Flüchtlinge auf Straße abgeschoben

9. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Flüchtlinge auf Straße abgeschoben

Hallo zusammen.
Ich bin in den Niederlanden im Urlaub und habe von einer Flüchtlingsfamilie gehört, die nach Abweisung des Asylantrags nun 1 Monat Zeit haben und dann obdachlos werden. Dies ist unzumutbar, vor allem da es nun kälter wird. Ist dies wirklich erlaubt, einfach eine Familie auf die Straße setzen? Die Familie kann nicht zurück da im Land Krieg herrscht und will klagen.

Ich hatte jetzt überlegt, ob die Familie aufgrund der unzumutbaren Situation in Deutschland einen Antrag stellen darf? Ich weiß, dass es das Dublin Verfahren gibt, gibt es jedoch keinen Weg, wenn klar wird dass die Familie klagen will doch die Situation vor allem auch für die kleinen Kinder so unmöglich sein wird? Ein Recht auf Klage hat jeder und das muss einem ermöglicht werden, oder? Somit wäre die Familie gezwungen dort wegzugehen. Wenn sie nicht in den Niederlanden bleiben kann und auch nicht zurück, können sie nach Deutschland, zumindest für die Zeit der Klage? Ich hoffe jemand kann helfen mit Rat. Die Familie kann nicht zurück und sagte mir, sie würden tagsüber auf der Straße sein und nachts in ein Obdachlosenheim gehen.. Das ist hart und ich wusste nicht, dass wir in der EU so etwas haben.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Ein Recht auf Klage hat jeder und das muss einem ermöglicht werden, oder?

Wie wäre es dort in den Niederlanden einen RA zu befragen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Niederlande sind ein souveräner Staat. Wie dieser Staat seine Flüchtlinge abwickelt, geht uns nichts an, da dürfen wir uns auch nicht einmischen. Länderhopperei ist jedoch aufgrund internationaler Abkommen ausgeschlossen. Außerdem - man muss nicht alles glauben, was einem so erzählt wird.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Dir steht es selbstverständlich frei der Familie in den NL eine Unterkunft und sonstige Verpflegung zu zahlen.

Ansonsten hab ich mich im Urlaub dieses Jahr mit Holländern über dieses Problem gesprochen und er sagte ... in Holland bekommt jeder Asylbewerber gleich einen RA gestellt der auch den Asylantrag stellt und zwar mit allem drum und dran. Eine Klagemöglichkeit gegen den Bescheid gibt es dort nicht. Ich persönlich halte den Weg für gut. Und nur weil die "Flüchtlinge" bei dir auf die Tränendrüse drückten müssen deren Angaben noch lange nicht stimmen. Sie haben nun 4 Wochen Zeit ihre Rückreise zu organisieren oder der Niederländische Staat wird es für die tun.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

An alle die sagen es ist nicht wahr: Erst googlen, dann reden, dann würde man sehen dass dies wirklich gängige Praxis ist dort.
Und ich bin Student und nicht so reich dass ich anderen auch die Unterkunft zahlen könnte.

Ich dachte man habe immer ein Recht auf Klage und ein Recht auf ein Dach über dem Kopf, zumindest in der EU. Ist wohl nicht so. Und hier scheint man wohl auch nicht helfen zu wollen. Trotzdem danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Ich dachte man habe immer ein Recht auf Klage und ein Recht auf ein Dach über dem Kopf

Es geht uns nichts an, wie die Niederlande das regeln und wenn ihr Asylbegehren gerichtsfest abgelehnt wurde, dann müssen sie wieder ausreisen. Ein Wechsel nach Deutschland ist nicht möglich.
Zitat (von Afg001):
Und hier scheint man wohl auch nicht helfen zu wollen.

Dazu sind Ihre Angaben viel zu unpräzise, dazu müsste man schon etwas mehr wissen, um sinnvoll antworten zu können. Leider haben Sie nicht geschrieben aus welchen Land diese Flüchtlinge kommen, somit kann man nicht genaues dazu sagen.

