Guten Tag, ich bekomme monatlich ein Fixum von 500€. Meinen restlichen Lohn erhalte ich aus Provisionen.
Mein Arbeitgeber kürzt mir während der Urlaubszeit das Fixum. Als zum Beispiel 14 Tage im Urlaub = 250€ Fixum.
Ist das so zulässig?
Fixum im Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sie werde ja letzten Endes für den Urlaub auch das Urlaubsentgelt erhalten. Es würde sich dann die Frage stellen, wie das berechnet wurde und ob das rechtliche Fixum sozusagen beim Urlaubsentgelt auftaucht.
Ich habe deinen Vortrag so verstanden, dass dein Einkommen sich aus einem variablen Teil, der Provision, plus plus einem gleichbleibenden Anteil, Fixum genannt, zusammensetzt. Wenn das so stimmt, müsstest du für den Urlaub natürlich auch das volle Fixum bekommen, denn Urlaub ist ja bezahlte Arbeitszeit. Es dürfte dich hart genug treffen, dass du im Urlaub keine Provision erarbeiten kannst, wie auch nicht, wenn du krank werden solltest.
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Natürlich darf Ihr AG nicht das Fixum kürzen aufgrund von Urlaub.
Was steht denn im Vertrag zur Bezahlung bei Urlaub o.ä?
Ansonsten gilt bei Urlaub:
Bundesurlaubsgesetz §11, da steht, dass das Gehalt dem Durchschnitt des üblichen Gehalts ( genauer, der letzten 13 Wochen) entsprechen soll.
Und nein, auch bei Krankheit ist das Gehalt in üblicher Höhe weiterzuzahlen.
Ist das überhaupt erlaubt? 8,50,- sind ja der Mindestlohn.
lg
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