Fitnesstudio-Zeitpunkt der Kündigung

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Benny5790
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesstudio-Zeitpunkt der Kündigung

Hallo zusammen,
meine Freundin hat im April 2016 einen Vertrag bei einer bekannten Fitnesskette unterschrieben. Diese war dazu bereit 6 Monate ihres Altvertrages bei einer anderen Kette zu übernehmen, was auf dem Formular entsprechend vermerkt wurde.

Wir haben diesen Vetrag nun fristgerecht gekündigt, erwarten also, dass wir im April 2018 raus sind. Der Betreiber hat die Kündigung allerdings erst zum September 2018 aktualisiert, weil er meint, der Vertag sei erst im September 2018 in Kraft getreten.

Ihre Mitgliedskarte hat sie jedoch im April 2016 erhalten, auf dem Vertragsformular ist auch vermerkt, dass sie 6 Monate kostenlos trainieren kann. Die erste Abbuchung erfolgte im September 2016.

Wie seht ihr das, wer ist hier im Recht? Sollen wir dem vom Betreiber gesetzten Vertragsende widersprechen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Benny5790):
Wie seht ihr das, wer ist hier im Recht?

Kommt auf den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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