Fitnessstudio Kündigungsrecht

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
ArmaSteiner
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 7x hilfreich)
Fitnessstudio Kündigungsrecht

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Eine Person hat sich vor wenigen Tagen in eine Fitnesstudio angemeldet. Dazu wurde ein 24 Monatsvertrag abgeschlossen.

Kurze Zeit später teilt ihm sein Arbeitgeber, in diesem Fall die Bundeswehr mit, dass er sehr kurzfristig für eine Auslandsverwendung vorgesehen ist!

Aufgrund dessen hat die Person nun mindestens 10 Monate keine Möglichkeit, das Studio zu besuchen.
Das Studio bietet die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit ruhen zu lassen.
Eine Kündigung wurde abgelehnt.

Ein Wiederruf innerhalb der ersten 14 Tage ist Vertraglich nicht festgehalten.

Das Studio hat aber wiederum die Möglichkeit den Kunden innerhalb von 14 Tagen zu kündigen.

Gibt es irgendeine Mäglichkeit da wieder rauszukommen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Aktueller Rechtsprechung folgend: Nein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Wenn das Studio keine Kulanz walten lässt: nein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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