniederungen der Boulevardpresse. Sensationsluestern wie man besser nicht sein kann!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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