Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 1/2 Jahr einen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen.
Nun würde ich da gerne raus, jedoch stellt sich das Fitnessstudio quer.
Im Vertrag selbst ist "Wochenmitgliedschaft" angekreuzt, jedoch steht in den Vertrags-AGBs folgendes.
"Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft um 52 Wochen.
Beim Punkt Zahlaktiv (Auswahl: 104 Wochen, 52 Wochen, 26 Wochen) wurde nichts angekreuzt.
Was meint ihr, was ist rechtlich gesehen nun richtig?
Meiner Meinung nach Wöchentlich kündbar?!
Außerdem wurde mir eine Getränkeflat mit aufgezwungen. Ist hier eine andere Vertragslaufzeit, wie zum Hauptvertrag zulässig, oder ist dieser an die Laufzeit des Hauptvertrags gebunden?!
Würde mich über Antworten freuen.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Basti
Fitnessstudio (Wochenmitgliedschaft)
26. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 26. November 2014 | 07:49
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnessstudio (Wochenmitgliedschaft)
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. November 2014 | 09:58
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Außerdem wurde mir eine Getränkeflat mit aufgezwungen. Ist hier eine andere Vertragslaufzeit, wie zum Hauptvertrag zulässig, oder ist dieser an die Laufzeit des Hauptvertrags gebunden?!
Gegenfrage: Wurde hierzu ein separater Vertrag abgeschossen oder ist das im ursprünglichen Vertrag einfach mit dabei?
Wenn im Vertrag selbst nicht direkt etwas zur "Grundlaufzeit" oder Mindestlaufzeit steht, dann gibt es sie zunächst nicht. Die Formulierung "Wochenmitgliedschaft" deutet dann in meinen Augen auf einen wöchentlich kündbaren Vertrag hin und die Regelung in den AGB so auszulegen, dass der nur alle 52 Wochen kündbar wäre (also jährlich) würd ich als überraschend bezeichnen.
Ich denke mal, dass das Studio hier öfter Probleme hat und deswegen bewusst diese Verträge so abschließt und Kunden bewusst in die Irre führt damit. Würde auch bedeuten, dass man sich einfach wehrt ("Ich habe gekündigt und im Vertrag ist doch sichtbar, das ich wöchentlich kündigen kann, ich zahle nichts mehr.") und dass das Studio irgendwann aufgibt. Das sind aber nur Vermutungen.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 26. November 2014 | 11:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wurde ein extra Vertrag für abgeschlossen.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.360
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten