Flugannulierung Januar

4. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
die7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Flugannulierung Januar

Vor 2 Wochen haben wir einen Flug gebucht (kann/soll ich airline nennen?)um meine 88jährige Mutter, die zu unserer Hochzeit ins Ausland kommt, wieder nach Hause zu bringen. Hochzeit: 11.1.2015, Rückflugtermin: 17.1.2015 nonstop. Jetzt wurden alle Flüge vom 17.1. - 10.2. annuliert, danach gibt es wohl die Verbindung wieder, ebenso seit November wöchentlich. Aufgrund der schlechten Verbindungen gibt es zwar Ausweichmöglichkeiten, die aber statt der gebuchten 4 Std Reisezeit wesentlich länger sind, heißt, Flugpreis, der ca doppelt so teuer ist wie der jetzt annulierte bedeutet zwischen 20 u. 26 Std Flugzeit incl Zwischenstopps. Es gibt also eine einzige Variante zur Auswahl von Fluggesellschaften der Allianz mit ca 6,5 Std. FLugzeit allerdings unerschwinglich teuer. Wie kommt die alte Dame wieder nach Hause?? Bei solchen Summen ist es nicht möglich in Vorleistung zu treten und nicht zu wissen, ob das Geld jemals erstattet wird. In einer 1. Antwort lehnt die Fluggesellschaft einen Ersatzflug mit einer anderen airline grundsätzlich ab. Gehe davon aus, dass der Ersatzflug innerhalb der Allianz für die eigentliche airline extrem kostengünstiger oder auch umsonst wäre. Der gebuchte Rückflug mit Rücksicht auf die Bedürfnisse eines so alten Menschen ca 100 Euro gekostet, Ersatz ca 800 E.!! Kann sie nicht bezahlen.
Was tun?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

es waere wichtig zu wissen, welche Strecke denn geflogen werden soll und ob es sich bei der Fluggesellschaft um eine in der EU registrierte Fluggesellschaft handelt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
In einer 1. Antwort lehnt die Fluggesellschaft einen Ersatzflug mit einer anderen airline grundsätzlich ab.


d.h. diese Aussage liegt schriftlich vor?

quote:
Der gebuchte Rückflug mit Rücksicht auf die Bedürfnisse eines so alten Menschen ca 100 Euro gekostet, Ersatz ca 800 E.!! Kann sie nicht bezahlen.


quote:
die aber statt der gebuchten 4 Std Reisezeit wesentlich länger sind,


Ich gehe mal davon aus, wir reden von einer innereuropäischen Strecke?


quote:
Hochzeit: 11.1.2015, Rückflugtermin: 17.1.2015 nonstop.


Das ist nicht unbedingt die absolute Hochsaison.
Da müsste es günstigere Verbindungen geben.

quote:
Es gibt also eine einzige Variante zur Auswahl von Fluggesellschaften der Allianz mit ca 6,5 Std. FLugzeit allerdings unerschwinglich teuer.


Warum muss der Flug mit einer Fluggesellschaft aus der gleichen Allianz stattfinden.
Die Fluggesellschaft weigert sich doch generell kostenfrei umzubuchen.

quote:
Gehe davon aus, dass der Ersatzflug innerhalb der Allianz für die eigentliche airline extrem kostengünstiger oder auch umsonst wäre.


Germanwings wird es damit nicht sein, denn Germanwings ist kein Teil einer Allianz (z.B. Star Alliance).


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
die7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Sorry für die verspätete Antwort, aber der mail- u. Telefonverkehr mit Germanwings glüht seit 2 Tagen.
Zu den Fragen oben: Es handelt sich um einen Germanwingsflug von Larnaca nach Köln. Die Ablehnung eines Erstzfluges über eine andere airline so wie alles andere habe ich schriftlich. Es gibt KEINE zeitlich akzeptablen Erstzflüge ausser dem vom mir genannten. Eine einzige andere Direktverbindung geht Mo u. Fr. vormittgs nach Frankfurt, ist aber für den Abholer, der aus Köln kommt nicht machbar (200km plus Notwendigkeit einen ganzen Urlaubstag nehmen zu müssen)
Mein gewünschter Ersatzflug geht nach Wien mit OS, dann mit Germanwings selbst nach kurzem Zwischenstopp nach Köln.
Warte gerade auf eine entscheidende Antwort von Germanwings!

