Firmenwagen und mdl. Absprachen
Firmenwagen und mdl. Absprachen
Ich bekomme Brutto 2.000 ,- oder er zieht mit vom Brutto 200,- für den Firmenwagen und 200,- für Kraftstoff ab. Ich habe dann den Wagen genommen. Im Arbeitsvertrag steht, ich bekommen 1.600,- und einen Wagen.
In den Abrechnungen wird mir jetzt wie abgesprochen 1.600 ,- Brutto + 1% + 0,03% x Arbeitsweg hinzugezogen, sodass ich auf 1893,00 ,- Brutto komme. Dadrauf werden dann die Sozialabgaben und die Steuern berechnet. Dann kommt das Nettogehalt. Von dem Netto zieht er mir nochmal einen Eigenanteil ab. D.h. ich bekomme einmal 200 ,- vom Brutto weniger und einmal noch 155 ,- vom Netto.
Wie oben geschrieben, war es aber anders abgesprochen. Was kann und muss ich jetzt machen?Danke
von go344365-74 am 27.06.2012 10:44
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
Im netto müssen für den geldwerten Vorteil die gleichen Beträge abgezogen werden wie im brutto (da der Aufschlag nur der Steuerberechnung dient), also oben insgesamt + 293,00 €, unten insgesamt - 293,00 €). Damit ist der geldwerte Vorteil abgegolten.Eine weitere Möglichkeit mit etwas weniger Steuerbelastung besteht in der Pauschalversteuerung eines Anteils aus der 0,03%-Regelung. Der Arbeitnehmer kann allerdings für diese pauschalversteuerten Anteile dann kein km-Geld mehr in der Steuererklärung geltend machen. Für gewöhnlich fährt ein Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen damit aber trotzdem günstiger.Hier sind es brutto + 293,- €, netto aber - 355,- €? Das ließe sich nur mit der Vereinbarung über die zusätzliche Kraftstoffbeteiligung erklären. Bitte mal die Bruttoaufschläge und die Nettoabzüge einzeln hier aufzählen.
Gibt es eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die Nutzung des Firmenwagens oder was steht im Arbeitsvertrag genaueres dazu?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"-- Editiert Schnuckelchen am 27.06.2012 11:14
von Schnuckelchen am 27.06.2012 11:12
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
KFZ 104,00
0,03% x 60 km 187,20
zuversteuerndes BRUTTO 1891,20KV 155,30
PV 23,20
RV 185,61
AV 28,41
Lohnsteuer 200,91
Kirche 16,07
Soli 11,05SUMME STEUERN 620,55NETTO: 1891,20 - 620,55 = 1270,65 €
Eingenanteil KFZ: 151,87
Auszahlung: 1270,65 - 151,87 = 1118,78 €Mir geht es aber darum, dass vom AG geasagt wurde, das ich 200 € vom BRUTTO für den Wagen zahle. Nach seiner Abrechnung bekomme ich 200 € BRUTTO weniger und 151,57 € vom NETTO weniger. Ich zahle also zweimal. Er müsste von den 2000 € ausgehen, die er mir gesagt hat und dann alles runter rechnen.
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von go344365-74 am 27.06.2012 11:30
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
Bruttolistenpreis 10.400 € - fährt man Smart? ;o)Mal nur zur Berechnung an sich:Die gesetzlichen Abzüge (Steuer + SV) kontrolliere ich jetzt nicht, weils nicht zum Thema gehört.Mir erklärt sich der Abzug über 151,87 € Eigenanteil Kfz nicht - eigentlich müssten das exakt die 291,20 € sein, die netto auch aufgeschlagen wurden. Insofern wird hier der AN begünstigt.Nun zu dem "200 € brutto weniger". Das ist keine Sache der Berechnung sondern der vertraglichen Vereinbarung. Inwiefern man hier eine anderslautende Vergütung nachweisen will, wenn nachträglich im Vertrag 1.600 € brutto unterschrieben wurden ...Daher nochmal meine Frage: Wurde bezüglich des Gehaltsbestandteils "PKW" ausführlich etwas schriftlich vereinbart? Oder hat sich der AG mit einem Kleinwagen elegant aus der Affäre gezogen (und sein schlechtes Gewissen mit einem reduzierten Nettoabzug beruhigt)?Der erste Schritt wäre meines Erachtens, mit der Gehaltsabrechnung zur Lohnbuchhaltung zu gehen und sie mir in aller Ausführlichkeit erklären zu lassen. -----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
von Schnuckelchen am 27.06.2012 12:01
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
Es gibt nur einen Arbeitsvertrag.Im Arbeitsvertrag steht:
Der AN erhält eine mtl. Bruttovergütung von 1600 € und einen Geschäftswagen (Renault Twingo) auch zur Privatennutzung.Die 151,87 € setzen sich wie folgt zusammen.
