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Fitness Studio und Amtsgericht

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Fitness Studio und Amtsgericht

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte User von 123recht,

ich möchte Sie bitten mir dringend einen Tipp, Rat oder gar eine Lösung für mein Problem zu finden.


Es geht um folgendes:

Vor knapp 3 Jahren war ich in einem Fitness Stuio angemeldet, habe immer meine Leistung bekommen und auch meine Beiträge gezahlt. Nach Beginn einer Weiterbildung, habe ich mein Fitness Studio Vertrag gekündigt, was auch erfolgreich gelaufen ist.

Bin seit Mai 2011 Verheiratet (vorher Single gewesen vor 3 Jahren), habe auch im Mai 2011 ein Gemeinschatfskonto erstellen lassen.

Dieses Jahr (Februar 2012), habe ich mich entschlossen wieder in diesem Fitness Studio zu trainieren und diesmal auch mit meiner Frau. Wir wurden an der Theke von einer Dame empfangen und hatte Ihr gesagt, dass ich mich gerne wieder anmelden möchte und habe erwähnt dass ich vor über 1 Jahr auch schonmal da war und meine Frau sich neu anmeldet.

Sie schaute in den Computer rein und siehe da, ich war da mit meinem Profilfoto und den Daten zu sehen.

Es hieß lediglich wir müssten nur ein Foto erneut von Ihnen machen, da Sie sich ja Optisch geändert haben, dann gebe ich Ihnen Ihre Mitgliedskarte und Sie können auch sofort mit dem Training angefangen. Super, es ging schnell und los mit dem Training seit Februar 2012 bis heute.
Meine Frau bekam ein Komplett neuen Vetrag.

So, jetzt ist es Ende Juli 2012, wie immer halte ich meine Karte an das Eintrittschranke und siehe da ich komm nicht rein. Gehe ich an die Theke und frage nach, es hieß: Im System wurde ein Vermerk gemacht von der Verwaltung, dass ich mich mit der Verwaltung des Fitness Studios in Verbindung setzen sollte.
Mehr Informationen gab es nicht.
So gesagt, so getan.

Ich habe angerufen und gefragt, warum ich nicht mehr reinkommen würde. Sagte mir am Telefon die Dame von der Verwaltung, wissen Sie Herr xxxx, wenn Sie seit Februar 2012 nicht gezahlt haben, können wir Sie auch nicht reinlassen.
Natürlich mein Schock erstmal, wie bitte?

Seit Februar konnte kein Beitrag eingezogen werden, es kämen angeblich Mahnbescheide (die ich nie erhalten habe) Postadresse wurde mit Verwaltung abgeglichen und stimmt über ein, habe jedoch nie etwas gewusst. Vorallem seit Februar bis heute wurde mir im Studio auch nichts gesagt, was ich nicht nachvollziehen kann. Man hätte ja vielleicht ein Vermerk machen können?!
Als wir am Telefonat nach dem Problem gesucht hatten, warum nie etwas abgebucht werden konnte, sind wir der Lösung näher gekommen.
Es wurden meine alte Kontodaten von meinem alten Vertrag vorher praktisch übernommen (siehe Anfang vom Text).
Sie notierte am Telefonat meine richtige Kontodaten.

Trotzallem hieß es jetzt, ich kann nicht einfach meine Gebühren die vom Februar bis heute entstanden sind, "einfach" so zahlen. Es hieß: Wir haben es dem Staatsanwaltschaft weitergegeben und Sie werden in den nächsten Tagen einen Brief erhalten.
Darauf hin habe ich mein Vertrag zur Hand genommen um zu schauen, ob das stimmt. Siehe da auf dem Vertrag sind meine falsche Kontodaten. Auf dem Kopie den ich erhalten habe, habe ich keinen Unterschrift auf den Vertrag bzw. auf dem Feld wo die Einzugsermächtigung drauf ist gefunden. Erinnern kann ich mich auch nicht, ob ich es mit den falschen Kontodaten unterschrieben hätte.
Die Person die den Vertrag ausgefüllt hat, hat Ihren Namen sowie Unterschrift abgelegt, so wie ein Vermerk "Kann sofort trainieren".

So nun kam ein Brief gestern den 07.08.12 an, aber nicht vom Anwalt selbst, sondern direkt vom Amtsgericht.
Es ist ein Mahnbescheid, ich bin sehr entsetzt.

