First Depit Inkasso Gebühren rechtens?

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
First Depit Inkasso Gebühren rechtens?

Guten Tag,

Hannelore hat sich vor einiger Zeit ein kostenloses Testabo zugelegt und vergessen es zu kündigen. Somit wurde aus dem Testabo ein kostenpflichtiges Abo mit einer Laufzeit von 12 Monaten und monatlichen Kosten von 22,86€. Hannelore hat versäumt die Rechnungen zu zahlen, somit hat der Gläubiger "Save TV Ltd." das Inkassounternehmen "First Debit Inkasso" beauftragt, sich um den Einzug der Forderung zu kümmern. Die derzeitige Gesamtforderung beläuft sich auf 122,48 €

Folgend die Rechnung von der Inkassofirma (Falls nicht erwünscht, bitte um Nachricht):





Für mich klingt die Geschäftsgebühr von 45,00€ und die "Einigungsgebühr" von 67,50€ schon ziemlich absurd.

Nun zu meinen Fragen:

- Ist es überhaupt gerechtfertigt ein Inkassounternehmen bei so einem geringen Betrag zu beauftragen?
- Sind die Forderungen der Inkassofirma rechtens und muss ich diese tragen?
- Kann ich mich in irgendeiner Form gegen die in Rechnung gestellten Leistungen wehren? Falls ja, wie?

Meine Idee wäre, die Forderungen der Inkassofirma vollumfänglich zurückzuweisen und die tatsächliche Rechnungssumme von Save TV Ltd. zu fordern und nur diese zu begleichen. Könnte ich damit durchkommen?

Ich bitte um Ihre Hilfe und ich bin für jeden hilfreichen Beitrag dankbar. Herzlichen Dank für's lesen.

Mit freundlichen Grüßen,
Max H.





-- Editier von Max H. am 12.06.2017 20:56

-- Editier von Max H. am 12.06.2017 21:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassofirmen profitieren i.d.r gerne von der Unkenntnis
Bezüglich der Einigungsgebühr : Wurde was im Zusammenhang mit der Ratenzahlung von Hannelore unterschrieben ?
Waren diese Kosten vorher bekannt bzw wurde Hannelore über die Höhe vor Aufnahme der Ratenzahlungen schriftlich in Kenntnis gesetzt ?

Sehe ich das richtig ? : Es wurden bereits 304 € bezahlt ???!!!
Hier kann man checken was gebührentechnisch erlaubt ist
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Hier einige Gerichtsurteile
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

wie ist das Nervenkostüm ?



Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich das richtig ? : Es wurden bereits 304 € bezahlt ???!!!


Es wurden 182,16 Euro bezahlt. Damit ist Inkasso und Gläubiger meines Erachtens gut bedient. Wurde der Vertrag mit Save TV Ltd. mittlerweile gekündigt?



-- Editiert von hausfrau66 am 12.06.2017 22:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Insgesamt wurden bereits 182,16€ von Hannelore gezahlt.

6*22,86€ = 137,16€ an Save Ltd.
1*45€ an die Inkassofirma (leider)

304,25€ sind die Gesamtforderungen. Abzüglich der gezahlten 182,16€ war der Stand der Forderungen am 20.04.17 also 122,09€ (jetziger Stand 122,48€)

Bezüglich der Einigungsgebühr wurde nichts unterschrieben. Generell gibt es keinen Vertrag, sondern nur eine Bestätigung per mail, die wohl auch so durchgeführt wurde.

Auszug aus den Save TV AGBs:

Zitat:
2. Der Vertrag kommt erst dadurch zu zustande, dass der Anbieter dem Kunden per E-Mail eine Annahmeerklärung schickt, die auch die Zugangsdaten des Kunden (Benutzername und Passwort) zum Service enthält und die ihm die Nutzung des Service ermöglichen.


außerdem:

Zitat:
4. a) Im Fall einer vom Kunden verursachten Rücklastschrift (z. B. bei nicht ausreichender Deckung des Kontos oder bei einer Rückbelastung durch den Kunden) ist der Anbieter berechtigt, die dadurch zusätzlich angefallenen Kosten, die insbesondere durch Bank- und Bearbeitungsgebühren verursacht werden, in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine bzw. geringere Kosten oder Wertminderung entstanden sind.