Der AG hat berechnet was ich bei Brutto 1600 € ohne Firmenwagen bekomme. Das wären ca. 1118 €. Dann hat er die Differenz zwischen ca. 1270 € (Brutto 1891 € inkl. Wagen) zu Brutto 1600 € genommen (Netto ca. 1118 €) und das als Eigentanteil abgezogen.Eigentlich bin ich mit der Abrechnung ja ganz gut bedient. Es wäre ja schlimmer, wenn er die kompletten 291,20 € abziehen würde.
Weil mir aber münlich gesagt worde ist, das ich 400 € weniger Brutto bekomme wenn ich den Wagen nehme, bin ich davon ausgegangen, dass ich keine Nettoabzüge habe.
Muss der AG den Eigenanteil vom NEtto noch abziehen?Danke
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von go344365-74 am 27.06.2012 12:40
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
Den Eigenanteil hat nichts mit dem geldwerten Vorteil zu tun!Hier hat dich der AG ganz schön vera******!Durch die Versteuerung ist normalerweise alles erledigt.Steht der Nettoabzug im Arbeitsvertrag?Durch die Versteuerung ist dein Nettoentgelt schon geringer....Bei uns war es in Zeiten der Finanzkrise so, dass jeder AN einen Eigenanteil von ca. 50-100 Euro vom Netto abgezogen bekommen hat. Sowas muss aber erstmal durch den Betriebsrat, falls einer vorhanden ist.Aber die Berechnung deiner Firma finde ich merkwürdig. -----------------
""-- Editiert jimmy1985 am 02.07.2012 20:41
von jimmy1985 am 02.07.2012 20:39
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
In der Tat ein merkwürdiges Konstrukt...quote:Jep, Du bist gut bedient. Der Nettoaufschlag dient ja lediglich der Ermittlung der korrekten zu versteuernden Summe an Lohn und wird daher nach Ermittlung der gesetzlichen Abzüge netto wieder voll abgezogen (da sonst ja neben dem Vorteil der Nutzung noch zusätzlich ein Vorteil in Form von Geld gewährt werden würde).Wenn der AG nun netto nicht den vollen Betrag aus dem Aufschlag wieder abzieht, gewährt er in meinen Augen einen zusätzlichen - noch dazu steuer- und sozialversicherungsfreien - Vorteil in Höhe von 139,33 €. Wie er diesen den Prüfern der Sozialversicherung und dem Finanzamt erklären will, ist mir schleierhaft. Und hier ist auch nicht zu vergessen: Der Schuldner der Steuern bist Du, nicht der AG - hier könnten durchaus Nachforderungen auf Dich zukommen, die nicht irgendwelchen arbeitsvertraglichen Ausschluss- oder den üblichen gesetzlichen Verjährungsfristen unterliegen.Vorschlag: Geh mit der Lohnabrechnung zu einem Steuerberater, der soll sie prüfen und mit dem AG klären - diese Thematik ist schlicht zu komplex um sie mit ein paar Sätzen hier so konkret erklären zu können, dass Du das Ganze dann auch selbst dem AG verklickern kannst.
Eigentlich bin ich mit der Abrechnung ja ganz gut bedient. Es wäre ja schlimmer, wenn er die kompletten 291,20 € abziehen würde.
...
