Hallo,
zuerst mal wünsche ich alles ein frohes neues Jahr.
Bei unseren Abi-Shirts gibt es momentan folgendes Problem.
Wir wollen ein zu unserem Motto passendes Markenlogo welches aus einem Schriftzug besteht auf unsere T-Shirts drucken, haben jedoch bisher keine Erlaubnis der Urheber dafür. Die Druckerei will das Logo jedoch nicht mal drucken, wenn wir die Erlaubnis des Urhebers dafür haben (der Anwalt meinte es sei verboten trotz Erlaubnis). Nun kamen ein paar auf die Idee die Schriftart einfach minimal zu ändern und einen Buchstaben zu ändern. Dies ist meinem Ermessen nach aber auch nicht legal, oder liege ich da falsch? Man kann ja nicht einfach den Adidas-Schriftzug nehmen, ein Adidos daraus machen und es in annähernd der gleichen Schriftart drucken? Falls ich falsch liege berichtigt mich bitte. MfG dracer
Firmenlogo auf Abitur-Shirts
3. Januar 2015
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Frage vom 3. Januar 2015 | 08:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. Januar 2015 | 09:15
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
quote:
Man kann ja nicht einfach den Adidas-Schriftzug nehmen, ein Adidos daraus machen und es in annähernd der gleichen Schriftart drucken?
So ist es. Die meisten kommen damit nicht durch.... Das kann ein sehr teures Vergnügen werden, wenn sich erstmal der Anwalt des Urhebers meldet. Von dem Vorgehen ist dringend abzuraten.
-----------------
""
#2
Antwort vom 3. Januar 2015 | 09:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Dankeschön Wenn mir jetzt noch jemand die rechtliche Grundlage dazu nennen könnte wäre ich bedient :P
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Januar 2015 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119629 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Man kann ja nicht einfach den Adidas-Schriftzug nehmen, ein Adidos daraus machen und es in annähernd der gleichen Schriftart drucken? <hr size=1 noshade>
"Abbidas" oder "Addodis" Sportsachen gibt ein in der Türkei und in asiatischen Gegenden ja schon zuhauf.
Hierzulande so etwas zu verkaufen, gibt Probleme, denn dagegen sprechen das Urheberrecht und das Markenrecht.
quote:<hr size=1 noshade>Die Druckerei will das Logo jedoch nicht mal drucken, wenn wir die Erlaubnis des Urhebers dafür haben (der Anwalt meinte es sei verboten trotz Erlaubnis). <hr size=1 noshade>
Stimmt, die Erlaubnis des Urhebers alleine ist nicht ausreichend, man benötigt die Erlaubnis des Urhebers und die des Markeninabers und/oder die Erlaubnis des Inhabers der Nutzungsrechte.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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