Hallo!
Ich habe jüngst eine UG & Co. KG gegründet.
Soweit ich weiß, muss ich im geschäftlichen Schriftverkehr immer komplett "Meine Firma UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG" angeben.
Nun ist das alles andere als Poesie oder einprägsam. Und BMW firmiert ja auch nicht ständig als BMW AG. Finanzamt oder Amtsgericht lassen das (haftungsbeschränkt) einfach weg.
Meine Frage also: wann kann ich was weglassen.
Wann kann ich einfach nur "Meine Firma" angeben, wann könnte ich vllt. "Meine Firma UG & Co. KG" angeben.
Konkrete Beispiele:
Wie sieht's auf meinem Briefkasten aus? Volles Gedöhns, oder reicht Meine Firma?
Ich bin Webdesigner, da gibt's auf von mir designten Seiten meist irgendwo einen Vermerk (c)2012 Meine Firma oder Design by Meine Firma. Geht das?
mfg,
Heiner
Firmierung bzw. Rechtsformzusatz
6. Januar 2012
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Frage vom 6. Januar 2012 | 19:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmierung bzw. Rechtsformzusatz
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#1
Antwort vom 7. Januar 2012 | 21:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120358 Beiträge, 39879x hilfreich)
quote:
Wie sieht's auf meinem Briefkasten aus? Volles Gedöhns, oder reicht Meine Firma?
Meine Firma reicht
quote:
Ich bin Webdesigner, da gibt's auf von mir designten Seiten meist irgendwo einen Vermerk (c)2012 Meine Firma oder Design by Meine Firma. Geht das?
Ja, das geht
Auch auf Prospekten, in Anzeigen, auf Aufklebern reicht Meine Firma.
Auf geschäftlichen Dokumenten (Brife, Angebote, Rechnungen, etc.) sowie im Impressum brauchst du Volles Gedöhns
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 9. Januar 2012 | 13:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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