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-- Editiert die7 am 06.11.2014 09:44

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Gehe davon aus, dass der Ersatzflug innerhalb der Allianz für die eigentliche airline extrem kostengünstiger oder auch umsonst wäre.

quote:
Germanwings wird es damit nicht sein, denn Germanwings ist kein Teil einer Allianz (z.B. Star Alliance).


quote:
Zu den Fragen oben: Es handelt sich um einen Germanwingsflug von Larnaca nach Köln.


Wollten Sie mich absichtlich auf eine falsche Fährte locken? Ich finde das ein wenig unverschämt.

Germanwings ist kein Teil einer Allianz - weder mit Lufthansa, noch mit Austrian. Woher haben Sie diesen Blödsinn?

Wenn ich mal die Flugpreise von Duesseldorf nach Larnaca (Hin am 11.01) und zurück am 18.01 anschaue, dann sehe ich bei Lufthansa Preise von etwa EUR 280 und einer Reisezeit von ca. 6h pro Strecke (mit Umstieg in München).

Woher Ihre 26h Reisezeiten und EUR 800 Flugkosten kommen, weiss ich nicht.

Wenn Germanwings schriftlich die Umbuchung ablehnt, ist eine Ersatzbuchung möglich. Hinterher kann man diese Kosten bei Germanwings einklagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
die7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Also 1. ist Germanwings eine Tochter der Lufthansa, sorry aber deswegen hatten wir ursprünglich auf einen Ersatz über Lufthansa nchgedacht. Lufthansa gehört zur Allianz, daher war mir das mit Germanwings nicht so klar. Im übrigen (wie oben erklärt geht es NUR um den Rückflug (erst lesen, dann meckern oder besserwissen). Die Frau ist schon hier auf Zypern!
Also wenn ich bei Lufthansa Hinflug 17.1. Larnaca-Düsseldorf eingebe kommen Preise ab 687,92E , Larnaca-Köln ab 776,41 €
Kenne mich zwar mit einigen Fluggesellschaftspezialitäen nicht so aus, bin aber nicht blöd.
Ausserdem war doch zu lesen, dass die alte Dame NICHT einen solchen Betrag vorlegen kann ohne zu wissen ob überhaupt und wenn ja wann sie es zuückbekommt.
Daher nützt mir Ihr letzter 'Tipp' garnichts! (Erst lesen, dann......)Wenn's so einfach wäre.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ausserdem war doch zu lesen, dass die alte Dame NICHT einen solchen Betrag vorlegen kann ohne zu wissen ob überhaupt und wenn ja wann sie es zuückbekommt. <hr size=1 noshade>

Da sie das bei weiterer Weigerung der Fluggesellschft erst wissen wird, wenn das ein Richter entschieden hat, blieben realistisch gesehen die folgenden Alternativen
1. zuhause bleiben
2. jemand anderes streckt vor
3. man nimmt einen anderen Flug (z.B. Aegean Airlines, 7:30h Reisezeit, ca 110 EUR)
4. erstmal auf Zypern bleiben

Denn es ist kaum zu erwarten, das diesbezüglich eine gerichtliche Entscheidung so zeitnah erfolgen wird.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
die7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

zu1. : ist schon hier!
zu2. : für wie lange oder ganz geschenkt?
zu3. : Abflug 5.30Uhr heißt komplett fehlende Nacht für 88jährige Frau, da wir schon spätestens um 2.30 nachts losmüssten, dann 2x umsteigen...7,5 Std Reise plus weitere Rückfahrt nach Hause.......
zu4. : erstmal.....? ist schon hier u. hat entsprechende Artztermine etc langfristig bekommen. 2 1/2 Monate sind schon lang (Ich persönlich würde ja bleiben, aber...)
Melde mich mit der diese Woche zu erwartenden Nachricht von Germanwings. Es ist mir gelungen eine feste Ansprechpartnerin mit persönlicher email-Adresse zu 'erkämpfen', kein Autoreply mehr von den sog. Servicecentern Habe Frist von 1 Woche gesetzt mit Hinweis auf Beförderungsvertrag (Fixgeschäft) und auf spezielle Situation der Reisenden. Werde sehen.

