Flexstrom Neverending Story Inkasso seit 2011

19. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Flexstrom Neverending Story Inkasso seit 2011

Hallo

Flexstrom mal wieder.

2010 hatte Flexstrom mir angeblich eine Rechnung zugeschickt, die ich jedoch nie erhalten hatte.3 Monate später habe ich dann Post von Syllego erhalten.Noch am gleichen Tag habe ich Flexstrom kontaktiert und habe um Kulanz gebeten, sowie Neuausstellung der Rechnung. Die Kundenhotline sagte, das würde gehen. Ich hab allerdings keinen Nachweis über das Gespräch. Ich überwies die Forderung und hielt die Sache für erledigt.

2011 erhielt ich dann Post von Syllego, das noch eine Forderung offen sei. Meine geschielderten Erklärungen, das die Forderung bereits beglichen sei wurden ignoriert. Es ging auch irgendwie nie um noch offene Forderungen aus der Strombelieferung, sondern einzig und allein um Inkassokosten.
Da meine Erklärungen wie gesagt ignoriert wurden und auch keine Versuche seitens Syllego unternommen wurden Flexstrom zu kontaktieren begann ich stattdessen die Briefe zu ignorieren. Bekanntlich wurden sie jedes mal etwas drohender !
Dann war einige Zeit Ruhe aber im September 2011 meldete sich dann Winkelmann-Sheriff. Der Spass mit den drohenden Briefen ging von vorne los und am Ende kam tatsächlich ein Brief vom Amtsgericht, dem ich dann Widersprach. Dann kam ein Versuch aus "Kulanz" einen reduzierten Betrag zu bezahlen um ein Gerichtsverfahren zu vemeiden aber auch da reagierte ich nicht.
Danach kam nichts mehr...bis eben März 2016 also fast 5 Jahre nach dem letzten Brief !

Am 18.03.16 hat sich erstmals die Synergie(Frau Sheriff ist übrigens Geschäftsführerin) gemeldet und eine Forderung gestellt. Rechnung vom 10.11.2010, fällig am 20.09.2013.
Keine Endabrechnung, keine Zählerstände, nichts beigefügt nur die Forderung.
Genervt hatte ich dann beschlossen auch diese zu ignorieren.Synergie schickte in unregelmäßigen Abständen ebenfalls böse Briefe.... der letzte kam im April wo bereits mal wieder mit Mahnverfahren, eidestaatlicher Versicherung etc. gedroht wurde...
Dann war wieder mal 2 Monate Ruhe !

Heute meldete sich dann Rechtsanwälte WHP Wähnert Hafemeister Pillokat (gleiche Adresse wie Synergie). Wieder nur die Forderung, mittlerweile 125,61€.
Wieder keine Rechnung, keine Vollmacht, keine Zählerstände. Lediglich ein Forderungskonto ist angehefet :

2010 : Forderung 36€
dann kommen für 2013 und 2014 Zinsen,
2016 werden dann Ermittlungskosten fällig und dann kommen nochmal Zinsen für 2015 und 2016.

Über die RA WHP konnte ich nichts finden und weiss nun nicht was ich machen soll !

Ich tendiere dazu weiter ignorieren. Schriftliche Auseinandersetzung funktioniert selten und nur auf gerichtliche Schreiben zu reagieren !

PS : Flexstrom schuldet meiner Frau übrigens noch über 300€ :)


-- Editier von Stancer am 19.08.2016 21:59

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42 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Flexstrom schuldet meiner Frau übrigens noch über 300€

Nett, hat aber mit dem Fall nichts zu tun.

Die Forderung ist doch sowieso verjährt.

