Hallo,
mal angenommen, ich buche eine Pauschalreise z.B. in die Türkei, kann den Hinflug aber nicht antreten und Reise
daher auf eigene Kosten in die Türkei und komme am selben Tag an, als wenn ich mit dem gebuchten Flug des Veranstalters angekommen wäre. Daß ich den Flug nicht nehmen kann und einen anderen Flug auf eigene Kosten nehme, würde ich dem Veranstalter natürlich vorher mitteilen, so daß ich nicht ausgerufen werden müsste etc., weil man denkt, ich komme vielleicht noch.
Gäbe es dann irgendwelche negativen Konsequenzen für mich, also könnte das Hotel mir z.B. das gebuchte Zimmer verweigern o.ä., weil ich nicht mit dem gebuchten Flug des Veranstalters gekommen bin, oder irgendetwas anderes, was mir im Moment nicht einfällt?
Es geht mir dabei NICHT darum, vom Veranstalter Geld zurückzubekommen o.ä., der bekommt natürlich den vollen Preis von mir bezahlt wie gebucht.
Und ändert sich irgendetwas, wenn ich den Rückflug- auch hier wieder mit vorheriger Ankündigung- ebenfalls nicht in Anspruch nehmen würde? Natürlich würde der Checkout beim Hotel so erfolgen, als ob ich den Flug nehmen würde.
Vielen Dank,
Helge
Flüge bei Pauschalreise nicht in Anspruch nehmen - sind negative Konsequenzen zu befürchten?
3. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2016 | 23:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flüge bei Pauschalreise nicht in Anspruch nehmen - sind negative Konsequenzen zu befürchten?
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2016 | 09:22
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Es ist durchaus möglich, dass einem der Rückflug verweigert oder neu kalkuliert wird, wenn man den Hinflug nicht antritt.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2016 | 11:13
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es keine Problme gibt, wenn Sie den Hinflug nicht nutzen. Voraussetzung ist natuerlich, dass Sie den Umstand dem Reiseveranstalter melden, damit dieser seine oertlichen Vertragspartner entsprechend informieren kann. Ich sehe keinen Grund, dass die restlichen Leistungen, z.B. Streichung des Rueckfluges, nicht zu erbringen waeren.
Fuer seinen Aufwand koennte der Reiseveranstalter durchaus eine ueberschaubare Bearbeitungsgebuehr verlangen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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