Muss der AG den Eigenanteil vom NEtto noch abziehen?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
von Schnuckelchen am 03.07.2012 12:00
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
quote:Also bei mir wird unten Netto nichts mehr abgezogen.Ich zeige die Berechnung mal an einem Beispiel mit beliebigen Beträgen auf:
Jep, Du bist gut bedient. Der Nettoaufschlag dient ja lediglich der Ermittlung der korrekten zu versteuernden Summe an Lohn und wird daher nach Ermittlung der gesetzlichen Abzüge netto wieder voll abgezogen (da sonst ja neben dem Vorteil der Nutzung noch zusätzlich ein Vorteil in Form von Geld gewährt werden würde).
ohne Firmenwagen: Brutto = 2000Minus Abzüge SV-Beiträge und Steuern
Summe Steuern 37,66 Euro
Summe Sozialabgaben 414.50 EuroNetto = 1547.84
mit Firmenwagen:Brutto = 2000geldw. Vorteil 200Minus Abzüge SV-Beiträge und Steuern
Summe Steuern 69,50 Euro
Summe Sozialabgaben 455,95 Euro= Netto 1474.55Durch den geldw. Vorteil wird der Nettolohn automatisch niedriger. Die Steuern sowie SV-Beiträge werden von den 2200 (Bruttogehalt + geldw. Vorteil) ermittelt und sind dann dementsprechnend höher. Die ermittelten Abzüge werden dann nur vom Bruttolohn ohne geldw. Vorteil abgezogen.Ich würde der zuständigen Stelle mitteilen, dass dies so nicht korrekt ist.
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von jimmy1985 am 03.07.2012 12:40
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
quote:Da sagt mein Taschenrechner als Ergebnis:2000 + 200 - 69,50 - 455,95 = 1674,55
mit Firmenwagen:Brutto = 2000geldw. Vorteil 200Minus Abzüge SV-Beiträge und Steuern
Summe Steuern 69,50 Euro
Summe Sozialabgaben 455,95 Euro= Netto 1474.55
Bei einer Auszahlung von 1474,55 wurde dann wohl doch noch der Sachbezug in Höhe von 200,- netto in Abzug gebracht.
quote:Quatsch. Der geldwerte Vorteil ist fixer Lohnbestandteil und kann nicht einfach bei irgendwelchen Berechnungen weggelassen werden.Hier mal ein Beispiel eines Steuerberaters:http://www.gesierich.de/blog/2010/11/09/werden-zuzahlungen-zum-dienstwagen-vom-brutto-oder-vom-nettogehalt-abgezogen/
Die ermittelten Abzüge werden dann nur vom Bruttolohn ohne geldw. Vorteil abgezogen.
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von Schnuckelchen am 05.07.2012 19:56
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
quote:Schnuckelchen, ich kann dir gerne mal meine Gehaltsabrechnung und die damit verbundene Berechnung zur Verfügung stellen. Da wird NIX netto abgezogen. Dein Link zeigt ein Beispiel mit einem vereinbarten Eigenanteil! In meinem Beispiel ist vom Eigenanteil nicht die Rede.Der Eigenanteil darf aber nicht beliebig abgezogen werden, wie in dem Fall des Users.
2000 + 200 - 69,50 - 455,95 = 1674,55
Bei einer Auszahlung von 1474,55 wurde dann wohl doch noch der Sachbezug in Höhe von 200,- netto in Abzug gebracht.
quote:Schon klar, ist habe auch nix gegenteiliges behauptet. Die Abzüge werden vom steuerpflichtigen Brutto ermittelt, und später vom Gesamtbrutto abgezogen, wobei das steuerpflichtige Brutto aufgrund des geldw. Vorteils höher ist.
Quatsch. Der geldwerte Vorteil ist fixer Lohnbestandteil und kann nicht einfach bei irgendwelchen Berechnungen weggelassen werden.
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von jimmy1985 am 05.07.2012 20:23
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>Firmenwagen und mdl. Absprachen
quote:Danke, nicht nötig. Ich mache monatlich die Lohnabrechnungen für die komplette Firma selbst (wobei die Korrektheit gerade aktuell wieder von der Sozialversicherungsprüfung abgesegnet wurde) und habe daher ausreichend Anschauungsmaterial zur Verfügung. http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/frech/d025.gif" target=_blank>
Schnuckelchen, ich kann dir gerne mal meine Gehaltsabrechnung und die damit verbundene Berechnung zur Verfügung stellen. Da wird NIX netto abgezogen.
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von Schnuckelchen am 10.07.2012 08:33
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