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"Es gibt keine dummen Fragen nur dumme Antworten (Volksmund)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Also wenn ich bei Lufthansa Hinflug 17.1. Larnaca-Düsseldorf eingebe kommen Preise ab 687,92E , Larnaca-Köln ab 776,41 €


Ein ganz nichtjuristischer Tip:

Gehen Sie mal auf Kayak.de

Geben Sie Larnaca-Duesseldorf-Larnaca (Hin 17.1; zurück 24.1) ein:
Dann sehen sie Preise ab EUR 190!!!!
Lufthansa via München startet bei EUR 250!

Ein juristischer Tip:
Als Passagier ist man zur Schadensminderungspflicht angehalten. Sie würden die Erstattung der von Ihnen genannten Mondpreise nicht durchbekommen!

-- Editiert Steffen Meier am 06.11.2014 13:33

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Habe Frist von 1 Woche gesetzt mit Hinweis auf Beförderungsvertrag (Fixgeschäft) und auf spezielle Situation der Reisenden.....

Die Fluggesellschaft wird sich auf die Position der EU-Fluggastrechte 261/2004 zurueckziehen.

Hier heisst es im Artikel 5, 1, c, dass die Fluggesellschaft Ruecktrittsrechte hat und keine Ausgleichszahlungen vornehmen muss, wenn sie die Fluege mehr als zwei Wochen vor Abflug streicht. Das ist hier der Fall.

Die Fluggesellschaft muss allerdings nach dem gleichen Artikel unter Punkt 2 bei Annullierungen Alternativfluege anbieten. Darauf sollten Sie bestehen.

Befoerderungsvertrag hin - Befoerderungsvertrag her. Es ist schwierig die Fluggesellschaft in die Pflicht zu nehmen, wenn deren Opfergrenze ueberschritten wird. Und das wird letztendlich ein Richter entscheiden.
quote:
.....Eine einzige andere Direktverbindung geht Mo u. Fr. vormittgs nach Frankfurt, ist aber für den Abholer, der aus Köln kommt nicht machbar.....

Fluggesellschaften verkaufen Leistungen zu einem Flughafen und nicht bis vor die Haustuer, zumindest nicht in der von Ihnen gebuchten Klasse.
Zitat:
.....u. hat entsprechende Artztermine etc langfristig bekommen. 2 1/2 Monate sind schon lang (Ich persönlich würde ja bleiben, aber.....

.....das interessiert nicht. Persoenliche Terminplanung ist Sache des Reisenden.

An Ihrer Stelle wuerde ich die Fluggesellschaft nochmals schriftlich kontaktieren, und auf Erfuellung nach Artikel 5, 2 EU-Fluggastverordnung 261/2004 bestehen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 06.11.2014 15:05

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>zu2. : für wie lange oder ganz geschenkt? <hr size=1 noshade>

Das entscheidet der "Vorstrecker" bzw. hängt davon ab, wie erfolgreich man vor Gericht wäre.



quote:<hr size=1 noshade>Es ist mir gelungen eine feste Ansprechpartnerin mit persönlicher email-Adresse zu 'erkämpfen', kein Autoreply mehr von den sog. Servicecentern <hr size=1 noshade>

Das ist schon mal sehr gut
Die Tipps von den Vorrednern würde ich ins nächste Schreiben einflechten, das sollte dann per Einschreiben rausgehen.



quote:<hr size=1 noshade>Habe Frist von 1 Woche gesetzt <hr size=1 noshade>

1 Woche dürfte zu kurz sein.
Eine angemessene Frist beträgt 14 Tage und sollte nach Datum gesetzt sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

quote:
Geben Sie Larnaca-Duesseldorf-Larnaca (Hin 17.1; zurück 24.1) ein:
Dann sehen sie Preise ab EUR 190!!!!
Lufthansa via München startet bei EUR 250!


ganz gefährlicher Tipp.
Denn wenn man nie vorhat den Rückflug anzutreten kann die Airline auch eine Nachberechnung vornehmen. Nachdem entsprechende Passagen in den Airline AGBs von Europäischen Gerichten mehr oder weniger Diktiert worden sind, halte ich es für ein Wagnis, darauf zu hoffen, dass wenn eine Nachberechnung erfolgt, diese wieder durch ein Gericht gekippt werden würde.

4U ist in keiner Allianz. Sie ist eine Tochter der LH.

Was so verkehrt an Frankfurt ist, erschließt sich mir nun wiederum überhaupt nicht. Ich denke mal, dass es sich einrichten lässt, dass LH die alte Dame in einen LH Zug setzt, und diese dann ganz bequem nach Siegburg oder Köln fährt.
Da sehe ich das neue Terminal in Wien schon kritischer. Vor allem, wenn dort die Wagen Fahrer weiterhin verstecken spielen.


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#12
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Nachdem entsprechende Passagen in den Airline AGBs von Europäischen Gerichten mehr oder weniger Diktiert worden sind, halte ich es für ein Wagnis, darauf zu hoffen, dass wenn eine Nachberechnung erfolgt, diese wieder durch ein Gericht gekippt werden würde.


Können Sie mir einen Fall nennen, wo eine deutsche Fluggesellschaft eine deutsche Privatperson auf Zahlung des neuberechneten Tarifs erfolgreich verklagt hat.

Den gibt es nicht.
Ich spreche hier nicht von Debit Memos.

Zudem Menschen auch mal Flüge verpassen können (gerade wenn die Bahn mal wieder streikt). Dass der Fluggast neben beim verfallenen Ticket noch mehrere hunderte Eure "Vertragsstrafe" zahlen muss, ist in meinen Augen rechtlich nicht durchsetzbar.


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#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Dass der Fluggast neben beim verfallenen Ticket noch mehrere hunderte Eure "Vertragsstrafe" zahlen muss, ist in meinen Augen rechtlich nicht durchsetzbar.....

Wieso Vertragsstrafe zahlen??? Es wird lediglich der Tarif so erhoben, wie er fuer den aktuellen Befoerderungsstand zu zahlen waere.

Wuerde das rechtlich angreifbar sein, dann haetten die Verbraucherschuetzer laengst Theater gemacht.
quote:
.....Können Sie mir einen Fall nennen, wo eine deutsche Fluggesellschaft eine deutsche Privatperson auf Zahlung des neuberechneten Tarifs erfolgreich verklagt hat.....

Neee, da ist mir nichts bekannt. Liegt wahrscheinlich daran, dass das Grundsatzurteil noch relativ jung ist und es noch keine strittigen Faelle gegeben hat.

Laesst der Reisende z.B. den Hinflug verfallen, wird die Airline beim check-in beim Rueckflug direkt kassieren, ansonsten wird die Befoerderung verweigert. Irgendwo sitzt die Airline wahrscheinlich oefter am laengeren Hebel als der Reisende.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also habe jetzt schon einige Kunden, denen beim nichtantreten des Rückfluges eine Nachberechnung direkt von der CC gebucht worden ist.
Was diese Kunden bisher eint, ist das die Airline Kenntnis darüber hatte, dass sich diese Personen nicht in der Nähe des Rückflughafens befunden haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Laesst der Reisende z.B. den Hinflug verfallen, wird die Airline beim check-in beim Rueckflug direkt kassieren, ansonsten wird die Befoerderung verweigert. Irgendwo sitzt die Airline wahrscheinlich oefter am laengeren Hebel als der Reisende.


Die Airline kann einem Reisenden schlecht die Rückreise verweigern, wenn der Reisende sowieso den Rückflug nicht antreten will.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Also habe jetzt schon einige Kunden, denen beim nichtantreten des Rückfluges eine Nachberechnung direkt von der CC gebucht worden ist.


Bei Privatkunden!
Ich glaube diese Story nicht.
Da für die Nachberechnung keine Autorisierung seitens des Fluggastes vorliegt, kann der Fluggast diese Abbuchung umgehend über einen Chargeback zurückbuchen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Die Airline kann einem Reisenden schlecht die Rückreise verweigern, wenn der Reisende sowieso den Rückflug nicht antreten will.....

Ausgesprochen sinnvolle Entgegnung. Sie sollten sich meine Mutmassung mal richtig durchlesen, das hilft vielleicht....
quote:
.....kann der Fluggast diese Abbuchung umgehend über einen Chargeback zurückbuchen lassen.....

Jepp, Ihr Lieblingsspruch - der nie funktioniert.
Der Reisende ermaechtigt die Airline zur Erhebung des Flugpreises durch Belastung seiner Kreditkarte. Bucht der Fluggast um, aendert sich der Tarif, und die Airline kann nachbelasten, was rechtens waere. Laesst also der Fluggast z.B. ein Flugsegment verfallen, loest das eine Neuberechnung aus, da sich der Tarif aendert.

Die Bank wird sich also hueten ein Chargeback vorzunehmen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Bucht der Fluggast um, aendert sich der Tarif, und die Airline kann nachbelasten, was rechtens waere. Laesst also der Fluggast z.B. ein Flugsegment verfallen, loest das eine Neuberechnung aus, da sich der Tarif aendert.
Die Bank wird sich also hueten ein Chargeback vorzunehmen.


Die Bank interessiert sich nicht für die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Fluggast und der Fluggesellschaft.
Eine Abbuchung per Kreditkarte ist nur möglich, wenn der Karteninhaber den Fluggesellschaft autorisiert hat, einen Betrag X von der Karte abzubuchen.
Wenn diese Autorisierung nicht vorliegt, dann muss die Bank auf Antrag vom Karteninhaber den Betrag zurückbuchen.
Sie können sich dazu gerne die recht ausführlichen Chargeback-Bedingungen von MasterCard und Visa gerne durchlesen.


quote:
.....Die Airline kann einem Reisenden schlecht die Rückreise verweigern, wenn der Reisende sowieso den Rückflug nicht antreten will.....

Ausgesprochen sinnvolle Entgegnung. Sie sollten sich meine Mutmassung mal richtig durchlesen, das hilft vielleicht....


Es geht nicht darum, dass der Fluggast den Hinflug, sondern den Rückflug verfallen lässt.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Es geht nicht darum, dass der Fluggast den Hinflug, sondern den Rückflug verfallen lässt.


Sie muessen die Realitaet nicht mit meinem Konstrukt zu der von Ihnen gestellten Behauptung, dass der Fluggast neben beim verfallenen Ticket noch mehrere hunderte Eure "Vertragsstrafe" zahlen muss, ist in meinen Augen rechtlich nicht durchsetzbar. verwischen.

Wenn Sie behaupten, dass die alte Damen den Rueckflug verfallen lassen moechte ist das natuerlich voelliger Bloedsinn. Die Dame moechte ja fliegen, aber die Fluggesellschaft hat die Fluege gestrichen. Darum ging es und um nichts anderes!!!


Viele Gruesse
bernardoselva




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#20
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Germanwings hat den Rückflug Larnaca - Köln am 17.1 annulliert.

Mein Vorschlag war es nun, Larnaca - Düsseldorg - Larnaca (Hin 17.1, zurück 24.1) zu buchen.
Den Flug am 24.1 hätte man verfallen lassen können.

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#21
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Mein Vorschlag war es nun, Larnaca - Düsseldorg - Larnaca (Hin 17.1, zurück 24.1) zu buchen.
Den Flug am 24.1 hätte man verfallen lassen können.


Was wuerde denn das fuer einen Sinn machen? Es gibt am 17.01. einen Flug mit Aegean von LCA nach DUS via ATH zum Preis von rd. 115,00 Euro.
Warum soll man denn da LCA-DUS-LCA buchen und DUS-LCA verfallen lassen?? Haben Sie noch weitere Spaesschen drauf?


Viele Gruesse
bernardoselva

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#22
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Das Kontingent gab es bei meiner Suche vor 5 Tagen nicht.


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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
die7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

um die Sache abzuschließen: Germanwings hat den Ersatzflug übernommen! Nach der Zusage bin ich durch Zufall doch noch auf eine nonstop-Verbindung von Paphos nch Köln gestossen,
die günstiger ist. Jetzt haben wir diese plus 100 Euro quasi Entschädigung für die 'Unannehmlichkeiten'.
Bin einfch stur geblieben u. nachdem ich eine persönliche Ansprechpartnerin 'erkämpft' hatte, die mich sogar hier auf Zypern angerufen hat, sind wir zu dieser Einigung gekommen.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Glückwunsch.


Meist werden die Fluglinien erst aktiv wenns mit Anwalt und Gericht losgeht ...





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1x Hilfreiche Antwort

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