Wenn man will, dass die aufhören, würde ich mal eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos schicken.
Tenor der Beschwerde:
Die fordern längst verjährte Forderungen, drohen offen mit grobem Rechtsmissbrauch (Erneutes Stellen eines schon in 2011 widersprochenem Mahnbescheides).
Zudem beauftragen die Anwälte mit dem Eintreiben der längst verjährten Forderung. Offenbar also sind sich sachlich und fachlich komplett überfordert, was heißt, dass denen nach RDG keine Lizenz erteilt werden darf, denen also per sofort die Lizenz entzogen werden muss.
Drittens hat man bis heute keine Vollmacht gesehen, vor allem nicht des Flexstrom-Insolvenzverwalters.

Das Gericht möge doch die Geschäftspraxis des Inkassos einmal überprüfen.

Ich denke, danach hören die auf. Die Beschwerde kostet übrigens nur Briefporto und ist, nachdem man erfolglos das Inkasso selbst abwimmeln wollte, ein güpnstiges Mittel, denen Ärger zu bereiten.

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#2
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, das mit den Schulden an meine Frau war auch nicht ernst gemeint :)

Ich werde denke ich mal Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen und den Fall schildern !

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#3
 Von 
JohnBlumstein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stancer. Bei mir gibt es ein ähnliches Szenario. Wenn du Lust hast, guck mal in meinen Blog: http://stromwechsler.wordpress.com/
Ich werde tun, was mepeisen vorgeschlagen hat und mich über diese Schwachmaten beschweren - auch wenn´s wahrscheinlich nix nützt. Mein Eindruck ist, dass die da in Berlin alle unter einer Decke stecken. Ich frage mich auch, warum man nichts mehr von den Ermittlungen gegen diese Halsabschneider hört: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/insolvenzverwalter-fordert-millionen-von-flexstrom-gruendern-a-927542.html

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Habe mir das mal kurz durchgelesen.

Zitat:
Eine Aufsichtsbehörde, die einen Rechtsverstoß nicht ahnden kann?

Tatsächlich ist das Aufsichtsgericht nicht für das TMG verantwortlich. Natürlich hätte das Gericht den fall weiterreichen können, aber die Kompetenzen des Aufsichtsgerichtes sind überschaubar. Sie sind vor allem für die Nicht-Einhaltung des RDG zuständig.

Mit dem Problem wäre man bei beispielsweise den Verbraucherzentralen oder der Wettbewerbszentrale besser aufgehoben gewesen. Die können teure Abmahnungen machen und Unterlassungserklärungen erzwingen.

Beschwerden beim Aufsichtsgericht sind natürlich immer nur bedingt auf den ersten Blick hilfreich. meist gibt es nur einen Klapps auf den Popop und ein strenges "Du du duuuuu." Passieren tut da meist nicht viel. Aber es geht um das Signal, was man dabei aussendet. Das lautet "Reizt mich nicht, ich setze mich zur Wehr".

Ansonsten würde ich mich in deinem fall immer bei der jeweiligen Anwaltskammer und dem jeweiligen Aufsichtsgericht beschweren. Zielsetzung ist grober Rechtsmissbrauch und vorsätzliche Verstöße gegen das RVG (Kostendopplung, Kostenverdreifachung). Wenn zudem ständig behauptet wird, man würde im Namen der Flexstrom fordern: Ich würde die korrekte Legitimation durch den Insolvenzverwalter anzweifeln und die Kammer bzw. das Aufsichtsgericht möge doch einmal durch Akteneinsicht vor Ort prüfen, ob tatsächlich eine Vollmacht vorliegt. Es ist nicht erklärbar, warum der Insolvenzverwalter nacheinander ein halbes Dutzend Inkassos und Anwaltskanzleien beauftragt. Zudem würde ich parallel beim zuständigen Insolvenzgericht die Arbeit des Insolvenzverwalter rügen: Er beauftragt mehrfach nacheinander mehrere Rechtsdienstleiter mit dem Eintreiben einer längst bestrittenen Forderung. Das ist eine absurde Kostentreiberei und zudem schmälert das auf absurde Art und Weise die Insolvenzmasse in einem nicht unerheblichen Ausmaß. Das Gericht möchte hier doch mal die Arbeit prüfen und Stellung nehmen.

