>Firmenname bei einem Freiberufler erlaubt?
Also erstens gibt es kaum wirkliche Freiberufler. Und wenn Sie einer sind z. B. Künstler oder Arzt ist dies genauso eine Firma wie jede andere.
Ich nehme aber mal an Sie haben ein Gewerbe mit Gewerbeschein. Also sind Sie Inhaber und dürfen eine freie Firmierung nutzen. In dieser MUSS aber Ihr Name enthalten sein. Oder nach dem Fantasienamen müssen Sie sich als Inhaberin ausweisen. Dies gilt im übrigen auch für Freiberuflicher da diese außer in steuerlicher hinsicht nicht anders bewertet werden.
Als Beispiel könnten man nehmen:
Müller Datanbanken Inh. Heike Müller
oder
Heike Müller Datenbanken
Ich denke mal Sie meinen eher den ersten Fall hier ist also in dieser Form nichts einzuwenden.
@bear warum hat der Freiberufler keine Firma, hat er selbstverständlich. Der einzigste Unterschied zu einer Kapitalgesellschaft ist das er mit seinem Privatvermögen haftet. Daher muss in der Firmierung auch der Inhaber genannt werden. Dies ist bei einer GmbH natürlich nicht notwendig weil hier das Stammkapital haftet und nicht der Geschäftsführer. Dieser ist nur Angestellt.
-- Editiert von SilentDeath am 11.03.2008 11:45:05
von SilentDeath am 11.03.2008 11:41
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