Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
Eine Person hat sich vor wenigen Tagen in eine Fitnesstudio angemeldet. Dazu wurde ein 24 Monatsvertrag abgeschlossen.
Kurze Zeit später teilt ihm sein Arbeitgeber, in diesem Fall die Bundeswehr mit, dass er sehr kurzfristig für eine Auslandsverwendung vorgesehen ist!
Aufgrund dessen hat die Person nun mindestens 10 Monate keine Möglichkeit, das Studio zu besuchen.
Das Studio bietet die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit ruhen zu lassen.
Eine Kündigung wurde abgelehnt.
Ein Wiederruf innerhalb der ersten 14 Tage ist Vertraglich nicht festgehalten.
Das Studio hat aber wiederum die Möglichkeit den Kunden innerhalb von 14 Tagen zu kündigen.
Gibt es irgendeine Mäglichkeit da wieder rauszukommen?
Fitnessstudio Kündigungsrecht
26. Januar 2017
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Frage vom 26. Januar 2017 | 09:23
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 7x hilfreich)
Fitnessstudio Kündigungsrecht
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#1
Antwort vom 26. Januar 2017 | 10:18
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Aktueller Rechtsprechung folgend: Nein
#2
Antwort vom 26. Januar 2017 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
Wenn das Studio keine Kulanz walten lässt: nein.
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