Guten Abend,
eigentlich wollte ich heute von Stuttgart nach Berlin fliegen.
Abflugzeit war 10.15 Uhr. Um 9 habe ich eingecheckt. Kurz vor Abflug hieß es, Verspätung aufgrund technischer Probleme.
Gegen 10.50 Uhr musste die Maschine notlanden. Grund: Fahrwerk nicht ausgefahren. Kam heute ja überall in den Nachrichten.
Aufgrund dessen sind natürlich alle Flüge ausgefallen. Nach etwa sechs Stunden hatten wir dann unser Gepäck wieder und konnten wieder nach Hause fahren. Umbuchungen waren laut Lufthansa nicht möglich. Zug wäre ebenfalls nicht rechtzeitig in Berlin gewesen (6 Std Fahrzeit).
Ich sollte eigentlich um 13.30 Uhr in Berlin bei einem Seminar sein, welches sich über zwei Tage erstreckt hätte. Dies war mit der Annulierung hinfällig. Den ersten Tag hätte ich komplett verpasst und am zweiten Tag hätte ich inhaltlich nicht mehr einsteigen können.
Die nette Dame an der Lufthansa Hotline sagte, dass sie den Rückflug stornieren würde, ich aber die Bearbeitungsgebühr zahlen müsse.
Meine Frage nun hierzu: Wer bezahlt die Unkosten, die normal vom Seminarsveranstalter bezahlt werden: Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen 340 km, Parkgebühren, Übernachtungskosten, Telefongebühren zur 01805-Hotline.
Steht mir bzw uns eine Entschädigung zu?
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-- Editiert am 14.09.2009 21:54
Flug annuliert
14. September 2009
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Frage vom 14. September 2009 | 21:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug annuliert
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2009 | 20:46
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Generell nein.
Die Lufthansa ist in diesem Fall eigentlich dazu verpflichtet, den Gesamtbetrag der Reise zu Erstatten. Ohne Gebühr, versteht sich.
Sonstige Auslagen sollten per Post oder eMail eingereicht werden, aber eine Garantie auf eine Entschädigung ist nicht gegeben.
Kleiner Tip:
www.reiseschiedstelle.de
Da können solche Vorfälle eingereicht werden, und man kann sich beraten lassen.
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#2
Antwort vom 27. Oktober 2009 | 19:25
Von
Status: Schüler (400 Beiträge, 248x hilfreich)
Die Dame von LH ist ja genial ...
"Wir bieten Ihnen zwar nicht wie verprochen Ihren Hinflug, dafür dürfen Sie dann aber den Rückflug stornieren."
Und jetzt?
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