Es heißt folgendes,
I. Hauptforderung:
Mitgliedsbeitrag gem. Vertrag xxxx vom 01.02.12 bis 31.07.12 (180,70 EUR)


II. Verfahrenskosten (Streitwert: 180,70 EUR)
1. Gerichtskosten:
-Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG) (23,00 EUR)
2. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren:
- Vordruck, Porto (5,00 EUR)
3. Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandkosten:
- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) (25,00 EUR)
- Auslagen (Nr. 700177002 VV RVG) (5,00 EUR)

Summe Kosten 58,00 EUR


III. Nebenforderungen:
1. Mahnkosten (20,00 EUR)
2. Bankrücklastkosten (8,00 EUR)


IV. Zinsen:
1. vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen vom 01.02.12 bis 30.07.12 (6,50 EUR)
2. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I: 10% Jahreszinsen aus 180,70 EUR vom 31.07.12 bis 03.08.12 (0,20 EUR)


Gesamtsumme 273,40 EUR

___________________________________________________________

Aus 180 EUR wurden sagenhafte 270 EUR.

So ich möchte jetzt wissen, wie die Rechtslage aussieht.
Fakt ist:
- Es wurden falsche Daten aufgenommen (Einzugsermächtigung) seit Februar 2012 bis heute.
Habe Leistung genommen, aber den Beitrag von 180 EUR nicht gezahlt.
Was ich auch einsehe, daher will ich den Betrag von 180 EUR zahlen.
Was ich nicht einsehe die ganzen restlichen Gebühren von knapp 100 EUR.

- Ich habe ein Vertrag in der Hand, wo vielleicht nur eine Kopie ist, aber ich mich nicht erinnern kann, ob ich auf meine falsche Kontodaten eine Unterschrift abgelegt hätte.
Angenommen (ja) ich habe es unterschrieben und nicht gemerkt, was passiert ?

Angenommen (nein) sieht es für mich wahrscheinlich besser aus, da kein Vertrag bzw. Mitgliedschaft zu stande gekommen ist. Die Person die den Vertrag ausgefüllt hat, hat Ihre Pflichten nicht erfüllt?

- Wie sieht es mit Pflichten meiner Person aus, hätte ich jeden Monat in mein Konto schauen müssen, ob der Gläubiger (indem Fall das Fitness Studio) seine Beiträge abbucht ?

- Wie kommt es dass ich kein einzigen Mahnbrief bekommen habe ? Wie kann ich dass nachweisen ? Warum wurde im Studio mir keine Nachricht übermittel, wenn zwischen Verwaltung und Studio ein Verbindung da ist?

- Meine Frau trainiert bis heute, bei Ihr wurden die Daten richtig übernommen, es wird von unserem Gemeinschaftskonto abgebucht. Bei mir jedoch gabs ein Fehler.
Meine Frau behauptet auch, die richtige Bankkarte hingelegt zu haben und gesagt zu haben, dass wir ein Gemeinschaftskonto haben.

Bevor ich zum Anwalt gehe (da leider erst ab dem nächsten Monat mein Rechtsschutz wirkend ist) und ich Kosten habe werde, möchte ich wissen wie die Chancen für mich stehen?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Unterstützungen und Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas K.



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von eifon am 08.08.2012 12:52
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 112 weitere Beiträge zum Thema "Fitness".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Fitness Studio und Amtsgericht
Das ist so ein Fall, in dem beide Seiten irgendwie Recht haben.
Wenn du den Vertrag mit den falschen Bankdaten unterschrieben hast, bist du deinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachgekommen und auch ohne Mahnung des Fitnessclubs in Verzug geraten. Der Club hat also grundsätzlich das Recht so zu handeln, wie er es getan hat. Die angegebenen Kosten sind auch nicht überhöht. Allenfalls könnte man über die Mahngebühren streiten.
Auf der anderen Seite halte ich es bei einem ja anscheinend größeren Fitnessclub im Rahmen der Schadenminderungspflicht für zumutbar dem Mitglied eine Mahnung notfalls persönlich zu überreichen, da es ja regelmäßig weiter trainiert.
Wie ein Richter hier entscheiden würde, ist vollkommen ungewiss.
Ich würde an deiner Stelle wie folgt handeln:
Einen Teilwiderspruch gegen den Mahnbescheid und die Hauptforderung plus EUR 10,- für Mahn- und Rücklastschriftskosten zweckgebunden mit dem Vermerk "nur Hauptforderung, Mahn- & Rücklastschriftsgebühren" überweisen.
Gleichzeitig würde ich mit dem Fitnessclub kontakt aufnehmen und klarmachen, dass sie entweder zwei Mitglieder weiterhin behalten, oder aber verlieren können.

Bevor du da aber hinschreibst mache dir noch einmal klar, das der Club den ganz normalen rechtlichen Weg OHNE irgendwelche Abzocke gegangen ist.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"


von Shihaya am 08.08.2012 16:16
Status: Philosoph (586 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
quote:
im Rahmen der Schadenminderungspflicht für zumutbar dem Mitglied eine Mahnung notfalls persönlich zu überreichen

Grundsätzlich ist eine Mahnung für Verzug gar nicht erforderlich, wenn der Leistungszeitpunkt nach dem Kalender bestimmt ist.

