>Flugänderungen und Flughafenänderungen
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihnen um eine Pauschalreise handelt. Dann haetten Sie zu dem Zeitpunkt, als man den Abflughafen wechselte, das Recht gehabt, kostenlos vom Reisevertrag zurueckzutreten. Das haben Sie offensichtlich unterlassen, und somit wurde diese Aenderung Bestandteil des Reisevertrages.
Anrecht auf einen Nonstopflug haben Sie nur dann, wenn der Flug auch als Nonstopflug angeboten wurde, ansonsten kann es durchaus vorkommen, dass aus wirtschaftlichen Gruenden ein Zwischenstopp erfolgt, so wie bei Ihnen ein Zwischenstopp in Berlin. Das ist kein Reisemangel.
Auch Aenderungen der Flugzeiten sind moeglich, da der erste und letzte Tag der Reise immer als Tage der Hin- bzw. Rueckreise gelten. Deshalb sind angegebene Flugzeiten in der Ausschreibung / Reisebestaetigung immer unverbindlich.
Deswegen werden Sie nicht ohne Gebuehren vom Reisevertrag zuruecktreten koennen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
von bernardoselva am 14.05.2010 09:34
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