Bei so einer Beschwerdekaskade muss es ja zwangsläufig dazu kommen, dass hier die Leute aus Angst vor ernsthaften Konsequenzen Ausreden liefern. Und die müssten sich zwangsläufig widersprechen. Beispielsweise müsste der Insolvenzverwalter aussagen, dass er die Forderungen in Wahrheit verkauft hat und nie so viele Inkassos/Anwälte selbst beauftragt hat. So schafft man es manchmal, die Parteien gegeneinander auszuspielen.
Und wenn man eine Partei bei einer nachweisbaren vorsätzlichen Lüge erwischt, ist das vielleicht eine ganz andere Hausnummer geworden.

Falls aber alles verpufft, hat man am Ende das Signal ausgesandt "Reizt mich nicht". Angesichts der Verjährung wird dann der Datensatz irgendwann einfach rausgestrichen und man hört nie wieder was.

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#5
 Von 
JohnBlumstein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke mepeisen, sehr hilfreich! Völlig richtig, ich hätte mich wg. dem fehlerhaften Impressum an die Verbraucherzentrale wenden sollen. Hab ich leider nicht dran gedacht. Mist. Ich werde jetzt jedenfalls so vorgehen, wie du vorgeschlagen hast.

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#6
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich habe meine Beschwerde mittlerweile beim zuständigem Kammergericht vorgebracht und erhielt auch sehr schnell Antwort, das man gerne der Beschwerde nachgehen werde, benötige aber den bisherigen Schriftverkehr.

Ich hatte leider nicht mehr alle Schriftstücke, da die Sache ja schon vor über 5 Jahren anfing und ich zwischenzeitlich davon ausgehen musste, das alles erledigt sei. Ein paar konnte ich trotzdem noch finden und hab dann alles zum Gericht geschickt. Bin gespannt was ich als Antwort erhalte oder ob es eine Reaktion von Synergie gibt !

Als ich so die Schreiben durchgegangen bin konnte man auch gut erkennen mit welcher Willkür da Mahnbeträge erhoben werden. Mal steigt der Betrag um ein paar €, dann im nächsten Schreiben sind es wieder weniger, dann steigt er wieder.... es gab nicht ein Schreiben, in dem der gleiche Mahnbetrag gefordert wurde. Wie sich dieser Zusammensetzt bleibt ebenso das Geheimnis von Synergie !

Was mich wütend macht ist eigentlich die Tatsache, das die mit sowas seit Jahren durchkommen und mit Sicherheit sehr gut davon leben ! Klar gibt es auch Kunden, die gerne mal Rechnungen nicht bezahlen aber gerade die zu Flexstrom gehörenden Inkasso Büros sind in den letzten Jahren immer und immer wieder negativ aufgefallen. Wozu gibt es Aufsichtsbehörden, wenn diese bei sowas nicht einschreiten, wo klar erkennbar ist, das es nur um eine Abmahn-Abzock-Masche geht ?

-- Editiert von Stancer am 13.09.2016 01:16

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Als ich so die Schreiben durchgegangen bin konnte man auch gut erkennen mit welcher Willkür da Mahnbeträge erhoben werden. Mal steigt der Betrag um ein paar €, dann im nächsten Schreiben sind es wieder weniger, dann steigt er wieder.... es gab nicht ein Schreiben, in dem der gleiche Mahnbetrag gefordert wurde. Wie sich dieser Zusammensetzt bleibt ebenso das Geheimnis von Synergie !

Hast du das in der Beschwerde auch ans Gericht geschickt? Damit die mal das Inkasso befragen, wieso die solche Gebührenpositionen offenbar frei erfinden?

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#8
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja ich habe das Gericht auf diverse Fehler in den Schreiben aufmerksam gemacht. Neben den fehlenden Rechnung, Vollmacht und Zählerständen eben auch die nicht nachvollziehbaren ständig wechselnden Forderungen !

