>Firmenwagen auf 1% Regelung
Hallo Astrakes
Der Dienstwagen ist Teil des Lohns und erhöht das zu versteuernde Einkommen
vgl:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__8.html
Berechnung BSP.:
Bruttogehalt 2500 EUR
+Sachbezug 232 EUR
(Dienstwagen)
+ 83 EUR
2815 EUR=
Steuer und SozVers.-pflichtiges Einkommen
Berechnung Sachbezug bei Entfernung 10km Wohnung-Arbeitsplatz:
Auto-Listenpreis: 23257 EUR
Abgerundet auf volle 100 EUR: 23 200 EUR
Davon 1% = 232 EUR
sowie:
0,03% von 23200 EUR x 10 km x 12 Monate=83
Meiner Ansicht nach würde Deine Zuzahlung entsprechend das zu versteuernde Einkommen mindern.
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/FairplayRechtUndSteuern/Steuern/SteuernVonA-Z/LohnEinkommensteuer/Anlagen/MerkblattPkwGestellung.pdf
Hallo Hamburgerin:
Meines Wissens gibt es im Arbeitrecht keinen konkreten § der den Gleichheitsgrundsatz regelt. Vielmehr leitet sich das Verbot der Benachteiligung z.B. wegen Geschlecht, Herkunft... immer vom
Art 3 GG ab. Bei meiner Recherche wurde auch immer der entsprechende Art als Grundlage für den Gleichheitsgrundsatz im Arbeitsrecht gennant.
Eine Benachteiligung liegt aber m.E. nicht vor wenn eine sachliche Unterscheidung (z.B. je nach Ausbildung verschiedene Lohngruppen) der AN möglich ist, sondern wäre dann gegeben wenn Astrakes trotz gleicher Lohngruppe von seinen Kollegen abweichend behandelt werden würde.
Grüsse
EarlGrey
von EarlGrey am 23.03.2005 20:42
Status: Stift (46 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden