Flugausfall und Verspätungen bei Airberlin und TUIFly - Anspruch auf Schadensersatz

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Die angekündigten Maßnahmen bei Airberlin und TUIFly führten zu Flugausfällen und Verspätungen wegen massenhafter Krankmeldungen des Personals. Welche Ansprüche haben betroffene Passagiere?

Nach Bekanntgabe der Umstrukturierungsmaßnahmen und Kündigungswelle bei TUIfly und Airberlin kam es zu vielen Krankmeldungen des Personals mit der Folge, dass eine Vielzahl von Flügen ausfielen oder große Verspätungen hatten.

Inzwischen läuft der Flugbetrieb nach Angaben von TUIfly und Airberlin wieder normal. Es ist jedoch abzusehen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft immer wieder einmal zu solchen Komplikationen kommen wird.

Sascha  Kugler
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Was haben Sie als betroffener Passagier für Rechte, wenn Ihr Flieger Verspätung hat oder gestrichen wird?

Grundsätzlich besteht aus der Fluggastverordnung ein Anspruch auf Schadensersatz.

Die Rechte der Flugreisenden sind in der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU Verordnung 261/2004) geregelt.

Die Verordnung regelt, welche Leistungen Fluggesellschaften gegenüber ihren Passagieren zu erbringen haben, wenn es zu einer Flugverspätung oder zu einem Flugausfall kommt. Neben Versorgungsleistungen wie kostenlosen Getränken, Snacks oder auch Unterkünften können Fluggäste von den Airlines unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung verlangen.

Die Fluggastrechteverordnung findet auf alle Flüge Anwendung, die in der EU starten, unabhängig vom Sitz der verantwortlichen Fluggesellschaft. Weiter greift sie bei allen in der EU landenden Flügen aus Drittstaaten, vorausgesetzt die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU.

Airline ist für Personalausfall verantwortlich

Der von der Flugverspätung oder vom Flugausfall betroffene Passagier hat einen Anspruch auf Entschädigungszahlung durch die Airline, wenn diese für die Verspätung selbst verantwortlich ist. Dies ist in der Regel bei technischen Defekten oder aber auch wie in den jetzigen Fällen bei Ausfall des Personals durch Krankheit der Fall. Bisher handelt es sich um keinen öffentlich verkündeten Streik der Mitarbeiter, sondern lediglich um eine Vielzahl von Krankmeldungen.

Rechtlich werden Verspätungen über drei Stunden momentan einem Flugausfall gleichgestellt.

Reisenden steht bis zu 600 Euro Entschädigung zu

Bei einer Annullierung des Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden können vom betroffenen Fluggast folgende pauschale Schadensersatzzahlungen gefordert werden.

  1. Ab einer Verspätung von drei Stunden besteht für Flüge, die 3.500 Kilometer oder länger sind, ein Anspruch auf Entschädigungszahlung aus Schadensersatz in Höhe von 600 Euro.
  2. Für dreistündige Verzögerungen von Flügen mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern werden für die Fluggesellschaft 400 Euro fällig.
  3. Liegt die Länge des Fluges darunter, ergibt sich ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von 250 EURO.

Passagiere sollten Entschädigung einfordern

Sie müssen Flugverspätungen und Flugausfälle von TUIfly und Airberlin in den letzten Tagen nicht anstandslos hinnehmen, sondern können sich auf Ihre Rechte berufen. Sollte TUifly oder Airberlin die Zahlung einer Entschädigungsleistung verweigern, sollten Sie einen auf die Rechtsmaterie Fluggastrechte spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren und diesen mit der Geltendmachung Ihre Ansprüche beauftragen.

Alternativ können sich betroffene Passagiere an verschiedene Plattformen wie z.B. www.euflieger.de wenden, die bei Ausfall oder Verspätung eines Fluges eine Sofortentschädigung an die betroffenen Passagiere zahlen.

Sascha Kugler
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