FitnessStudio Mahnbescheid

3. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Boxmaschine
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
FitnessStudio Mahnbescheid

Hallo, ich habe mein Fitness Studio Vertrag fristlos gekündigt weil ein Gerät über 1 Woche nicht funktioniert hat, in der Umkleidekabine immer total gestunken hat, und weil 2 BauchtrainerKurse nacheinander wegen zu wenigen Teilnehmern nicht stattgefunden hat.

Dies sind die genannten Gründe, jedoch hat das Fitness studio die Kündigung nicht anerkannt, und ich habe vorgestern den berühmten gelben Brief bekommen.
Es werden 500 Euro gefordert, also alle Beiträge von Februar bis Juni.
Der Vertrag wäre jetzt im Juni abgelaufen, jedoch habe ich im Januar fristlos gekündigt.

Wie gut stehen meine Chancen, das ich vor Gericht gewinne?
Das das angegebene Gerät über 1 Woche nicht funktioniert hat können 4 Leute bezeugen, jedoch hat der Anwalt vom Fitness Studio geschrieben das kein Anspruch auf einzelne Geräte besteht. Das angegebene Gerät (Crosstrainer) befindet sich aber in einem Abteil des Studios der nur mit Zusatzbuchung eines Pakets begehbar ist.
Dieses Paket für 2 Euro extra im Monat wurde von mir gebucht.

Bezüglich der ausgefallenen 2 Kursen (Bauchkiller) schreibt der Anwalt folgendes:
Schliesslich obliegt es dem Studio, Kurse bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen an anderen Tagen durchzuführen oder diese ausfallen zu lassen. Dies ist auch aus dem im Studio ausgelegten Kursplan ersichtlich und von den Mitgliedern zu berücksichtigen. Auch hier stehen sodann zahlreiche andere Kurse zur Verfügung.

Eine irgendwie geartete Unzumutbarkeit, den Vertrag bis zum bereits bestätigten ordentlichen Vertragsende durchzuführen, ist somit nicht ersichtlich. Eine solche ist aber für eine außerordentliche Kündigung erforderlich. Dies lassen wir notfalls gerne noch einmal in einem gerichtlichen Verfahren feststellen.

Mich würde interessieren wie meine Chancen vor Gericht stehen und welche Kosten auf mich zukommen falls ich vor Gericht verliere? Anwalt habe ich noch keinen

Notfall oder generelle Fragen?

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18 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei einer Kündigung zählt lediglich, ob die Gründe gerechtfertigt sind. Ob das Studio dies anerkennt oder nicht, ist vollkommen egal.
Du hast zumindest gute Gründe, fristlos zu kündigen. Ob das ausreicht, vermag ich nicht wahrsagen. Hast du denn auf die Missstände zuvor hingewiesen und deren Behebung verlangt?

Zitat:
jedoch hat der Anwalt vom Fitness Studio geschrieben das kein Anspruch auf einzelne Geräte besteht.

Das ist für sich genommen unter Umständen richtig, wenn es denn der einzige Grund wäre...

Zitat:
Dieses Paket für 2 Euro extra im Monat wurde von mir gebucht.

Hättest du problemlos auf andere Geräte in diesem Sonderabteil ausweichen können? Wenn nicht, wäre der Ausfall umso schwerwiegender und dann wäre das Argument des Anwalts auch erst mal Blödsinn.

Eine Prognose, wie die Chancen vor Gericht stehen würden, wage ich nicht zu stellen. Aber zwei Gedanken hierzu: Angenommen, die fristlose Kündigung war so nicht gerechtfertigt: Eine Minderung stand dir in jedem Fall zu. Zudem ist es fragwürdig, wieso das Studio nun einen Schadensersatz über 100% der Grundgebühren haben will. Insofern halte ich persönlich (bin aber kein Anwalt) einen Teilerfolg vor Gericht für möglich. Der Rest kommt darauf an, wie gut die Zeugenaussagen sind, wie gravierend die Probleme und ob man einen Richter erwischt, der stinkende Umkleiden, ausgefallene Geräte und Termine als durchaus nicht zumutbar ansieht.