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann sind wir alle mal gespannt, wie sich das Inkasso aus der Nummer herauswindet, wenn es gezielt dazu befragt wird. Auch logisch, dass das Gericht dann gerne diese Vorwürfe schwarz auf weiß sehen möchte.
Berichte mal, wie die Nummer beim Gericht ausgeht und ob es irgendwie andeutet, dass es einschreitet.

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#10
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Mal ein Update :

Das Kammergericht hatte mir eigentlich geantwortet, das sie Synergie eine 2 Wöchige Frist gegeben haben um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und man wolle mich danach informieren. Leider kam da bis heute keine Antwort.

Stattdessen kam heute mal wieder ein Brief von WHP und erneut zeigt sich die totale Unglaubwürdigkeit. Im letzten Schreiben von vor gut 3 Monaten hiess es bereits "letztmalige Gelegenheit" und heute steht sowas wie "Überweisen sie damit sie es noch stoppen". Dazu frage ich mich ob da ein Praktikant die Schreiben erstellt, denn der genannte Betrag, den ich zahlen soll ist schon wieder ein anderer.
Lustiger noch das dieses Schreiben scheinbar eine 1:1 Kopie des Schreibens von Syllego von vor über 5 Jahren ist. Lediglich der Briefkopf und die Forderung wurden geändert !

Von daher weiss ich nun was passiert. In 1-2 Monat wird ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudeln, den werde ich wie schon damals bei Syllego ablehnen und danach habe ich dann ja vielleicht wieder 5 Jahre ruhe bis die nächsten Aasgeier aus den Löchern kommen !

Sollte ich beim Kammergericht noch einmal nachhaken oder bringt das nichts ?

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde mal freundlich beim Gericht nachhaken, wie der aktuelle Stand ist. Ich würde den aktuellen Brief in Kopie beilegen und das Gericht fragen, warum dort munter weiter gemacht wird mit der Drohkulisse.

Man könnte, wenn man mutig ist, auch Klage vor Gericht einreichen. Eine sogenannte negative Feststellungsklage zur Feststellung, dass die Sache verjährt ist. Aber wieso ins Klagerisiko begeben. Die sind es ja, die was wollen.

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#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Hat man die Einrede der Verjährung denn überhaupt schon selbst mal mitgeteilt?

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#13
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Also zum einen hatte ich damals bereits Syllego schriftlich mitgeteilt, das die Sache mit Flexstrom bereits geklärt war, erhielt jedoch nie eine Antwort, sondern stattdessen nur weitere Drohschreiben ! Dazu kann man in anderen Fällen sehen wie viel die Inkassos das Argument mit der Verjährung interessiert.... nämlich gar nicht, es wird einfach abgestritten und weiter Geld gefordert!
Zum anderen weiss Synergie und auch WHP ganz genau das das Ding längst verjährt ist und es ist überflüssig die denen mitzuteilen.
Wozu soll ich mich mit denen jetzt noch verständigen ? In meinen Augen sind das Betrüger, da brauch ich nicht mit denen reden !

Ich werde beim Gericht noch einmal nachhaken und auch das aktuelle Schreiben übermitteln !

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Hat man die Einrede der Verjährung denn überhaupt schon selbst mal mitgeteilt?

Es geht hier ja nicht nur um die Verjährung. Es geht um die Weigerung, Vollmachten des Insolvenzverwalters vorzulegen und noch ein paar Details.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Stancer):
Zum anderen weiss Synergie und auch WHP ganz genau das das Ding längst verjährt ist und es ist überflüssig die denen mitzuteilen.


Forderungen verjähren NICHT einfach nur weil sie alt sind, die Einrede der Verjährung MUSS man schon selbst erheben!

Zitat:
Eine sogenannte negative Feststellungsklage zur Feststellung, dass die Sache verjährt ist.


