Fitness Kündigung rechtsunwirksam wegen AGB und nun Inkassounternehmen mit Forderung von 450 Euro

10. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb443401-43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness Kündigung rechtsunwirksam wegen AGB und nun Inkassounternehmen mit Forderung von 450 Euro

Sehr geehrtes Forum,
mein Bruder war in der **************** angemeldet und nutzte dort die Fitnessräumlichkeiten. Als er einen Job in Amsterdam angeboten bekommen hat, machte er vom Sonderkündigungsrecht BGB § 626 gebraucht, und kündigte per Email den Vertrag bei der ***********.

Email vom 13.12.2015
Sehr geehrte **************,

Hiermit kündige ich meinen Vertrag aufgrund den Umstands, dass ich nun in den Niederlanden lebe und arbeite.

Anbei finden Sie im Anhang die Wohnbescheinigung,

Mit freundlichen Gruessen,
********************


Er schloss seine Bankkonten und zog nach Amsterdam. So weit, so gut. Im Mai haben wir dann in Deutschland einen Brief vom Inkassounternehmen *** Inkasso GmbH bekommen, welches von meinem Bruder eine Forderung von über 450 Euro geltend machen will(dabei ist der Fitnessbeitrag monatlich lediglich 18 Euro). Die Auftraggeber ist die FKH OHG. Ist das Zufall, dass der Auftraggeber dieselbe Adresse hat wie das Inkassounternehmen?

Nun was er nicht wusste ist, dass in der AGB (http://www.************/service/agb) eine Klausel steht, dass der Vertrag nur schriftlich gekündigt werden kann. Aber warum hat das Fitnessunternehmen nicht wenigstens meinen Bruder auf die rechtsunwirksame Form der Kündigung aufmerksam gemacht? Stattdessen haben sie seine Email einfach unbeantwortet gelassen.

Mein Bruder behauptet auch, dass er lediglich eine Mahnung in diesen 5 Monaten bekommen hat. Ich muss zugeben, dass sich das unrealistisch anhört aber wenn ich so im Internet über das Inkassounternehmen und die Auftraggeber lese scheint mir das doch realistisch.

Ich habe heute per Email einen Widerspruch an das Inkassounternehmen geschickt und werde dies noch morgen per Post erledigen.

Was würdet ihr tun? Ist die Forderung nicht unverhältnismäßig hoch oder gar unrechtmäßig? Kann man dem Fitnessunternehmen vielleicht einen Verfahrensfehler nachweisen? Zum Beispiel, dass mein Bruder nicht ordnungsgemäß informiert wurde? Wie kann man die AGB Klausel umgehen? (Der Vertrag wurde persönlich unterschrieben und nicht im Internet) Was hält ihr von arglistiger Täuschung, da mein Bruder nicht ordnun
Mit besten Grüße,
Eros


-- Editier von fb443401-43 am 10.06.2016 20:30

-- Editiert von Moderator am 10.06.2016 21:37

-- Thema wurde verschoben am 10.06.2016 21:37

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6 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6441 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
welches von meinem Bruder eine Forderung von über 450 Euro geltend machen will(dabei ist der Fitnessbeitrag monatlich lediglich 18 Euro).

Es wäre schlau gewesen, wenn man lesen könnte auf welche Zeit sich die Forderung bezieht und wie sie sich zusammen setzt.
Zitat:
Aber warum hat das Fitnessunternehmen nicht wenigstens meinen Bruder auf die rechtsunwirksame Form der Kündigung aufmerksam gemacht? Stattdessen haben sie seine Email einfach unbeantwortet gelassen.

Ist aber kein Argument, denn woraus soll sich die Pflicht ergeben auf unwirksame Erklärungen zu antworten ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
fb443401-43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:welches von meinem Bruder eine Forderung von über 450 Euro geltend machen will(dabei ist der Fitnessbeitrag monatlich lediglich 18 Euro).
Es wäre schlau gewesen, wenn man lesen könnte auf welche Zeit sich die Forderung bezieht und wie sie sich zusammen setzt.


Von januar 2016 bis mai 2016

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Als er einen Job in Amsterdam angeboten bekommen hat, machte er vom Sonderkündigungsrecht BGB § 626 gebraucht

Der BGB § 626 greift hier nicht.
Da kein Sonderkündigungsrecht besteht, sollte er schnellstens kündigen. Dies mal mit Zustellnachwweis.



Zitat:
Aber warum hat das Fitnessunternehmen nicht wenigstens meinen Bruder auf die rechtsunwirksame Form der Kündigung aufmerksam gemacht?

Weil dazu keine Pflicht besteht.



Zitat:
Stattdessen haben sie seine Email einfach unbeantwortet gelassen.

Diese ist wohl schlicht nicht angekommen...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6441 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Von januar 2016 bis mai 2016

17 X 18 € = 450 € ??

Entweder die 18 €³ sind falsch oder es gibt noch extra Posten von denen hier bisher nicht die Rede ist.

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#5
 Von 
fb443401-43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In der AGB ist zwar von einer schriftlichen Kündigung die Rede, aber es wird nicht angeführt wo man die Kündigung hin schicken sollte. Es gibt über 8 Fitnessstudios von diesem Unternehmen und sehr viele Adressen auf der Website. Kann man das ausnutzen?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
In der AGB ist zwar von einer schriftlichen Kündigung die Rede, aber es wird nicht angeführt wo man die Kündigung hin schicken sollte.

Denknotwendigerweise an die des Vertragspartners. Und die ist ja nun durchaus bekannt.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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