Im Übrigen wird oftmals viel erzählt wenn der Tag lang ist, wenn man dann die Gelegenheit hat die Akten zu lesen, stellt sich manches ganz anders dar. Die Niederlande sind ein Rechtsstaat und bekanntermaßen äußerst liberal, deshalb glaube ich einfach nicht, dass deren Asylverfahren nicht ordnungsgemäß geprüft wurde und das ergangene Urteil nicht rechtmäßig sein könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von Afg001):
Ich dachte man habe immer ein Recht auf Klage und ein Recht auf ein Dach über dem Kopf

Es geht uns nichts an, wie die Niederlande das regeln und wenn ihr Asylbegehren gerichtsfest abgelehnt wurde, dann müssen sie wieder ausreisen. Ein Wechsel nach Deutschland ist nicht möglich.
Zitat (von Afg001):
Und hier scheint man wohl auch nicht helfen zu wollen.

Dazu sind Ihre Angaben viel zu unpräzise, dazu müsste man schon etwas mehr wissen, um sinnvoll antworten zu können. Leider haben Sie nicht geschrieben aus welchen Land diese Flüchtlinge kommen, somit kann man nicht genaues dazu sagen.

Im Übrigen wird oftmals viel erzählt wenn der Tag lang ist, wenn man dann die Gelegenheit hat die Akten zu lesen, stellt sich manches ganz anders dar. Die Niederlande sind ein Rechtsstaat und bekanntermaßen äußerst liberal, deshalb glaube ich einfach nicht, dass deren Asylverfahren nicht ordnungsgemäß geprüft wurde und das ergangene Urteil nicht rechtmäßig sein könnte.


Es sind Afghanen und dort hört man jeden Tag von Anschlägen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Es sind Afghanen und dort hört man jeden Tag von Anschlägen.

Das betrifft aber nicht ganz Afghanistan, insofern gibt es eine innerstaatliche Fluchtalternative innerhalb des Landes. Zum Asyl berechtigt das auch nicht, weil man dort nicht vom Staat verfolgt wird. Bürgerkrieg bedingt kein Anrecht auf Asyl.

Wenn im Odenwald der Wald brennt, flüchte ich doch auch nicht gleich bis nach China oder auf die Malediven.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119652 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Die Familie kann nicht zurück da im Land Krieg herrscht

Es wird von den relevanten Stellen die Meinung vertreten, das in Afghanistan kein Krieg mehr herrscht



Zitat (von Afg001):
Ich hatte jetzt überlegt, ob die Familie aufgrund der unzumutbaren Situation in Deutschland einen Antrag stellen darf?

Ja, darf sie. Jeder darf mit nutzlosen Anträgen seine Zeit verschwenden.



Zitat (von Afg001):
Ein Recht auf Klage hat jeder und das muss einem ermöglicht werden, oder?

Da müsste man mal schauen wie das Recht diesbezüglich in den Niederlanden gestaltet ist.
Wenn das Verfahren dort beendet ist, kann man nicht mehr klagen. Dann ist der Rechtsweg ausgeschöpft.



Zitat (von Afg001):
und sagte mir, sie würden tagsüber auf der Straße sein und nachts in ein Obdachlosenheim gehen.

Meines Wissens kann man dort auch tagsüber verweilen, mag aber sein, das das von Ort zu Ort unterschiedlich ist.



Zitat (von Afg001):
Das ist hart und ich wusste nicht, dass wir in der EU so etwas haben.

Obdachlosenheime? Notunterkünfte? Ja, ist hart. Aber immer noch besser als mitten im Kriegsgebiet ...
Die gibt es auch in Deutschland überall.




Zitat (von Afg001):
Ich dachte man habe immer ein Recht auf Klage und ein Recht auf ein Dach über dem Kopf, zumindest in der EU. Ist wohl nicht so.

Das entscheidet jedes Land selbst für sich selbst.
In wie weit der Rechtweg in den Niederlanden schon ausgeschöpft ist, müsste man halt man prüfen.
Und ein Dach über dem Kopf haben sie ja, oder hat das Obdachlosenheim kein Dach?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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