Wenn man die Einrede der Verjährung nicht erhoben hat, dürfte man damit gnadenlos vor Gericht scheitern.

Zitat (von mepeisen):
Es geht hier ja nicht nur um die Verjährung. Es geht um die Weigerung, Vollmachten des Insolvenzverwalters vorzulegen und noch ein paar Details.


Es sind 2 getrennte Baustellen, wovon man die Erste ja schon mal aus der Welt schaffen könnte und auch sollte!

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wenn man die Einrede der Verjährung nicht erhoben hat, dürfte man damit gnadenlos vor Gericht scheitern.

Warum? Es reicht, in einem Gerichtsprozess (den es hier ja noch gar nicht gibt) die Einrede zu erheben. Ich brauche vorher weder auf Inkassos noch auf sonst jemanden reagieren.

Ob man dem Inkasso mal schreiben sollte "verjährt" oder nicht, ist bestenfalls eine moralische Frage, mehr nicht.

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#17
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Das wäre ja noch schöner für die Inkassos, wenn eine Verjährung erst gilt, wenn man diese einredet ! Eine Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem dem Gläubiger bekannt ist, das der Schuldner ihm Geld schuldet. Bei einem Stromanbieter ist das eigentlich in der Regel dann, wenn die Jahresabrechnung gemacht wird. Macht der Gläubiger dort fehler und merkt dies erst nach 5 Jahren hat er Pech gehabt. Man findet dazu ein ähnliches Thema, Synergie hat hier eine Endabrechnung einfach mit einem neuem Datum versehen um so der Verjährung aus dem Weg zu gehen, vor Gericht hätte das allerdings kaum Bestand, da dies unzulässig ist ! Für meinen Fall allerdings unerheblich, da ich Flexstrom kein Geld schulde. Die letzte Endabrechnung wurde komplett bezahlt.

Fakt ist jedenfall, das man nicht verpflichtet ist auf Schreiben von Inkassos zu reagieren, das kann einem in einem Gerichtsprozess auch nicht zur Last gelegt werden und stellt vor allem kein Schuldeingeständis etc. dar.
Nur auf gerichtliche Schreiben muss man reagieren !

Zu einem Prozess wird es sowieso nicht kommen, würden die wirklich etwas in der Hand haben, hätte ich vermutlich schon vor 6 Jahren eine Gerichtsvorladung im Briefkasten gehabt ! Welchen Sinn macht das ganze Prozedere also ? Richtig, um Geld was denen nicht zusteht trotzdem auszupressen, indem man eine Drohkulisse aufbaut !

Solange man nicht anwaltlich oder gerichtlich gegen eine Inkassoforderung vorgeht bringt ein Schrifverkehr überhaupt nichts, da ein Inkasso-Unternehmen niemals zugibt, das sie im Unrecht sind, schon gar nicht gegenüber einer Privatperson, so jedenfalls der Eindruck, wenn man sich andere Fälle im Internet durchliest ! Von daher spare ich mir Papier und Porto und warte auf den Mahnbescheid, den lehne ich dann ab und dann höre ich nie wieder etwas oder nach 5 Jahren kommt die nächste Inkasso und versucht ihr Glück !

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Stancer):
Das wäre ja noch schöner für die Inkassos, wenn eine Verjährung erst gilt, wenn man diese einredet !

Die Einrede der Verjährung muss man selbstverständlich aktiv erheben. Egal ob der Schuldner nun ein Inkasso oder Hein Blöd ist.
Unterläst man es und wird verurteilt, dann hat man schlicht Pech gehabt, denn dann existiert ein Titel und der wäre dann auch durchsetzbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

@Harry: Das Argument war, dass man vor Gericht mit der Einrede der Verjährung scheitert, wenn man zuvor geschwiegen hatte und das ist verkehrt.