Ich persönlich sehe beispielsweise stinkende Umkleiden mit modrigem Geruch oder ähnlichem, was also auf unzureichende Lüftung u.ä. hindeutet, als durchaus gravierend an. Das kann ja je nach Stärke des Problems fast schon in den Bereich der Gesundheitsgefährdung gehen (vielleicht übertreibe ich hier auch, ich weiß ja nicht, wie heftig das ist). Und wer weiß, ob ausbleibende Kundschaft und damit ausfallende Kurse nicht irgendwo mit dieser Ursache zusammenhängen.

P.S.: Die ausgefallenen Kurse waren hoffentlich inklusive und nicht separat zu buchen?

-- Editiert von mepeisen am 03.06.2015 10:29

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#2
 Von 
Boxmaschine
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo vielen dank für deine Hilfe :)

Nein ich habe nicht daraufhingewiesen, jedoch hat eine andere Teilnehmerin darauf hingewiesen und gesagt das der letztes mal auch schon nicht funktioniert hat.


Glücklicherweise war es Sonntag und ich konnte auf einen anderen Crosstrainer ausweichen. Insgesamt 3 Crosstrainer stehen zur Verfügung. Also es sind Geräte die in einem Kreis aufgestellt sind. Alle 60 sekunden wechselt man das Gerät, und zwischendurch kommt der Crosstrainer dran.

Die Kurse sind zubuchbar, jedoch hat man mir bei Vertragsabschluss diese mit 0 Euro berechnet da der Trainer dies für notwendig hielt

Die Zeugen müssten aus dem Computer des FitnessStudios ermittelt werden, müsste doch da gespeichert sein wer um welche Uhrzeit welches Gerät genutzt hat (chipkartenanmeldung am terminal)

lg

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#4
 Von 
Boxmaschine
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

wieviel kostet ne gerichtsverhandlung?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gerichtskostenrechner findest du zur Genüge im Internet.

Wenn du auf genug andere Geräte ausweichen konntest, fällt dieser Grund eigentlich schon weg.
Wenn du denen keine Chance zur Behebung der Mängel gegeben hast, lief auch was verkehrt.

Was den Kurs angeht. Zubuchbar, aber für dich wesentlich und zudem mit 0€ bepreist, also wesentlicher Vertragsbestandteil. Das könnte dann durchaus ein guter Grund gewesen sein.

Ich sehe es nicht ganz so pessimistisch wie Florian, aber es gibt durchaus ein großes Risiko, dass der Richter am Ende sagen wird "Tut mir leid, aber das ist nicht genug für eine fristlose Kündigung."

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#6
 Von 
Boxmaschine
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

nun ja ich glaub dann sollt ich erstmal den widerspruch einlegen oder? ich bin ja nicht der gläubiger.
ob es jetzt 500 oder 1000 kosten würde wär mir dann egal nur will ich es einfach nicht so hinnehmen. aber wenn die gerichtsverhandlung und alles jetzt 5000 euro kostet wenn ich widerspreche ist das ja auch nix :/

Ich habe immernoch Hoffnung das ich das nicht bezahlen muss

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gerichtsverwaltung ohne eigenen Anwalt und mit gegnerischem Anwalt (vermutlich schriftliches Verfahren) würde IMHO so rund 250€ extra kosten

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Na ja, wenn Sie verlieren, dann müssen Sie die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite tragen. Da kommen dann nochmal bei einem Streitwert von 500,00 € nochmal 257,50 € hinzu.

Und da eine fristlose Kündigung nach § 314 Abs. 2 BGB nunmal eine fruchtlose Fristsetzung zur Abhilfe oder eine Abmahnung voraussetzt, sehe ich hier sehr schlechte Karten für einen Erfolg bei Gericht.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn von drei Crosstrainern einer ausfällt stehen immer noch zwei zur Verfügung. Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Kurse fallen aus und andere finden statt. Das ist auch kein Grund. Oder steht im Vertrag explizit der Kurs? Regelhaft steht da ja Teilnahme an Kursen.
Beim Probetraining hat die Umkleide nicht gestunken?
Der Geruch hängt ja sowieso nicht unerheblich davon ab, wie oft die anderen Mitglieder duschen.


