Flug annulliert - Umbuchung auf eine andere Airline

24. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Shanta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Flug annulliert - Umbuchung auf eine andere Airline

Hallo zusammen,

ich habe Ende Juli Hin- & Rückflug von Köln nach Berlin/Schönefeld gebucht. Ein Tag vorher wurden dann beide Flüge annulliert. Für den Hinflug konnte man mich noch auf einen Flug nach Berlin/Tegel umbuchen und für den Rückflug waren alle Flüge der Fluggesellschaft von Berlin/Tegel nach Köln ausgebucht (von Berlin/Schönefeld alle storniert). An der Hotline wurde mir gesagt, dass man mich am Flughafen auf eine andere Airline umbuchen kann. Am Flughafen wurde mir dann gesagt, dass ich erst für die Flüge bei der anderen Airline in Vorkasse treten müsste und das Geld von der Fluggesellschaft zurückbekommen würde. Mir schien das nicht ganz normal zu sein. Letztendlich bin ich mit der Bahn zurückgefahren. Meine Frage dazu, muss die Fluggesellschaft mich laut Fluggastrecht (EU-Verordnung 261/2004) auf eine andere Airline umbuchen, wenn ich das möchte? Ich würde mich dabei auf die Passage des Fluggastrechtes, dass man Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug zum Zielort hat, beziehen. Jedoch weiß ich nicht ob das allgemein gilt oder nur für einen Flug der gebuchten Airline.

Zitat:
Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:

Erstattung des Ticketpreises
kostenlosen Rückflug zum Abflugort
anderweitige Beförderung zum Zielort
kostenlose Versorgung und, falls dringend notwendig, eine Hotelübernachtung



Bei der anderen Airline waren an dem Tag auch noch genügend Plätze frei.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!

-- Editier von Shanta am 24.08.2016 12:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

zunaechst einmal haben Sie schon fuer den Hinflug einen Anspruch auf die in der EU-Fluggast-VO 261/2004 genannte Ausgleichszahlung von Euro 250,00 je Ticket, wenn die Tatbestaende nach Artikel 5, 1 c, iii nicht zutreffen.

Zitat:
......Ich würde mich dabei auf die Passage des Fluggastrechtes, dass man Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug zum Zielort hat, beziehen. Jedoch weiß ich nicht ob das allgemein gilt oder nur für einen Flug der gebuchten Airline......

Da streiten sich die Geister. Gerade ein Berliner Gericht hat geurteilt, dass die Airline nicht verpflichtet ist Fluege anderer Airlines anzubieten, wenn sie selbst nicht ueber Kapazitaeten verfuegt. Siehe hier unter Punkt 17: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE531702011&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Fuer die Rueckfahrt hat auf jeden Fall die Fluggesellschaft Ihnen das Bahnticket zu erstatten und ebenfalls eine Ausgleichszahlung nach den Bestimmungen der VO zu leisten.

Stellen Sie Ihre Forderungen an die Fluggesellschaft und rechnen Sie damit, dass man unter fadenscheinigste Argumente versuchen wird die Ausgleichszahlungen zu verweigern. Da muessen Sie standhaft bleiben und letztendlich werden Sie wahrscheinlich um eine Schlichtung bei der SOEP (www.soep-online.de) nicht umhin kommen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shanta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, ich werde mir das Gerichtsurteil später genauer durchlesen. Für den Hinflug habe ich leider keinen Anspruch, da ich zeitgleich in Berlin/Tegel ankam und von dort direkt ins Hotel bin. Den Anspruch für den Rückflug habe ich bereits bei EUClaim eingereicht, da ich nicht wirklich Lust habe mich groß mit der Fluggesellschaft auseinanderzusetzen.

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