Signatur:

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#20
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Weshalb sich eine Inkasso auch niemals auf ein Gerichtsverfahren einlassen würde ! Bei Flexstrom sind bisher die ganzen Inkassos ins leere gelaufen und habe bisher nicht von einem Fall gehört, wo es wirklich vor Gericht ging !

Wenn sie wirklich etwas in der Hand hätten wäre das ganze schon vor 6 Jahren vor Gericht gegangen aber auch da haben sie nur Säbelrasseln gemacht ! Jetzt heisst die Inkasso zwar anders, aber die Eigentümer sind die gleichen...

Hab gestern jedenfalls nochmal an das Kammergericht geschrieben, ich melde mich dann wieder sobald es was neues gibt !

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#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich verstehe immer noch nicht, weshalb man nicht EINMALIG die Einrede der Verjährung erhebt und dann Ruhe hat, oder ist eine Brieffreundschaft mit Inkasso und Kammergericht eine so tolle Freizeitbeschäftigung?

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#22
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Also es gibt mal wieder neues. Auf Nachfrage habe ich nun Antwort vom Gericht bekommen. Allerdings war die Antwort wie zu erwarten ernüchternd. Synergie weist natürlich jede Schuld von sich und stellt mich als Schuldner dar, der "stets unregelmäßig und verspätet" zahlte ! (Hallo ? Flexstrom musste man per Vorkasse bezahlen).

Als Begründung wieso sie erst so spät damit ankamen wird genannt, das es angeblich einen Postrückläufer gab, da ich umgezogen war und sie per Schufa ermitteln mussten ?

1. Flexstrom wurde die neue Adresse telefonisch mitgeteilt.
2. Hatte ich einen Nachsendeauftrag aufgegeben (1 Jahr)

Tatsächlich gibt es ein Schreiben, des Insolvenzverwicemitarbeiterin hatte mir damals auch den exakten noch zu zahlenden Betrag genannt, welchen ich dann überwiesen hatte ! Leider habe ich über diese Gespräch keinerlei Nachweise.
Erst danach fing der Inkasso-Terror an !

Warum Syllego damals nach dem gerichtlichem Mahnbescheid nicht geklagt hat bleibt übrigens unbeantwortet.

Das Gericht empfiehlt mir sich mit Synergie in Verbindung zu setzen. Ich sehe darin allerdings wenig Sinn, da diese eh auf ihren merkwürdigen Forderungen beharren werden !

-- Editiert von Stancer am 10.11.2016 17:15

-- Editiert von Stancer am 10.11.2016 17:19

-- Editiert von Stancer am 10.11.2016 17:25

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde dem Gericht erst mal die drei Klarstellungen schreiben, also hinsichtlich der angeblichen unregelmäßigen Zahlung, dass man die Adresse mitgeteilt hatte und sogar ein Jahr lang einen Postnachsendeauftrag hatte.

Dass zudem nicht einfach so 30€ Mahnkosten erhoben werden dürfen, dass so etwas als Wucher gelten könnte.

Dass zudem die Kontoführungskosten noch nie erlaubt waren und auch noch nie Gegenstand des RVG waren.

Dann würde ich das Gericht fragen, wieso das Inkasso solche Lügen verbreitet und verbotene Gebührenpositionen erhebt.

Ob du da nachtrittst oder nicht, bleibt dir überlassen.

Zitat:
Das Gericht empfiehlt mir sich mit Synergie in Verbindung zu setzen. Ich sehe darin allerdings wenig Sinn, da diese eh auf ihren merkwürdigen Forderungen beharren werden !

Wenn in deiner Beschwerde auch etwas von Verjährung stand, ist die Einrede der Verjährung ja damit angekommen. Ich würde daher nichts weiter an die schreiben. Die werden nie klagen o.ä.

Hat das Gericht was gesagt dazu, dass permanent neue Inkassos beauftragt werden?