Rechtfertigt das die Inkassogebühren?

Leider kann Hannelore keinerlei eMails von Save TV finden. Wahrscheinlich gelöscht. Ob sie von den monatlichen Gebühren wusste, ist unklar.

Danke für die Links, werde mich schnellstmöglich damit auseinandersetzen.

Das Nervenkostüm hält bis jetzt noch ganz gut.


Edit: Vertrag ist gekündigt.



-- Editiert von Max H. am 12.06.2017 22:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Rechtfertigt das die Inkassogebühren?

Nein.


Ich würde zunächst einmal die zu hohen Mahngebühren monieren. 11€? Das ist einfach viel zu viel. Das würde bis zu 10 Mahnbriefen entsprechen.
Dann gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, wieso die BRL-Kosten (Bankrücklastschrift?) zuerst nur 3,50€ betragen sollen und dann plötzlich 6,50€. Da würde ich eine Rechnungskopie der Bank verlangen. Zudem sind Hoffnungsläufe (mehrfache Lastschriften direkt hintereinander) sowieso Unfug.

Die Inkassovergütung am 27.3.2017 ist Blödsinn. So funktioniert das RVG nicht. Das kann nicht pro Brief einfach sinnlos drauf gerechnet werden.

Hinsichtlich der Einigungsvergütung muss man halt argumentieren, dass man nie darüber aufgeklärt wurde, dass sie anfällt und dass man auch nie etwas unterschrieben hat oder bestätigt hat, diese normalerweise dem Gläubiger zufallende Gebühr zu erstatten.

Damit würde ich aus der Forderungsaufstellung 9€ Mahngebühren, 81€ Einigungsgebühr, 9,50€ Rücklastschrift, 18€ Inkassogebühr streichen. Das sind unterm Strich: 117,50€.
Bleibt also ggf. noch ein Rest aus eins oder zwei Euro.

Die ursprüngliche Inkassogebühr, da wird man wohl nicht drum herum kommen, wenn man nicht richtig bezahlt hat. Da kommt drauf an, wie sehr man auf Konfrontation gehen will.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt, ich muss damit rechnen, dass ich die Inkassovergütung vom 6.7.2016 in Höhe von 54,00€ wohl zahlen muss und die 18,00€ vom 27.3.2017 nicht rechtens ist?

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihres Schreibens vom 05.06.2017 lehne ich eine Ratenzahlung ab. Weiterhin widerspreche ich den zu hohen Mahngebühren. Außerdem wurde nie schriftlich festgelegt, dass ich der Bezahlung einer Einigungsgebühr zustimme, somit muss Ihr Kunde, Save.TV Ltd. diese Kosten selbst tragen.


Ist das ein Anfang? Wie formuliere ich am besten, dass ich eine neue Berechnung mit korrekten Zahlen verlange? Immerhin wurden 45€ schon bezahlt. Oder bestehe ich darauf, nur die von mir anerkannten Zahlungen vorzunehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das heißt, ich muss damit rechnen, dass ich die Inkassovergütung vom 6.7.2016 in Höhe von 54,00€ wohl zahlen muss

Wenn man sie einmal gezahlt hat, kann man das Geld nur schwer zurück holen. Denn verboten sind die Gebühren so erst mal nicht.

Zitat:
und die 18,00€ vom 27.3.2017 nicht rechtens ist?

Das RVG unterscheidet nach Tatbeständen. Und die "außergerichtliche Vertretung/Betreibung" ist ein in sich geschlossener Tatbestand. Egal wie viele Briefe geschrieben werden, egal wie lange das dauert. Es gibt keine neuen Inkassogebühren.

Zitat:
Wie formuliere ich am besten, dass ich eine neue Berechnung mit korrekten Zahlen verlange?

"Sie möchten mir bitte eine entsprechend aktualisierte Forderungsaufstellung zukommen lassen. Die bereits überwiesenen Gelder sind ausschließlich auf die von mir akzeptierten Teile der Forderung zu verrechnen."

-- Editiert von mepeisen am 14.06.2017 10:17

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