Firmengründer in Deutschland sollen es leichter haben
AFP VOM 23.5.2007 | Nachrichten - Gesetzgebung | 5559 Aufrufe Mehr zum Thema:Firmengründer, Firma, Gründung
GmbH soll künftig ganz ohne Mindestkapital starten können
Unternehmensgründer in Deutschland sollen es ab dem kommenden Jahr einfacher haben. Das ist das Ziel einer grundlegenden Reform der Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedete. Gründer und Investoren bekämen damit den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen, warb Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für den Gesetzentwurf. Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Ausland würden damit beseitigt, ohne die Vorteile der deutschen Rechtsform aufzugeben. Zudem verspricht die Bundesregierung Gläubigern und Gesellschaftern einer GmbH einen besseren Schutz vor Missbrauch und Betrug.
Das Gesetz, das im ersten Halbjahr 2008 in Kraft treten soll, setzt vor allem auf Vereinfachung des deutschen Rechts. So sollen Firmengründer beispielsweise einen Mustervertrag nutzen können, der nicht mehr beim Notar beurkundet werden muss. Insbesondere im Dienstleistungsbereich sollen Firmengründungen dadurch erleichert werden, dass das Mindeststammkapital von bisher 25.000 auf 10.000 Euro verringert wird. Zusätzlich soll es eine "Einstiegsvariante" der GmbH geben, für die überhaupt kein Mindestkapital vorgeschrieben wird. Dafür müssen solche Firmen aber einen Teil ihrer späteren Gewinne einbehalten, um damit nach und nach das normale Stammkapital einer GmbH aufzubauen.
Nach der bereits begonnenen Einführung elektronischer Handelsregister soll die Eintragung neuer Firmen noch schneller gehen: So soll der Eintrag bereits möglich sein, noch bevor der eigentliche Firmenbetrieb genehmigt wird. Eine deutsche GmbH soll künftig auch vom Ausland aus verwaltet werden können. Firmengründer müssen damit nicht mehr eine ausländische und daher ihnen fremde Rechtsform wählen. Die Pflicht für eine Geschäftsanschrift im Inland soll dabei Gläubigern helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Verschärft werden sollen die Anforderungen an den Geschäftsführer: Wer bereits gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts verstoßen hat, soll keine GmbH mehr führen dürfen. Das soll auch dann gelten, wenn ein solches Urteil im Ausland verhängt wurde.
23. Mai 2007 - 14.27 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