Haben die eine Vollmacht des Insolvenzverwalters vorgelegt oder nur einen Brief, wo der IV dich anschreibt? wenn keine Vollmacht vorgelegt wurde, würde ich das Gericht fragen, wo die Vollmacht ist. Denn ein an dich adressierter Brief des IV bedeutet noch lange nicht, dass das Inkasso eine Vollmacht hat, irgendetwas einzufordern.
Das ist wichtig, denn nur wenn eine Vollmacht des IV vorliegt, ist eine etwaige Zahlung schuldbefreiend. Ansonsten könnte der IV nochmals fordern, weil das Inkasso nie eine Vollmacht hatte.

-- Editiert von mepeisen am 10.11.2016 19:08

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#24
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Nochmal ein WICHTIGES Update :

Ich habe mich mal durch alte Kontoauszüge gewühlt und bin tatsächlich fündig geworden.

Synergie (damals Syllego) behauptet nämlich ich hätte damals nur eine Teilzahlung von etwa 97€ geleistet (für eine Nachzahlung aufgrund von Mehrverbrauch). Mein Kontoauszug sagt aber einen Betrag von 123€ aus ! Der Fehler liegt also eindeutig bei Flexstrom, denn Synergie hat sogar ein Schreiben übermittelt, wo von einer erhaltenen Zahlung von 97€ die Rede ist und nicht von tatsächlich geleisteten 123€ !!!

Die überwiesenen 123€ stimmen auch mit dem Betrag überein, der auf der Schlussrechnung als "noch zu zahlen" ausgewiesen ist ! Aber wie kann es sein, das man 123€ überweist und nur 97€ kommen an !!! Wo sind die restlichen 26€ ?

Empfehlung was ich nun machen soll ? Ich überlege ob ich eine Kopie des Kontoauszugs und das Schreiben mit den 97€ an Synergie schicke und um Stellungnahme bitte !


-- Editiert von Stancer am 10.11.2016 21:07

-- Editiert von Stancer am 10.11.2016 21:12

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#25
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Also das mit dem Inkassoverwalter entnehme ich den beigefügten Schreiben so :

2013 hat der Inkassoverwalter versucht mich anzuschreiben, natürlich unter meiner Adresse, die bei Flexstrom vorlag, die ja längst veraltet war. Da galt auch der Nachsendeauftrag nicht mehr. Was mich da wundert ist, das Syllego ja sehr wohl meine neue Adresse bekannt war, denn bis Ende 2011 hatte Syllego und auch Fr. Winkelmann-Sheriff ja versucht diese unberechtigte Forderung einzutreiben und diese Drohschreiben kamen ja alle an meiner neuen Adresse an !

Es kam also zu einem Postrückläufer woraufhin laut dem Schreiben, der Insolvenzverwalter Syllego beauftragte. Und ja, es ist nur ein an mich adressierter Brief, also doch keine Vollmacht !

-- Editiert von Stancer am 10.11.2016 21:46

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Empfehlung was ich nun machen soll ? Ich überlege ob ich eine Kopie des Kontoauszugs und das Schreiben mit den 97€ an Synergie schicke und um Stellungnahme bitte !

Entweder das oder man geht direkt zur Polizei und erstattet Strafanzeige wegen Verdachts der Unterschlagung und des Betrugs gegen unbekannt. Da scheint sich ja jemand Unbekanntes das Geld einfach eingesteckt zu haben.

Zitat:
Was mich da wundert ist, das Syllego ja sehr wohl meine neue Adresse bekannt war, denn bis Ende 2011 hatte Syllego und auch Fr. Winkelmann-Sheriff ja versucht diese unberechtigte Forderung einzutreiben und diese Drohschreiben kamen ja alle an meiner neuen Adresse an !

Auch das ist eine Info, die man gerne mal ans Aufsichtsgericht schicken kann. Nach dem Motto "Was treiben die da und wieso lügen die sich was zusammen"?

Alles reichlich kurios. Auf der anderen Seite wundert einen kaum etwas. Es gibt schon länger den verdacht, dass da Gelder verschwunden sind, wenn man die Berichte so liest.