P.S. Ich hasse 48-Stunden-Deos. von sowas kommt das...

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kam ein Mahnbescheid oder bereits eine Klagebegründung?

Ich glaube nicht, dass die Gegenseite 100% der Forderung durchsetzen kann.

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#11
 Von 
Boxmaschine
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,
es gab kein probetraining, die Räume wurden mir erst gezeigt als ich den Vertrag unterschrieben hatte :(

es ist ein Mahnbescheid vom 28.05.2015 mit 560,73 eur Gesamtsumme. Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.

Das ist voll der Schlamperladen, ich habe noch eine Zusatzbuchungsoption die Langfristige Betreuung heißt, bei Vertragsabschluss habe ich eine Röntgen CD Rom abgegeben und es wurde eingetragen das 3 lendenwirbel und ein brustwirbel durch einen Motorradunfall versteift wurden. Nach 2 Monaten dachten die Trainer immernoch ich hätte versteifte Halswirbel^^

Ausserdem sind die Mylongeräte so eizustellen das bei Kraftaufwand ein Drittel mehr wie bei der gegenwärtsbewegung.
zb wären 21kg und 7kg gegenwärts richtig. Kommt der Trainer und stellt auf 20kg und 9kg, kommt ne halbe minute später zurück und sagt hö was mach ich den da hat doch gestimmt.
Da wird man echt total sauer wenn man 23,66eur pro woche Beitrag zahlt und nur Vollmongos dort arbeitn

Der Anwalt hatte zuvor geschriebn die Umkleidekabinen werden jeden Tag Frühmorgens gereinigt, Notfalls kann hier Zeugenbeweis angetreten werden.
die Kurse haben meist abends zwischen 16 und 20 uhr stattgefunden, ausserdem war der Boden immer Klatschnass in der Umkleide, egal um welche Uhrzeit. Ausserdem gab es nur eine Dusche, keine Rutschmatten etc nichtmal ein Waschbecken. nur eine Spritzdüse zum befeuchten der Herzfrequenzmesser

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
es gab kein probetraining, die Räume wurden mir erst gezeigt als ich den Vertrag unterschrieben hatte

Den Vertrag ohne vorherige Ansicht der Räume zu unterzeichnen war deine freie Entscheidung, du wurdest sicher nicht dazu gezwungen. Das zählt als Argument nicht.

Wie gesagt: Deine Argumente sind schwach. Ob du einen Richter findest, der da mitzieht, ist fragwürdig.

Ansonsten kann man dazu nicht viel sagen, außer dass es fragwürdig wäre, wenn die 100% der Grundgebühr bis vertragsende als Schadensersatz fordern.

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#13
 Von 
Boxmaschine
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

ok danke.
Ein Probetraining wurde mir nicht angeboten.

der basissatz ist 18,33eur pro woche und inklusive meiner gebuchten pakete sind es 23,66eur pro woche.

wie gehe ich jetzt weiter vor? einspruch im ganzen oder ein teil wiedersprechen?
muss ich dann trotzdem die anwaltskosten bezahlen?
lg

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#14
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Boxmaschine",

sie sollten sich Ihr angestrebtes Vorgehen nochmals durch den Kopf gehen lassen. "Eidechse" hat es bereits richtigerweise angeführt: Damit eine außerordentlichen Kündigung Wirksamkeit entfaltet, ist eine Frist zur Abhilfe bzw. eine Abmahnung auszusprechen. Eine Entbehrlichkeit der Abmahnung nach § 323 Abs. 2 BGB sehe ich hier nicht.

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#15
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie gesagt: Deine Argumente sind schwach. Ob du einen Richter findest, der da mitzieht, ist fragwürdig.
Ansonsten kann man dazu nicht viel sagen, außer dass es fragwürdig wäre, wenn die 100% der Grundgebühr bis vertragsende als Schadensersatz fordern.


Wieso Schadenersatz? Hier geht es doch schlicht und ergreifend um die aus dem Vertrag folgenden Zahlungspflichten, der nunmal nicht fristlos sondern durch vereinbarten Zeitablauf ordentlich beendet wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wieso Schadenersatz?