Was für eine "Schadensminderungspflicht" es da geben sollte, dann doch noch mal zu mahnen, erschließt sich mir nicht.

Zumal ein "persönliches Überreichen" im Streitfall immer schlechter zu beweisen ist als ein Einschreiben/Rückschein. Der Kunde sagt "hab ich nicht bekommen", der Studio-Mitarbeiter sagt "hab ich ihm gegeben", der Kunde sagt "klar daß der lügt, der arbeitet ja für die" usw. Und am Ende darf man sich auf die Lotterie einlassen, wem der Richter glaubt.

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von Sheldon_Cooper am 08.08.2012 17:47
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
erstmal vielen Dank für die Antworten.
an Shihaya:

Also dass mit dem Vertrag ist echt eine dumme Situation, ich werde jetzt versuchen mit denen direkt im Fitness Studio Kontakt aufzunehmen bzw. erstmal rauskriegen ob ich den Vertrag unterschrieben habe.

Also habe ich es richtig verstanden, ich könnte ein Teilwiderspruch einlegen und dabei einen Widerspruch auf die Verfahrenskosten einlegen.

Was ich dann zahlen würde, wäre die Hauptforderung und die ein Teil von der Nebenforderung ? Richtig?


Mit freundlichen Grüßen

Thomas K.

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von eifon am 08.08.2012 20:09
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
Ich würde so vorgehen!

1.) Zahle Anhand deiner Kundennummer bzw. auf das Kundenkonto den geschuldeten Betrag direkt an das Fitness Studio. Wichtig! Zeitraum von bis! Da du diese Kosten anerkennst.

2.) Lege einen Teilwiderspruch ein.

3.) In der Zwischenzeit fordere von dem Fitness Studio eine Kopie des Vertrages an.

4.) Abwarten


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"»Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm, ich halt sie arm!« R.M."


von Voß am 08.08.2012 20:23
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
Hier sind 2 Probleme von seiten des TE:
1. ist hat eine vertragliche Vereinbarung eingegangen, ohne sich durchzulesen was er da vereinbart. Hätte er dieses mit der notwendigen Sorgfalt gemacht, wäre ihm der Fehler aufgefallen
2. Nimmt man monatelang Leistungen in Anspruch ohne sich zu wundern das man keine Gegenleistung berechnet bekommt.
Auch hier hätte man mit der notwendigen Sorgfalt die Eskalation verhindern können.



quote:
- Wie sieht es mit Pflichten meiner Person aus, hätte ich jeden Monat in mein Konto schauen müssen, ob der Gläubiger (indem Fall das Fitness Studio) seine Beiträge abbucht ?

Eigentlich sollte man im eigenen Interesse derartige Unterlagen immer nach Erhalt kontrollieren.
Aber man ist juristisch nicht dazu verpflichtet, sofern es nirgendwo vertraglich geregelt ist.
Macht man es nicht, muss man sich jedoch negative Folgen zurechnen lassen.



Was man hier 'sparen' kann, wären die Mahnkosten von 20,00 EUR. Die restlichen Forderungen sind juristisch in Ordnung.



Ob die Firma sich auf Kulanz einlässt?

Versuchen kann man es, sollte sich aber nicht allzugroße Hoffnungen machen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 08.08.2012 22:07
Status: Tao (21193 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
quote:
Die Person die den Vertrag ausgefüllt hat, hat Ihre Pflichten nicht erfüllt?


Ja, so würde ich das sehen. Die hätte prüfen müssen, ob die Daten noch korrekt sind.

Dass du möglichst schnell die Hauptforderung bezahlen musst, ist klar.

Wenn eine Lastschrift platzt, gerät man automatisch in Verzug, allerdings unter der Voraussetzung, daß man das zu vertreten hat. Das ist hier aber nicht der Fall, da nicht du, sondern das Studio die "falsche" Bankverbindung ungeprüft übernommen hat, die haben den Fehler zu vertreten.

quote:
Meine Frau behauptet auch, die richtige Bankkarte hingelegt zu haben und gesagt zu haben, dass wir ein Gemeinschaftskonto haben.

Deine Frau steht dir als Zeugin zur Verfügung, es lässt sch also nachweisen, wer den Fehler zu vertreten hat.

Kein Verzug ohne Verschulden, ohne Verzug besteht aber kein Anspruch auf Zahlung der Mahnkosten. D.h. du müsstest die Hauptforderung schnell zahlen und den Kosten widersprechen.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 08.08.2012 23:35
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
quote:
Das ist hier aber nicht der Fall, da nicht du, sondern das Studio die "falsche" Bankverbindung ungeprüft übernommen hat, die haben den Fehler zu vertreten.

