Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Flugänderungen und Flughafenänderungen

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

2256 Aufrufe

Flugänderungen und Flughafenänderungen

Verheerte Forumsmitglieder ,

ich habe folgende Problem meine Reise hat sich bis heute von ursprünglichen Flughafen geändert und jetzt müssen wir ca 90 KM zu dem anderen Flughafen mit der Bahn hinreisen wir haben 2 Kinder Sohnemann ist 9 Jahre und die Tochter ist 4 und heute bekommen wir nen Mail : Wichtig es hat noch mal eine Änderung gegeben jetzt müssen/sollen wir eine stunde eher im Flughafen sein wie geplant das Flugzeug fliegt nicht wie geplant nach XY Land sondern wir müssen in Berlin Stoppen und mehrere Passagiere mit ins Bord nehmen !!
Meine Frau und ich wissen wirklich welche rechte wir haben und was wir dagegen machen können? Am liebsten wurden wir die Reise stornieren ursprünglich Reisedauer 4 Std und jetzt müssen wir 7-8 Std im Flieger bleiben.
Ich /wir wären dankbar auf eueren kompetenten Antworten.



-----------------
"freundlich aber bestimmt"


von emal2212 am 13.05.2010 15:02
Status: Junior (63 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Flugänderungen und Flughafenänderungen
Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihnen um eine Pauschalreise handelt. Dann haetten Sie zu dem Zeitpunkt, als man den Abflughafen wechselte, das Recht gehabt, kostenlos vom Reisevertrag zurueckzutreten. Das haben Sie offensichtlich unterlassen, und somit wurde diese Aenderung Bestandteil des Reisevertrages.

Anrecht auf einen Nonstopflug haben Sie nur dann, wenn der Flug auch als Nonstopflug angeboten wurde, ansonsten kann es durchaus vorkommen, dass aus wirtschaftlichen Gruenden ein Zwischenstopp erfolgt, so wie bei Ihnen ein Zwischenstopp in Berlin. Das ist kein Reisemangel.

Auch Aenderungen der Flugzeiten sind moeglich, da der erste und letzte Tag der Reise immer als Tage der Hin- bzw. Rueckreise gelten. Deshalb sind angegebene Flugzeiten in der Ausschreibung / Reisebestaetigung immer unverbindlich.

Deswegen werden Sie nicht ohne Gebuehren vom Reisevertrag zuruecktreten koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"


von bernardoselva am 14.05.2010 09:34
Status: Unsterblich (1050 Beiträge)
Userwertung:  3,1  (von 44 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Flugänderungen und Flughafenänderungen
Ich habe heute Morgen versucht die Unternehmen zu sprechen leider ist die Leitung immer wieder belegt und das kostet nicht nur die zeit sondern auch richtig Geld.
Wir haben nur noch Dreitagen vor uns ich sehe wenig schanzen vor uns eine Entschädigung zu bekommen!
Ich/wir bedanken uns für ihre kompetente Antwort.


-----------------
"freundlich aber bestimmt"


von emal2212 am 14.05.2010 11:46
Status: Junior (63 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online