Ich dachte, dass die Diskussion um die Kündigung schon Anfang des Jahres war und dass die Forderung auch entsprechend frühzeitig vom Studio angegeben wurde. Nach nochmaligem Durchlesen habe ich gesehen, dass der TE schrieb, dass er vorgestern den Mahnbescheid bekam. Insofern: Mea culpa, kein Schadensersatz mit den daraus folgenden Spielregeln.

Bleibt noch die Frage, die wir hier wohl nicht beantworten können: Wenn nicht fristlos kündbar, war ggf. eine Minderung angemessen und wie hoch würde diese sein.

-- Editiert von mepeisen am 08.06.2015 13:07

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Boxmaschine
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

hey danke für eure Hilfe.

am Donnerstag muss ich spätestens den widerspruch absenden, warscheinlich erstmal ohne grund oder?
Vor Gericht würde ich zeigen wie absolut unzufrieden ich mit dem drecks studio bin für knapp 25 euro pro woche.
Die Zusatzbuchungsoption Langfristige Betreuung war voll für n Arsch. Leider hab ich das nicht in die Kündigung geschrieben.

Hab ja die ersten 2 Monate alles bezahlt inklusive herzfrequenzmesser und biologischen test (179eur) der Test war Blutdruckmessen und 2 mal bücken^^Anhand dessen hat der Computer 30 Seiten ausgedruckt mit meinem angeblichen biologischen Alter :D was n Abzocker******laden DREH DURCH!!

Ich will den den Rest nicht bezahlen, hab ja das Studio seit der fristlosen Kündigung nicht mehr genutzt.

Kann doch net wahr sein das ich jetzt einfach die restlichen 500 Euro bezahlen muss.

Was bleibt mir den noch übrig?

Den kompletten Vertrag anfechten? Leistung = Kosten
Wie mach ich das ganze public ohne anklage wegen Rufmord o.ä. zu bekommen?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat:
Vor Gericht würde ich zeigen wie absolut unzufrieden ich mit dem drecks studio bin für knapp 25 euro pro woche.


Und das soll was genau bringen?

Das Gericht wird sich davon nicht beeindrucken lassen. Innere Vorstellungen sind nunmal nicht maßgeblich. Sie müssen (angebliche) Missstände anmahnen. Das haben Sie nicht gemacht, also Pech gehabt.

Zitat:
Die Zusatzbuchungsoption Langfristige Betreuung war voll für n Arsch. Leider hab ich das nicht in die Kündigung geschrieben.


Auch das Reinschreiben in die Kündigung wäre zu spät gewesen.

Zitat:
Ich will den den Rest nicht bezahlen, hab ja das Studio seit der fristlosen Kündigung nicht mehr genutzt.


Es kommt aber nicht darauf an, ob Sie wollen. Wenn Sie eine unberechtigte fristlose Kündigung ausgesprochen haben, dann ist das nunmal ihr Risiko.

Zitat:
Kann doch net wahr sein das ich jetzt einfach die restlichen 500 Euro bezahlen muss.


Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wird es aber aller Voraussicht nach wahr werden inklusive Kosten oben drauf. Sie müssen selbst wissen, ob es Ihnen das wert ist inkl. einer möglichen Zwangsvollstreckung, wenn Sie die Forderungen nicht auf einen Schlag bezahlen können und der Studiobetreiber schlicht die Nase voll hat und keinen Bock auf eine Ratenzahlung.

Zitat:
Was bleibt mir den noch übrig?


Ihren Teil des Vertrages erfüllen und damit zahlen.

Zitat:
Den kompletten Vertrag anfechten?


Mal abgesehen davon, dass es dafür auch zu spät ist, weil der Vertrag längst ausgelaufen ist und eine Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen nur ex nunc (= ab Zugang der Anfechtungserklärung) wirkt, sehe ich auch nicht wirklich einen Sachverhalt der überhaupt zu einer Anfechtung berechtigen könnte.

Zitat:
Wie mach ich das ganze public ohne anklage wegen Rufmord o.ä. zu bekommen?


Wenn Sie was öffentlich machen und man auf das konkrete Studio schließen kann, dann kann immer ein Strafverfahren oder auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche drohen.

1x Hilfreiche Antwort

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