-- Editiert von mepeisen am 11.11.2016 07:22

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#27
 Von 
go454279-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Leute,

habe gerade auch ein Schreiben der Kanzlei WHP im Briefkasten gehabt.Die Gesamtforderungen belaufen sich allerdings auf 954 €. Da ich immer im voraus bezahlt habe ist das gar nicht möglich. Hatte so ein schreiben auch schon vor 2 Jahren bekommen und einen Widerspruch geschrieben und seitdem kam nichts mehr.

Meine Frage ist muss ich reagieren? Also wieder einen Widerspruch schreiben? Wie müsste der im Idealfall lauten plus wie müsste ein Beschwerdeschreiben an das entsprechend zuständige Gericht lauten und wo muss ich das hinschicken? Habe da einfach gar keine Ahnung von.

Liebe Grüße
Martin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie gesagt: Das ganze ist verjährt. Wenn das Argument der Verjährung schon vor gebracht wurde, brauchst du exakt gar nichts tun.

Dass die nun plötzlich das 9fache wollen, kann nur ein dummer Scherz sein. Ich würde zur Polizei gehen. Anzeige wegen Nötigung, Verdacht des gewerblichen Betruges. Kann nicht sein, dass die solche Forderungen aus dem nichts erfinden.

Signatur:

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#29
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Also eine Anzeige wegen Nötigung sehe ich eigentlich als nicht gegeben nur weil jemand eine Forderung stellt.

Forderungen kann jeder stellen, ob berechtigt oder nicht, im Zweifel entscheidet ein Gericht darüber.

Solange nichts vom Gericht kommt brauchst du nicht auf Schreiben von Inkassos zu reagieren, selbst das Argument der Verjährung ist nicht notwendig, denn wie ist man nicht verpflichtet auf Schreiben von Inkassos zu reagieren. Wenn du eh schon vor 2 Jahren widersprochen hast wird ein abermaliger Widerspruch vermutlich genauso viel bringen wie der vor 2 Jahren... nämlich nichts. Inkassos gehen Widersprüche ziemlich am Arsch vorbei, es wird einfach weiter gedroht und auf die Forderung gepocht.

Beschwerde beim zuständigen Kammergericht einzureichen halte ich auch für wenig sinnvoll, denn ich hab das ja vor kurzem getan und leider kam es mir vor als würde sich das Gericht nicht sonderlich für sowas interessieren. Es wurde eine Stellungnahme eingeholt und das wars, allerdings wurden viele Punkte, die ich dem Gericht nannte gar nicht nachgefragt ! Stattdessen stellte mich die Inkasso so dar, als wenn ich Stammkunde bei denen wäre und niemals Rechnungen bezahle...
Für mich war es jedenfalls verschwendete Zeit, immerhin kam ich aber so an ein paar Dokumente, die mir bisher noch nie vorlagen, da das Inkassobüro permanent meine Anfragen ignoriert !

Mein Vorschlag also : Wenn du dir sicher bist nicht mehr zahlen zu müssen, dann nicht reagieren, ausser es kommt ein Mahnbescheid vom Gericht. Dort dann einfach der Forderung widersprechen. Normal hat man danach dann Ruhe, ich habe jedenfalls noch von keinem Fall gehört oder gelesen, wo ein Inkasso tatsächlich Klage eingereicht hat ! Die bewegen sich dazu auf viel zu dünnem Eis !

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Kurzes Update :

1 Monat ist wieder rum und wie immer gab es keinerlei Antwort von Synergie. Ich finds lustig, die behaupten beim Kammergericht ich würde nicht auf Anfragen reagieren, ignorieren meine Schreiben aber konsequent.

Auch von WHP kam bisher nichts neues.

Ich vermute nun kommt demnächst entweder mal wieder ein Mahnbescheid oder aber sie schweigen das Ding tot, weil ich ihren Betrug entdeckt habe !

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