Das sehe ich hier ein bischen anders als @flawless. Wenn du den Vertrag unterschreibst, hast du auch die Verantwortung für korrekte Angaben. Durch die Unterschrift bestätigst du die Richtigkeit.
Auf der anderen Seite hindert dich aber nichts daran, dem Fitnessclub ein schlechtes Gewissen einzureden um so zu einer für dich günstigeren Vereinbarung zu kommen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"


von Shihaya am 09.08.2012 06:47
Status: Philosoph (586 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
quote:
Wenn du den Vertrag unterschreibst, hast du auch die Verantwortung für korrekte Angaben. Durch die Unterschrift bestätigst du die Richtigkeit.


Das Studio hat den Vertrag auch unterschrieben. Und es hat die "falsche" Urkunde hergestellt, ist der Verwender i.S. der AGB-Regularien.

TE ist Verbraucher, das Studio Unternehmer. TE's Frau hat das richtige Gemeinschafts-Konto angegeben, in ihrem Vertrag ist es korrekt eingetragen.

Die falschen Angaben und deren Folgen fallen ganz klar in den Verantwortungsbereich des Studios. Man kann sich sogar dazu versteigen, dass i.d.F. die Frage vom Profi-Verwender kommen muss: Hat sich etwas geändert, Anschrift, Bankverbindung?

Bei der Sachlage sofort, ohne vorherige (private) Mahnung das Mahnverfahren einzuleiten geht auch nicht in Ordnung.

Venire contra factum proprium, das ist ein fest stehender Rechtsgrundsatz. Wer selbst eine Situation schafft,auf die der Vertragspartner vertrauen darf, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er daraus Vorteile ziehen will.

Wer das alles ausblendet, hat Probleme mit seinem Judiz.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 09.08.2012 08:03
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
quote:
Das Studio hat den Vertrag auch unterschrieben. Und es hat die "falsche" Urkunde hergestellt, ist der Verwender i.S. der AGB-Regularien.

Das befreit den TE aber nicht davon zu kontrollieren, ob alles eingetragene korrekt ist, bevor er die Richtigkeit durch seine Unterschrift bestätigt. Ich kenne es bei fast jedem Vertrag so, dass der eine Vertragspartner ihn schreibt und der andere dann kontrolliert und bestätigt.
quote:
Bei der Sachlage sofort, ohne vorherige (private) Mahnung das Mahnverfahren einzuleiten geht auch nicht in Ordnung.

Der Meinung bin ich auch, aber anscheinend hat der Fitnessclub ja mehrere Mahnungen per Post verschickt, die aus unerfindlichen Gründen nicht angekommen sind.
Andererseits ist es ja so, dass nicht gemahnt werden braucht, da der Verzug durch Nichteinlösung der Lastschrift bereits eingetreten ist.
quote:
Wer selbst eine Situation schafft,auf die der Vertragspartner vertrauen darf, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er daraus Vorteile ziehen will.

Hier will das Studio nur sein ihm zustehendes Geld und sich nicht rechtsmissbräuchlich Vorteile verschaffen. Die berechneten Gebühren sind angemessen, selbst wenn man über die Höhe der Mahngebühren streiten kann. Ich persönlich halte EUR 5,- pro normale Mahnung per Post durchaus für angemessen, wenn auch die Gerichte diese normalerweise mit ein bis zwei Euro werten. Hier halte ich die Rechtssprechung für zu verbraucherfreundlich.

Ich denke, hier haben beide Fehler gemacht und man sollte versuchen einen Kompromiss auszuhandeln. Sollte die Sache vor Gericht kommen, würde ich die Chancen 50/50 einschätzen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"


von Shihaya am 09.08.2012 13:44
Status: Philosoph (586 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Fitness Studio und Amtsgericht
quote:
Ich kenne es bei fast jedem Vertrag so, dass der eine Vertragspartner ihn schreibt und der andere dann kontrolliert und bestätigt.


Und das exkulpiert dann den Verwender, der fahrlässig einen falschen Entwurf produziert hat von jeder Haftung? Besonders wenn auch noch ein Verbraucher beteiligt ist?

quote:
Hier halte ich die Rechtssprechung für zu verbraucherfreundlich.

Alles klar.

Übrigens: Was sieht denn der, dessen Lastschrift zurückkommt weil ein Konto gelöscht ist in seinen Bankbelegen? Kann der dann 3x den untauglichen Versuch wiederholen und dann obendrauf sofort einen MB schicken?

Ich denke, da ist die Rspr. dann auch "zu verbraucherfreundlich".

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 09.08.2012 14:36
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


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